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Finanzen

Kanton Luzern: ökologische Rückschritte statt Innovation

Das Motto der Luzerner Regierung für das Jahr 2016/2017 lautet: „Luzern ist Innovationsmotor“. Passiert ist bis jetzt nicht viel. Im Gegenteil: umwelt- und klimapolitisch befindet sich der Kanton Luzern im Rückwärtsgang. Nachdem das Kantonsparlament die Steuer für Elektroautos stark erhöht hat, sollen nun plötzlich auch schnelle E-Bikes neue Steuern bezahlen. Kein Wunder, kann sich die Elektromobilität nur sehr langsam durchsetzen.

Zwar ist es richtig, dass alle Verkehrsträger einen Teil der Strassenkosten tragen. Aber so lange die mit Treibstoff betriebenen Fahrzeuge die von ihnen verursachten Umwelt- und Gesundheitskosten von jährlich über 6 Milliarden Franken nicht bezahlen, und so einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil aufweisen, gibt es keinen Grund, gerade von den Elektrofahrzeugen zusätzliche Abgaben zu verlangen.

Eine auf dem CO2-Ausstoss basierende Abgeltung der Umwelt- und Gesundheitskosten würde nicht nur der Bevölkerung und den Staatsfinanzen dienen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der umweltfreundlichen Elektromobilität erhöhen und ihr endlich zum Durchbruch verhelfen.

Ebenfalls veröffentlicht als Leserbrief in der Zentralschweiz am Sonntag vom 19.02.2017

Keine unüberlegte, kurzfristige politische Reaktionen gegen die Frankenstärke

Der Bundesrat lobt die Politik der Nationalbank und bleibt untätig; zum Glück! Denn das Schlimmste, was der Schweizer Wirtschaft mittel- bis langfristig passieren kann, sind unüberlegte, kurzfristige politische Reaktionen auf die Frankenstärke. Es ist unbestritten, dass der starke Franken zur Zeit der Exportindustrie und dem Tourismus Sorgen bereitet. Auch sind nicht weitergegebene Währungsgewinne ein Ärgernis für uns Konsumenten.

Die Frankenstärke ist der Preis einer vom Euro unabhängigen Geldpolitik, welche die Schweiz als Exportland im Moment bezahlt. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass gerade diese Unabhängigkeit auch zahlreiche Vorteile für unsere Wirtschaft und die Konsumenten beinhaltet, wie z.B. tiefere Zinsen und eine tiefe Inflation. Ausserdem sei daran erinnert, dass der starke Franken nicht zuletzt auch die Folge einer soliden Schweizer Finanz- und Wirtschaftspolitik ist.

So hat bisher unser Staat die Finanz- und Wirtschaftskrise ohne Defizite überstanden, während zahlreiche Staaten der EU unter einer steigenden Schuldenlast leiden. Unsere liberale Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik hat zudem in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass sich die Schweiz ohne grossen Konjunkturprogramme relativ rasch von der Wirtschaftskrise erholte.

Umso bedenklicher ist es, wenn nun kurzfristige Massnahmen gefordert werden, welche gerade diese Standortvorteile gefährden. So würde der Aufbau eines Staatsfonds, der im Ausland Investitionen tätig, zu einer massiven Erhöhung der Staatsverschuldung führen. Der erfolgreiche Schuldenabbau der letzen Jahre würde mit einem Schlag zu Nichte gemacht. Unverständlich ist auch der Vorschlag, die Importpreise temporär dem Preisüberwacher zu unterstellen. Abgesehen davon, dass dies ein massiver Eingriff in unser liberales Wirtschaftssystem bedeuteten würde, bestehen Zweifel über die Umsetzbarkeit und den Nutzen dieser Massnahme.

So wäre diese Preisregulierung kurzfristig kaum zu realisieren, da zuerst personelle Kapazitäten aufgebaut und festgestellt werden müsste, wie hoch denn überhaupt die „richtigen“ bzw. „fairen“ Preise wären. Sinnvoller ist dagegen die stärkere Durchsetzung des Wettbewerbs bei Importgütern. Dazu braucht es jedoch keine neuen gesetzlichen Grundlagen, da die Wettbewerbskommission bereits über entsprechende Kompetenzen verfügt. Es stellt sich höchstens die Frage, weshalb sie nicht schon früher stärker aktiv geworden ist.

Die Nationalbank hat letzte Woche ihre expansive Geldpolitik damit begründet, dass sie aufgrund des starken Frankens hohe Risiken einer Deflation sehe, das heisst also eine Abwärtsspirale bei den Preisen befürchtet, welche unserer Wirtschaft nachhaltig schaden könnte. Ein weiterer Grund, weshalb es wohl kaum der richtige Zeitpunkt ist, kurzfristige Massnahmen für tiefere Preise zu ergreifen.

(erschienen in der NLZ am 9. August 2011)

Mit Umweltabgaben endlich Kostenwahrheit herstellen

Auf jährlich 6,3 Milliarden Franken belaufen sich die ungedeckten Umwelt- und Gesundheitskosten des Strassenverkehrs. Obwohl in Artikel 74 der Bundesverfassung steht, dass sie durch die Verursacher zu tragen sind, weigern sich Bundesrat, Parlament und Wirtschaftsverbände beharrlich, Massnahmen zu ergreifen. Die Klage der 459 pensionierten Frauen gegen die Klimapolitik des Bundes ist deshalb ausdrücklich zu begrüssen. Es ist paradox: Nicht zuletzt aufgrund wachsender Gesundheitskosten schlittert der Kanton Luzern in immer höhere Defizite.

Auf der anderen Seite betragen die ungedeckten Umwelt- und Gesundheitskosten des Strassenverkehrs auf den Kanton Luzern heruntergebrochen jährlich rund 300 Millionen Franken. Dieser Betrag würde mehr als gut reichen, das strukturelle Defizit des Kantons Luzern zu decken. Statt immer neue Sparprogramme durchzuwursteln, wäre es an der Zeit, mit griffigen Umweltabgaben zumindest Kostenwahrheit herzustellen. Dadurch würden auch stärkere Anreize bestehen, fossile Treibstoffe endlich mit erneuerbaren Energien zu ersetzen. Die schädlichen Einwirkungen des Strassenverkehrs auf die Umwelt und die Gesundheit könnten so langfristig vermieden werden. Veröffentlich auch als Leserbrief in der Luzerner Zeitung vom 28.10.2016

Mit Vertrauen in Demokratie, Föderalismus und liberaler Gesellschaft in die Zukunft!

Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Schweiz in den letzten Jahren wieder einen stetigen Wachstumspfad eingeschlagen. Dank der Schuldenbremse konnten im Staatshaushalt hohe Defizite vermieden werden. Zwar wird unsere Volkswirtschaft in diesem Jahr durch die Frankenstärke eine Dämpfung erfahren. Bereits im nächsten Jahr können wir jedoch wieder von einem höheren Wachstum ausgehen. Angesichts dieses Erfolgs erstaunt es nicht, dass die Schweiz für Investoren und Fachkräfte nach wie vor einer der attraktivsten Standorte Europas, ja der Welt darstellt. Andererseits ist kaum zu übersehen, dass die Welt in den letzten Jahren unsicherer geworden ist.

Die Ukraine-Krise hat uns eindrücklich vor Augen geführt, dass sich Russland nicht in die europäische Zusammenarbeits- und Sicherheitsarchitektur einbinden lässt und sich auch nicht davor scheut, seine Interessen mit Waffengewalt durchzusetzen. Ernüchterung herrscht auch im Nahen Osten und in Nordafrika, wo sich der arabische Frühling leider als Traum erwiesen hat. Die Hoffnungen wurden durch Bürgerkriege, gescheiterte Staaten und den islamischen Terrorismus zerstört. Nicht zuletzt deshalb sind seit dem zweiten Weltkrieg noch nie so viele Menschen auf der Flucht wie heute. Des Weiteren steigen die Risiken von Cyber-Angriffen, z.B. auf Regierungsstellen oder die kritische Infrastruktur. Hinzu kommt als Folge der Klimaerwärmung eine Zunahme der Naturgefahren, die in unserer technisch hoch entwickelten und mobilen Gesellschaft besonders gravierende Schäden anrichten können.

Aber auch aus wirtschaftlicher Sicht bestehen mittel- bis langfristig Risiken. Bereits in einigen Jahren können die in Pension gehenden Arbeitskräfte der Baby-Boomer-Generation nicht mehr durch einheimische Nachwuchskräfte gedeckt werden. Zwar können fehlende Fachkräfte teilweise durch eine höhere Produktivität und eine bessere Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials kompensiert werden. Die Zahlen sprechen jedoch eine deutliche Sprache: ohne eine genügend hohe Zuwanderung und Beschäftigung von Grenzgängern wird unsere Wirtschaft in den kommenden Jahrzehnten kaum noch wachsen. Tausende von Arbeitsplätzen müssten ins Ausland ausgelagert werden, alleine deshalb, weil in der Schweiz nicht mehr genügend Fachkräfte vorhanden sind, um die Produktion aufrecht zu erhalten. Die Anzahl Erwerbstätige würde sinken, die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner hingegen weiter steigen. Dies hätte fatale Folgen für die Sozialwerke und die öffentlichen Finanzen. Steuererhöhungen oder höhere Schulden wären unvermeidlich. Es liegt deshalb in unserem Interesse, dass die Wirtschaft über genügend qualifizierte Arbeitskräfte verfügt.

Und die Schweiz steht mit dieser Entwicklung nicht etwa alleine da. Praktisch sämtliche Staaten Europas stehen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung vor denselben oder noch viel grösseren Herausforderungen als die Schweiz. Vor diesem Hintergrund müssten die alternden Gesellschaften Europas die Flüchtlinge aus den Krisengebieten willkommen heissen und sie möglichst schnell und gut in die Arbeitswelt und die Gesellschaft integrieren. Andernfalls sind die stetig steigenden Ausgaben und für das Alter und die Gesundheit nicht finanzierbar.

Das sind die Fakten. Emotional ist die Wahrnehmung jedoch eine ganz andere. Zuwanderung wird von grossen Teilen der Bevölkerung und der Politik nicht als Chance, sondern als Bedrohung und Gefahr wahrgenommen. Bei vielen Menschen herrscht grosse Skepsis und Misstrauen gegenüber der Personenfreizügigkeit und der Asylpolitik, wie es sich eindrücklich auch in der Annahme der Masseinwanderungsinitiative zeigte. Viele machen sich Sorgen um das soziale Gefüge, den Arbeitsplatz, das kulturelle Erbe, die Umwelt und die Natur. Als ob der technische Fortschritt in den letzten Jahrzehnten nicht schon genug Veränderungen mit sich gebracht hätte, wird die Anpassungsfähigkeit unserer Gesellschaft durch die Personenfreizügigkeit und die hohe Anzahl von Flüchtlingen zusätzlich herausgefordert.

Es überrascht leider nicht, dass rechtspopulistische und nationalkonservative Parteien die damit verbundenen Sorgen und Ängste in der Bevölkerung gnadenlos und teilweise unter grober Missachtung und Verdrehung der Fakten ausnützen und sie dadurch noch verstärken. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir uns vor diesen Sorgen und Ängsten verschliessen sollen. Im Gegenteil, wir müssen sie ernst nehmen, ihnen aber mit zukunftstauglichen, sachlichen und umsetzbaren Lösungen und Konzepten begegnen. Dazu gehören eine schnelle und gute Integration, flankierende Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt, eine transparente Information und Begegnungsmöglichkeiten. Denn die Erfahrungen aus der Vergangenheit und in verschiedenen Staaten zeigen, dass sich die Migration von Personen, die an Leib und Leben bedroht sind, nicht steuern lässt, und dass die Bevölkerung bereit ist, Schutzbedürftige auch aufzunehmen. Die derzeit hohe Anerkennungsquote von Asylsuchenden weist darauf hin, dass die meisten Flüchtlinge auf unseren Schutz angewiesen sind.

Ich bin überzeugt, dass die Zuwanderung und der Schutz der Flüchtlinge letztendlich eine Bereicherung für die Schweiz darstellt. Denn die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit einer Gesellschaft darf nicht unterschätzt werden. Auch dazu gibt es in verschiedenen Staaten zahlreiche Beispiele. Das klassische und bekannteste Beispiel ist wohl die USA, das Einwanderungsland schlechthin. Aber auch andere Staaten und insbesondere die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition beweisen seit Jahrzehnten ihre ausserordentlich hohe Fähigkeit, aus verschiedenen Kulturen eingewanderte Menschen in die Gesellschaft zu integrieren. Sie übernehmen in ihrer grossen Mehrzahl nach einigen Jahren, und vor allem ab der zweiten und dritten Generation, gerne und mit Überzeugung unsere Sprache, unsere Kultur und unsere Gewohnheiten. Sie schätzen und respektieren die liberale, demokratische Gesellschaft und unsere in der Bundesverfassung verankerten Grundrechte. Sie nutzen Chancen und Möglichkeiten, die sich in unserer erfolgreichen, von kleinen und mittleren Unternehmen geprägten Wirtschaft und durch unser qualitativ hochstehendes Bildungssystem ergeben, und tragen so zum Wohlstand bei.

Es ist die Stärke unserer Institutionen, die unserer Gesellschaft, unserer Wirtschaft und unserer Kultur eine hohe Stabilität gibt, auf die wir auch in unsicheren Zeiten und bei grossen Herausforderungen zählen können. Es sind dies die Demokratie, der Föderalismus und der liberale Rechtsstaat. Es sind Institutionen, denen wir – gerade auch wenn es um Fragen der Migration geht – vertrauen sollten. Und gerade deshalb sollten wir alles daran setzen, dass Flüchtlinge, die unseren Schutz benötigen, so schnell wie möglich in unsere Gesellschaft und Wirtschaft integriert werden. Das ist zugegebenermassen nicht einfach und erfordert ein hohes Mass an Arbeit, finanzieller Ressourcen, Geduld und Toleranz. Aber letztendlich werden wir alle davon profitieren.

Auch im Hinblick auf die Umweltbelastung stehen Konzepte und Lösung für eine wachsende Bevölkerung und Wirtschaft seit langem bereit. Durch den Schutz des Kulturlandes, Kostenwahrheit beim Treibstoffverbrauch, verdichtetes Bauen und Umsteigen aufs Velo können Verkehrsprobleme entschärft und die Zersiedelung gestoppt werden. Mehr Energieeffizienz und ein höherer Anteil an erneuerbarer Energie schont das Klima und steigert die Lebensqualität

Gefahr droht uns jedoch von jenen Kreisen, welche unsere Institutionen – oft aus reiner Wahlkampftaktik - mit populistischen Forderungen in Frage stellen. Wenn Volksinitiativen lanciert werden, die zentralen Grundrechten unserer Bundesverfassung widersprechen, sinkt die Glaubwürdigkeit der direkten Demokratie und des liberalen Rechtsstaates. Wenn das Parlament, der Bundesrat und die Gerichte mit Polemik angegriffen und verunglimpft werden, schwächt dies unsere demokratischen Institutionen. Wenn im Rahmen der Diskussionen über den Finanzausgleich mit unsachlichen Vorwürfen und Argumenten gepoltert und gedroht wird, werden der Föderalismus und der nationale Zusammenhalt gefährdet. Und wenn Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nach wie vor diskriminiert werden, sind wesentliche Grundsätze eines liberalen Rechtsstaates verletzt.

„Wir müssen Sorge tragen zu unserer Schweiz“ sagte mir kürzlich ein Freund auf einer gemeinsamen Wanderung in den Bergen. Ein Wunsch, eine Forderung, die wir wohl alle unterstützen können. Es ist aber nicht erstaunlich, dass sich für jeden von uns etwas ganz anderes hinter diesem Satz verbirgt. Für mich bedeutet er, dass wir unsere bewährten Institutionen der Demokratie, des Föderalismus und des liberalen Rechtsstaates aufrechterhalten, schützen und ihnen vertrauen müssen. Er bedeutet aber auch, dass wir sorgsam mit unseren natürlichen, kulturellen und finanziellen Ressourcen umgehen müssen, damit wir unseren Nachkommen eine intakte Umwelt, eine tolerante Gesellschaft und eine starke Wirtschaft hinterlassen können. Wenn uns das gelingt, wird die Schweiz auch in den kommenden Jahrzehnten ein erfolgreiches und schönes Land bleiben, in dem viele Menschen gerne gemeinsam leben wollen, leben dürfen und leben können.

Nach der Budgetdebate: Wie weiter mit den Luzerner Kantonsfinanzen

Gestern hat der Luzerner Kantonsrat das Budget für das Jahr 2017 verabschiedet. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage sind umfangreiche Sparmassnahmen und eine Steuererhöhung notwendig. Doch damit sind die finanziellen Probleme und Herausforderungen des Kantons bei weitem noch nicht gelöst. Ohne grundsätzliche Reformen ist auch in den kommenden Jahren mit jährlichen Sparübungen zu rechnen. Diese werden umso gravierender ausfallen, wenn das Referendum der Rechtspopulisten zustande kommt, und die geplante Steuererhöhung durch die Stimmbevölkerung abgelehnt werden sollte.

Die Gründe für die finanziell angespannte Situation sind bekannt: die Ausgaben wachsen aufgrund der demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren stärker als die Einnahmen. Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen können diesen Trend zwar kurzfristig brechen. Die zugrundeliegenden strukturellen Faktoren beheben sie jedoch nicht. Hinzu kommen konjunkturellen Risiken, welche den Staatshaushalt aufgrund der sehr restriktiv ausgestalteten Schuldenbremse im falschen Moment zusätzlich belasten könnten.

Gegen eine Schuldenbremse ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Im Gegenteil: Solche Fiskalregeln sind ein wertvolles Mittel, den Staatshaushalt langfristig im Gleichgewicht zu halten. Entscheidend ist jedoch deren Ausgestaltung. Und hier schneidet die geltende Luzerner Schuldenbremse schlecht ab. Mit dem vollständigen Ausgleich der Geldflussrechnung innerhalb von fünf Jahren behindert sie dringend notwendige Investitionen. Zudem berücksichtigt der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung konjunkturelle Schwankungen nur ungenügend. So waren in den vergangenen, teilweise konjunkturell schwachen Jahren, praktisch keine Defizite möglich. Das widerspricht einer vernünftigen, antizyklischen Finanzpolitik. Seit Jahren fordern deshalb die Grünliberalen eine Reform der Luzerner Schuldenbremse.

Erfreulicherweise kommen die Regierung und andere Parteien nun endlich auch zum Schluss, dass Reformen notwendig sind. Der Vorschlag der Regierung geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Mit der Hilfe eines zu Beginn mit 100 Millionen Franken dotierten Ausgleichskontos sollen kurzfristige Schwankungen aufgefangen werden. Die vorgesehene Regelung, dass Defizite im Ausgleichskonto innerhalb eines Jahres abgebaut werden müssen, macht jedoch die Flexibilität und Konjunkturtauglichkeit wieder zunichte. Die Grünliberalen fordern deshalb, bei einem Fehlbetrag des Ausgleichskontos einen graduellen Ausgleich. Damit wird vermieden, dass in konjunkturell schlechten Zeiten rigoros gespart werden muss.

Kritisch zu beurteilen ist auch die fixe und somit starre Schuldenobergrenze von 90 Prozent des Ertrags einer Steuereinheit. Diese Grenze ist willkürlich und macht zudem die Schuldenobergrenze von der Steuergesetzgebung abhängig. Entscheidend ist letztendlich die Fähigkeit des Kantonshaushalts, die mit den Schulden verbundene Amortisation und die Zinszahlungen zu tragen. Dazu reicht eine ausgeglichene Erfolgsrechnung. Und wenn schon wäre es sinnvoller, eine Schuldenobergrenze an das Wirtschaftswachstum und die Zinsbelastung zu koppeln.

Die zentrale Herausforderung für die Kantonsfinanzen ist jedoch die demografische Entwicklung. Wir werden immer älter, was ja grundsätzlich positiv zu beurteilen ist. Problematisch ist hingegen das mit dieser Entwicklung einhergehende abnehmende Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Pensionierten. Dieser Trend ist die grundlegende Ursache für die aufgehende Schere zwischen Staatseinnahmen und Staatsausgaben. Die Einnahmen wachsen mit der Wirtschaftsentwicklung und sind deshalb von der Produktivität und der Anzahl der Erwerbstätigen abhängig. Die Ausgaben wachsen hauptsächlich mit der Anzahl der Einwohner im Pensionsalter. Und hier zeigen die Langfristperspektiven des Bundes steil nach oben, insbesondere bei den Sozialversicherungen und den Kantonen.

Während beim Bund mit der Altersvorsorge 2020 derzeit im Parlament ein Massnahmenpaket debattiert wird, das zumindest mittelfristig die Sozialwerke auf eine tragfähige Basis stellt, wird die Problematik in den Kantonen irgendwie weitgehend verdrängt, so auch im Kanton Luzern. Dabei ist es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass wir ohne nachhaltiges Finanzierungskonzept für die steigenden Gesundheits- und Sozialkosten auch in den kommenden Jahren von Sparprogramm zu Sparprogramm hecheln werden. Ohne zusätzliche finanzielle Mittel werden die Mehrkosten nicht ohne weitere schmerzhafte und existenzbedrohende Abbaumassnahmen bei anderen staatlichen Leistungen zu bewältigen sein. Ein langfristiges Finanzierungskonzept für die demografieabhängigen Ausgaben ist deshalb dringend notwendig, weshalb wir mit einem Vorstoss den Regierungsrat auffordern, eine entsprechende Strategie zu erarbeiten (http://lu.grunliberale.ch/unsere-positionen/aus-dem-parlament.html) .

Im Übrigen läge das Geld dazu buchstäblich auf der Strasse: Auf jährlich über 6 Milliarden Franken belaufen sich gemäss Bundesamt für Statistik die ungedeckten Umwelt- und Gesundheitskosten des Strassenverkehrs. Auf den Kanton Luzern heruntergebrochen sind das jährlich rund 300 Millionen Franken. Umweltabgaben, welche diese Kosten den Verkehrsteilnehmenden belasten, könnten deshalb einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung der demografieabhängigen Ausgaben leisten.

Kostenwahrheit wäre eigentlich auch im Sinne der Wirtschaft, zumal es ökonomisch alleweil sinnvoller ist, statt die volkswirtschaftlich nützliche Wertschöpfung den ökologisch schädlichen Ressourcenverbrauch zu besteuern. Leider verhalten sich die Verbandsfunktionäre bisher alles andere als innovativ und halten allzu oft stur und gebetsmühlenartig an alten Konzepten und Parolen fest. Vielleicht braucht die Akzeptanz neuer Finanzierungssysteme einfach noch etwas Zeit: Zeit jedoch, die wir angesichts der demografischen und ökologischen Herausforderungen der kommenden Jahre schon bald nicht mehr haben werden.

Nein zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung wirft für kleine Anbieter den süssen Köder von kurzfristig höheren regulierten Preisen aus. Langfristig werden die kleinen Anbieter jedoch in ein Korsett gezwängt, in dem es ihnen unmöglich sein wird, durch qualitativ gute und innovative Angebote zu überleben. Die Buchpreisbindung ist deshalb entschieden abzulehnen.

Die Buchpreisbindung schadet den Konsumenten und den kleinen Anbietern. Innovative Vertriebs- und Verkaufskonzepte werden benachteiligt.

Unsere liberale Wirtschaftsordnung basiert auf dem Wettbewerb, auf der freien Preisfindung auf dem Markt. Wettbewerb und Markt führen zu kostengerechten, der Qualität der Produkte entsprechenden Preisen, wovon der Konsument profitiert. Des Weiteren spornt der Markt die Anbieter zu einem innovativen Verhalten an. Hersteller, Vertreiber und Verkäufer von Büchern haben einen Anreiz, die Nachfrage nach Büchern mit innovativen Angeboten möglichst gut und zu möglichst tiefen Kosten zu befriedigen.

In einem regulierten Markt und in Kartellen hingegen bezahlen die Konsumenten überhöhte Preise, die Anbieter können sich auf Grund ihrer bequem erwirtschafteten hohen Gewinne auf ihren Lorbeeren ausruhen und es besteht die Gefahr, dass sie die Entwicklung der Nachfrage und des Marktes verschlafen.

http://www.politnetz.ch/artikel/13560-die-buchpreisbindung-schadet-den-konsumenten-und-den-kleinen-anbietern

Schattenboxen im Bundeshaus

Die Schuldenbremse des Bundes ist eine Erfolgsgeschichte. Durch einen austarierten Mechanismus sorgt sie gleichzeitig für eine antizyklische Fiskalpolitik und eine rückläufige Schuldenquote. Die beiden mit der Schuldenbremse verbundenen Schattenrechnungen, das Ausgleichskonto und das Amortisationskonto, haben hingegen nur einen geringen finanzpolitischen Nutzen. Zudem können die gesetzlichen Vorgaben zum Ausgleich dieser beiden Schattenrechnungen die antizyklische Wirkung der Schuldenbremse beeinträchtigen. Damit verbundene finanzpolitische Konsequenzen wie Sparmassnahmen oder Steuererhöhungen mitten in einer Rezession verfügen deshalb über wenig Rückhalt beim Bundesrat und beim Parlament. Der Sinn und die Praxistauglichkeit eines Ausgleichs der beiden Schattenrechnungen sind somit fragwürdig. Ihre Rolle soll deshalb auf statistische Funktionen beschränkt werden. Die Stabilität der Bundesfinanzen ist durch den Grundmechanismus der Schuldenbremse genügend gut gesichert.

Die Schuldenbremse des Bundes ist ein überzeugendes und erfolgreiches finanzpolitisches Konzept. Ihr Grundmechanismus basiert auf der Idee einer antizyklischen Finanzpolitik, die den konjunkturellen Schwankungen in einer Volkswirtschaft Rechnung trägt. Mit Hilfe eines Konjunkturfaktors wird für das Budget und den Finanzplan ein Ausgabenplafonds definiert. Der Konjunkturfaktor ist gleich dem Verhältnis zwischen dem Bruttoinlandprodukt bei Vollauslastung der Wirtschaft, dem Trend-BIP, und dem aktuellen BIP. Zur Berechnung des Ausgabenplafonds wird der Konjunkturfaktor mit den geschätzten Einnahmen multipliziert. In einer Rezession, das heisst wenn das aktuelle BIP kleiner ist als das Trend-BIP, ist der Konjunkturfaktor grösser als 1 und der Ausgabenplafonds folglich höher als die geschätzten Einnahmen. Der Bund soll deshalb ein Defizit schreiben und damit zusätzliche finanzielle Mittel in den Wirtschaftskreislauf schicken. In der Hochkonjunktur hingegen, wenn das aktuelle BIP über dem Trend-BIP liegt, ist der Konjunkturfaktor kleiner als 1. Der Ausgabenplafonds ist in diesem Fall kleiner als die geschätzten Einnahmen, so dass der Bund einen Überschuss erzielen muss. Damit entzieht er einer überhitzenden Wirtschaft finanzielle Mittel. Der Grundmechanismus der Schuldenbremse hat damit die Funktion eines automatischen Stabilisators für die Volkswirtschaft.

Da die Schuldenbremse des Bundes Investitionen und Zinszahlungen miteinschliesst, führt dieser Mechanismus über einen Konjunkturzyklus hinweg zu einem Gleichgewicht von Ausgaben und Einnahmen und folglich zu einem konstanten Schuldenstand. Das Risiko einer Schuldenspirale ist deshalb selbst bei steigenden Zinsen äusserst gering. Bei einem wachsenden Trend-BIP führt die Schuldenbremse zudem zu einer sinkenden Schuldenquote des Bundes, weil der (konstante) Schuldenstand im Verhältnis zur (wachsenden) Wirtschaftsleistung immer kleiner wird. Dieser Effekt wurde in den vergangenen Jahren zusätzlich verstärkt, weil der Ausgabenplafonds nie ausgeschöpft wurde und damit so genannte Kreditreste anfielen. Diese sind dadurch bedingt, dass die Verwaltung vorsichtig budgetiert, weil die bewilligten Ausgaben rechtlich bindend sind und nicht überschritten werden dürfen. Zudem gibt es bei Investitionen und Beschaffungen oft Verzögerungen, z.B. wegen Einsprachen bei Bauten. In einigen Jahren wurden ausserdem die Einnahmen stark unterschätzt. Der Bund erwirtschaftete deshalb seit der Einführung der Schuldenbremse fast jährlich so genannte strukturelle Überschüsse, die in den Schuldenabbau flossen. Als Folge davon und aufgrund des Wirtschaftswachstums ist seit der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 die Schuldenquote des Bundes von damals 24,9 Prozent auf 12,1 Prozent im Jahr 2019 gesunken. Betrachtet man sämtliche Einheiten des Staates, das heisst Bund, Kantone, Gemeinden und staatliche Sozialversicherungen zusammen, so sank die Schuldenquote im gleichen Zeitraum von 46,3 Prozent auf 25,9 Prozent.

Ergänzt wird die Schuldenbremse durch eine Ausnahmereglung für Notlagen. Sie erlaubt es dem Parlament mit qualifizierter Mehrheit Ausgaben als ausserordentlich zu beschliessen, womit sie nicht unter den Ausgabenplafonds fallen. Bedingung dafür ist, dass die Mehrausgaben aufgrund von aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbare Entwicklungen notwendig sind. Ebenfalls zulässig sind ausserordentliche Ausgaben als Folge von Anpassungen des Rechnungsmodells oder durch verbuchungsbedingte Zahlungsspitzen. Aktuelles Beispiel für ausserordentliche Ausgaben sind der Grossteil der durch die Corona-Pandemie bedingten Mehrausgaben. Sie könnten bis Ende 2021 ein Total von gegen 40 Milliarden Franken erreichen. Die Klassifizierung als ausserordentliche Ausgaben ist im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, welche zweifellos sowohl aussergewöhnlich als auch vom Bund nicht steuerbar ist, mehr als berechtigt.

Die ausserordentlichen Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben eine bisher unerreichte Höhe angenommen. Dennoch werden sie die Schuldenquote nur geringfügig anheben, auf schätzungsweise 15,5 Prozent beim Bund und auf 30,2 Prozent für den Gesamtstaat per Ende 2021. Die Stabilität der Schweizer Staatsfinanzen ist damit in keiner Art und Weise gefährdet. Auch zusätzliche Ausgaben bei allfälligen künftigen Notlagen wären weiterhin gut finanzierbar und tragbar für den Bundeshaushalt. Denn der oben beschriebene Grundmechanismus der Schuldenbremse wird in den kommenden Jahren die Staatsschuld wieder stabilisieren und – zusammen mit dem Wirtschaftswachstum – die Schuldenquote reduzieren. Zudem konnte der Bund die für die Corona-Ausgaben benötigten finanziellen Mittel am Kapitalmarkt langfristig zu Negativzinsen aufnehmen. Die ordentlichen Bundesausgaben werden somit nicht durch hohe Zinszahlungen verdrängt. Es gibt deshalb keinen Grund, an der hohen Bonität der Schweizer Staatsfinanzen zu zweifeln. Die Refinanzierung der Bundesanleihen dürfte selbst bei steigenden Zinsen problemlos möglich sein.

So weit so gut also; oder doch nicht? Neben dem Grundmechanismus und der Ausnahmeregelung für Notsituationen sind zwei Schattenrechnungen Teil der Schuldenbremse: das Ausgleichskonto und das Amortisationskonto. Diese beiden Schattenrechnungen sind gesetzlich geregelt und halten die Ausgaben und Einnahmen des Bundes über die Jahre hinweg minutiös fest. Finanzielle Konsequenzen ergeben sich erst dann, wenn eine der beiden Rechnungen ins Minus fällt. Beim Ausgleichskonto, auf welchem die ordentlichen Ausgaben und Einnahmen aufsummiert werden, muss ein Negativsaldo in den Folgejahren mit zusätzlichen Überschüssen im Budget abgebaut werden. Ein Negativsaldo, der 6 Prozent der Ausgaben überschreitet, muss sogar innert 3 Jahren abgebaut werden. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit eines Negativsaldos zur Zeit sehr gering, da aufgrund der strukturellen Überschüsse in den vergangenen Jahren das Ausgleichskonto ein kumulierter Überschuss von mittlerweile 29 Milliarden Franken aufweist. Beim Amortisationskonto, auf welchem die ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen festgehalten werden, muss ein Negativsaldo innert 6 Jahren mit zusätzlichen Überschüssen im Budget ausgeglichen werden. Das Parlament kann jedoch in besonderen Fällen diese Frist verlängern.

Im Gegensatz zum Grundmechanismus der Schuldenbremse ist der finanzpolitische Nutzen dieser beiden Schattenrechnungen zweifelhaft. Denn wie erwähnt führt bereits der Grundmechanismus der Schuldenbremse zu einer Stabilisierung der Staatsschuld und einer rückläufigen Schuldenquote. Die Abbauvorgaben für die Schattenrechnungen erhöhen deshalb die Stabilität der Staatsfinanzen – wenn überhaupt – nur geringfügig. Andererseits besteht die Gefahr, dass die Abbauvorgaben die antizyklische Fiskalpolitik und somit den Grundmechanismus der Schuldenbremse aushebeln. Angenommen das Ausgleichskonto würde mitten in einer Rezession ins Minus fallen. In diesem Fall müsste der Bund zu seinem Ausgleich mitten in einer Wirtschaftskrise zusätzliche Einnahmen generieren oder Sparmassnahmen beschliessen. Solche Zusatzbelastungen für die Haushalte und die Wirtschaft würden prozyklisch wirken und somit den wirtschaftlichen Einbruch verstärken.

Das Gleiche gilt für das Amortisationskonto, was sich sehr gut am Beispiel der Corona-Ausgaben veranschaulichen lässt. Durch die ausserordentlichen Ausgaben in den Jahren 2020 und 2021 wird der Saldo des Amortisationskontos per Ende 2021 voraussichtlich einen Fehlbetrag von rund 30 Milliarden Franken aufweisen. Müsste diese Summe in den kommenden sechs Jahren durch zusätzliche Budgetüberschüsse abgebaut werden, wären Sparmassnahmen oder höhere Steuereinnahmen von jährlich 5 Milliarden Franken notwendig. Angesicht der durch die Corona-Pandemie bewirkten Unterauslastung der Wirtschaft und den grossen Herausforderungen, die sich in den kommenden Jahren durch den Klimawandel und seine Eindämmung ergeben, wäre dies unverantwortlich. Bundesrat und Parlament sind sich deshalb einig, dass gesetzliche Anpassungen notwendig sind, welche zumindest die Frist für den Abbau des Fehlbetrags des Amortisationskontos erstrecken, so dass Sparmassnahmen oder Steuererhöhungen vermieden werden können.

Der Bundesrat will zwei Varianten für den Abbau des Fehlbetrags beim Amortisationskonto in die Vernehmlassung geben. Beide Varianten basieren einerseits auf den vereinbarten jährlichen Zusatzausschüttungen der Nationalbank in der Höhe von 1,3 Milliarden. Diese sollen als ausserordentliche Einnahmen verbucht und somit dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden. Dadurch reduzieren sie kontinuierlich den hohen Fehlbetrag dieser Schattenrechnung. Die Zusatzausschüttungen stehen deshalb aber nicht mehr zur Finanzierung von ordentlichen Ausgaben zur Verfügung und fliessen direkt in den Schuldenabbau. In beiden Varianten sollen zudem die jährlich anfallenden Kreditreste bzw. strukturellen Überschüsse in der Höhe von erfahrungsgemäss rund 1 Milliarde Franken nicht mehr dem Ausgleichskonto, sondern dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden. Dadurch wird sein Fehlbetrag zusätzlich reduziert, wobei auch diese Mittel in den Schuldenabbau fliessen. Durch die beiden Massnahmen könnte somit der Fehlbetrag des Amortisationskontos jährlich um 2,3 Milliarden Franken abgebaut werden, so dass es innert 12 Jahren wieder ausgeglichen wäre. Die gesetzliche Frist müsste also verdoppelt werden. Damit verbunden wäre ein entsprechender Schuldenabbau in der Höhe von insgesamt 30 Milliarden Franken.

Eine Variante sieht zusätzlich vor, dass die Hälfte des in den vergangenen Jahren entstandenen kumulierten Überschusses des Ausgleichskontos (rund 30 Milliarden Franken) auf das Amortisationskonto überschrieben wird. Dadurch würde der Fehlbetrag des Amortisationskontos auf einen Schlag um 15 Milliarden Franken sinken, wodurch es deutlich schneller ausgeglichen werden könnte. Der effektive jährliche Schuldenabbau erfolgt jedoch bei beiden Varianten gleich schnell, nämlich im Umfang der jährlichen Kreditreste und der jährlichen Zusatzausschüttungen der Nationalbank von zusammen 2,3 Milliarden Franken. Dabei handelt es sich um finanzielle Mittel, welche dem Bundeshaushalt in den kommenden Jahren sowieso zufliessen. Bei den vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Varianten zum Abbau der Corona-Schulden handelt sich somit im übertragenen Sinn lediglich um Schattenboxen.

Die etwas skurril anmutende Diskussionen über den Abbau der so genannten «Corona-Schulden» stellt den Sinn und die Praxistauglichkeit der beiden Schattenrechnungen generell in Frage. Zum einen hat der Grundmechanismus der Schuldenbremse, die antizyklische Wirkung, bereits eine ausreichend stabilisierende und im Vergleich zur Wirtschaftsleistung sogar reduzierende Wirkung auf die Staatsschuld. Diese wird durch die systembedingten jährlichen Kreditreste verstärkt. Das bedeutet, dass jede Erhöhung der Staatsschuld, sei sie nun durch ordentliche oder ausserordentliche Defizite bedingt, in relativ kurzer Zeit automatisch wieder abgebaut wird. Die zusätzlichen Abbauvorgaben für allfällige Fehlbeträge der beiden Schattenrechnungen sind deshalb aus finanzwissenschaftlicher Sicht unnötig. Zudem besteht bei beiden Schattenrechnungen die Gefahr, dass der geforderte rasche Ausgleich zur konjunkturellen Unzeit kommt, das heisst in einer Rezession. Wie es sich gegenwärtig bei den Corona-Ausgaben zeigt, sind aber Bundesrat und Parlament nicht gewillt, bei einer nicht ausgelasteten Wirtschaft Sparmassnahmen oder Mehreinnahmen zu beschliessen und damit Unternehmen und Haushalte zusätzlich zu belasten. Damit verlieren die Abbauvorgaben für die beiden Schattenrechnungen auch politischen ihren Zweck. Das Ausgleichskonto und das Amortisationskonto sollten deshalb im Sinne einer schlanken, rationalen Gesetzgebung auf ihre Funktion als Statistiken zur Messung der Wirksamkeit der Schuldenbremse reduziert werden, ohne dabei konjunkturpolitisch fragwürdige und finanzpolitisch unnötige Korrekturen bei den Ausgaben und Einnahmen des Bundes hervorzurufen. Denn die Stabilität der Bundesfinanzen ist durch den Grundmechanismus der Schuldenbremse genügend gut gesichert.

Schuldenbremse auf dem Prüfstand

«Was haben Angela Merkel, Olaf Scholz, die Bundesbank, der IWF, die OECD, die größte deutsche Gewerkschaft, der vom Bundespräsidenten ernannte Sachverständigenrat und die meisten europäischen Verbündeten gemeinsam? Auf den ersten Blick nicht viel. Aber sie alle sind der Meinung, dass die deutsche Schuldenbremse dem Land nicht mehr gut tut.» Mit diesen Zeilen eröffnete die britische Wochenzeitschrift «The Economist» unlängst einen kurzen Artikel zur Debatte über die Staatsfinanzen in unserem nördlichen Nachbarland, die unter anderem Ende 2024 zum Bruch der Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP geführt hatte.

Die deutsche Schuldenbremse ist ähnlich ausgestaltet wir ihr Schweizer Vorbild. Während jedoch hierzulande der Bund im ordentlichen Haushalt über den Konjunkturzyklus hinweg keine zusätzliche Staatsverschuldung budgetieren darf, ist in Deutschland immerhin ein strukturelles Defizit in Höhe von 0.35 Prozent erlaubt. Doch selbst dies ist im Vergleich zum Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft viel zu restriktiv, zumal die deutsche Schuldenquote mit 64 Prozent des BIP zum Teil deutlich unter jenen von vergleichbaren Ländern liegt. Eine stabile Schuldenquote von 60 Prozent, was den Vorgaben für Euroländer entspricht, würde bei einem vom Sachverständigenrat geschätzten durchschnittlichen nominalen Wachstum der deutschen Volkswirtschaft von 2,7 Prozent in den kommenden Jahrzehnten eine jährliche Neuverschuldung von 1,6 Prozent des BIP erlauben.[1] Damit würde der finanzielle Handlungsspielraum für dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur, den Klimaschutz, die Bildung und die Verteidigung deutlich erhöht, ohne dass die finanzielle Stabilität gefährdet wäre. So weit will der Sachverständigenrat aber doch nicht gehen. Als pragmatische Lösung in Anlehnung an die EU-Fiskalregeln schlägt er schuldenstandsabhängige Defizitgrenzen vor. Bei einer gesamtstaatlichen Schuldenquote von unter 60% soll eine Defizitgrenze von 1 % des BIP gelten. Bei einer Schuldenquote von über 60% soll ein geringeres Defizit von 0.5 % des BIP erlaubt sein.

Auch in der Schweiz sollte man sich dringend die Frage stellen, ob die Schuldenbremse dem Land noch gut tut, zumal die gesamten Staatsschulden der Schweiz (Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen) im Jahr 2023 lediglich 26 Prozent des BIP betrugen, einer der tiefsten Werte im Vergleich mit anderen Industriestaaten. Zudem führen Leistungsbilanzüberschüsse und ein hohes Netto-Auslandvermögen zu einer hohen internationalen finanziellen Stabilität der Schweiz. Die Schweiz könnte sich somit problemlos eine höhere Staatsverschuldung leisten, ohne dass die Bonität der Bundesobligationen auch nur ansatzweise gefährdet wäre.

Bei einem sturen Festhalten an der restriktiven Ausgestaltung der Schuldenbremse hingegen wird es nicht möglich sein, selbst das im Vergleich zu den NATO-Staaten bescheidene Ziel, die Verteidigungsaufgaben auf 1 Prozent des BIP zu erhöhen, ohne weitere drastische Kürzungen in anderen Aufgabenbereichen zu beschliessen. Das gleiche gilt für dringend notwendig Investitionen in den Klima- und Artenschutz oder die Forschungs- und Bildungskooperation mit der EU (Horizon und Erasmus). Das Land ist quasi blockiert. Ein Vorgeschmack lieferte die Budgetdebatte im letzten Dezember, in welcher das Parlament die Armeeausgaben auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit erhöhte. Und letzte Woche schickte der Bundesrat sein Entlastungspaket in die Vernehmlassung, das weitere jährliche Einsparungen von über 3 Milliarden Franken vorsieht.

Die finanzpolitische Selbstkasteiung von Bundesrat und Parlament erstaunt umso mehr, weil vor dem Hintergrund der volkswirtschaftlichen Voraussetzungen der Schweiz und der tiefen Schuldenquote kein volkswirtschaftlicher und finanzpolitischer Nutzen der Schuldenbremse erkennbar ist. Zwar werden die Vorsteherin des Finanzdepartements, Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter und zahlreiche bürgerliche Mitglieder des Parlaments nicht müde, die Vorzüge des Instruments zu preisen. Ihre Argumente verharren aber auf der Ebene von Allgemeinplätzen, Prinzipien und Fehleinschätzungen. Eine ökonomisch stringente Rechtfertigung für die äusserst restriktive Ausgestaltung der Schuldenbremse ist hingegen nicht zu hören. Das überrascht nicht, denn das faktische Verbot der Kreditfinanzierung selbst von Investitionen lässt sich ökonomisch nicht begründen. Es führt zudem dazu, dass die Schuldenquote des Bundes stetig sinkt und langfristig gegen Null tendiert. Im Jahr 2023 betrug die Schuldenquote des Bundes 14 Prozent des BIP. Im Jahr 2050 dürfte sie mit rund 7 Prozent des BIP nur noch halb so hoch sein. Auch die hohen ausserordentlichen Ausgaben während der Corona-Pandemie brachen diesen Trend nur vorübergehend und führten nicht zu einem dauerhaften Wiederanstieg der Schuldenquote des Bundes (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1        Brutto-Schuldenquote des Bundes 2000-2024 und Simulation 2025-2100

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Datenquelle: Eidg. Finanzverwaltung, Finanzstatistik

Ähnlich wie das deutsche Abbild ist die Schuldenbremse des Bundes unter Berücksichtigung des langfristigen Wachstumspotenzials der Schweizer Volkswirtschaft viel zu restriktiv. Sinnvoller wäre zum Beispiel eine Defizitregel, die sich an einer Stabilisierung der Schuldenquote orientiert. Im Sinne einer pragmatischen Lösung könnte die Schuldenbremse so reformiert werden, dass sie die gegenwärtige Schuldenquote des Bundes von 14 Prozent stabilisiert. Bei einem durchschnittlichen Wachstum des nominalen BIP von 2.5 Prozent in den kommenden Jahrzehnten würde dies eine jährliche Neuverschuldung von etwa 0.34 Prozent des BIP zulassen. Bei einem prognostizierten BIP in Höhe von CHF 843 Milliarden im Jahr 2025 entspricht das einem zusätzlichen Handlungsspielraum im Bundeshaushalt von CHF 2.9 Milliarden im laufenden Jahr, und dies ohne die Stabilität der Bundesfinanzen auch nur ansatzweise zu gefährden.

Im Sinne einer progressiven Lösung könnte aber auch - analog zum Vorschlag des deutschen Sachverständigenrats - eine jährliche Neuverschuldung von 1 Prozent zugelassen werden. Mit den zusätzlichen Mitteln liessen sich, neben den höheren Investitionen in die Verteidigung, auch angemessen hohe Investitionen in den Klima- und Artenschutz finanzieren, z.B. durch eine jährliche Einlage in einen Klimafonds, sowie Investitionen in den Wiederaufbau der Ukraine. Dies würde zwar zu einer höheren Schuldenquote des Bundes führen. Bei einem durchschnittlichen nominalen Wachstum des BIP von 2.5 Prozent würde sie im Jahr 2050 auf 27 Prozent steigen und sich langfristig 41 Prozent annähern.[2] Zusammen mit den Bruttoschulden der Gemeinden (rund 12 Prozent des BIP) würde jedoch die Schweizer Schuldenquote auch langfristig immer noch deutlich tiefer liegen als die von den Staaten im Euroraum geforderten 60 Prozent.

Die Mehrheit von Bundesrat und Parlament zeigt aber leider keine grossen Ambitionen, die Schuldenbremse einer Prüfung zu unterziehen. Entsprechende Vorstösse und Anträge wurden bisher sowohl vom Bundesrat als auch von einer Mehrheit des Parlaments abgelehnt. Nicht die sachliche Analyse und internationale Solidarität scheinen in Bundesbern im Vordergrund zu stehen, sondern das Pflegen von Mythen und das Festhalten an ökonomisch haltlosen Glaubenssätzen.



[1] Damit die Schuldenquote stabil bleibt, müssen die Schulden die gleiche Veränderungsarte aufweisen wie das nominale Bruttoinlandprodukt. Daraus kann folgende Formel für den Finanzierungssaldo (Überschuss oder Defizit) abgeleitet werden:

[2] Bei einem gegebenen und jährlich konstanten Finanzierungssaldo (Überschuss oder Defizit) nähert sich die Schuldenquote folgendem Wert an:

 

Sparvorschläge lösen Kopfschütteln aus

Diese Woche fand die Sondersession des Nationalrats statt. Sondersessionen dienen dem Abbau von Pendenzen und der Beratung von Geschäften, welche in den ordentlichen Sessionen keinen Platz gefunden haben. Eine solche Pendenz ist unter anderem das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP), das Sparpaket.

Mit dem Bundeshaushalt steht es nicht zum Besten. Die Staatsrechnung 2014 hat einen überraschenden Rückgang bei den Einnahmen der direkten Bundessteuer gezeigt. Auch sind die konjunkturellen Aussichten durch die Frankenstärke eingetrübt, was sich im nächsten Jahr in tieferen Steuereinnahmen niederschlagen dürfte. Das KAP wird deshalb nur der Auftakt zu weiteren Sparmassnahmen sein, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Derweil die Bundesverwaltung und die Kantone, welche die direkte Bundessteuer veranlagen und einziehen, noch über die Ursachen des Rückgangs der Einnahmen im letzten Jahr rätseln, führten wir eine intensive Debatte über die einzelnen Sparanträge.

Es entwickelte sich eine in der zahlenlastigen Finanzpolitik ungewohnt lebhafte Diskussion. Das lag vor allem daran, dass bei der rechts-konservativen Ratshälfte die Frühlingsgefühle wohl etwas allzu stark durchschlugen. So verlangte die SVP mit der FDP im Schlepptau – mittels kurzfristig eingereichten Anträgen, die Ausgaben des Bundes im Budget 2016 gegenüber dem ursprünglichen Finanzplan um 7 Milliarden zu senken. Die Ausgaben sollen ihrer Meinung nach auf 64 Milliarden Franken plafoniert werden, und dies vor allem durch eine Reduktion der Personal- und Sachausgaben.

Die ausgewogenen Sparmassnahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) wären hingegen gestrichen worden. Das bedeutet die Entlassung von rund einem Sechstel des Bundespersonals, das heisst rund 6000 Personen, und hat Massenentlassungen bei der Armee und dem Grenzwachtkorps sowie die Schliessung von zahlreichen Botschaften zur Folge.

Die Anträge lösten bei mir und vielen meiner Kolleginnen und Kollegen Kopfschütteln aus. Für mich ist es unverständlich, wie man auf einen solchen wirtschafts- und finanzpolitisch absurden Vorschlag kommen kann. War das ernst gemeint oder nur Wahlpropaganda, wohl wissend, dass die vernünftigen Kräfte im Nationalrat und spätestens der besonnene Ständerat alles wieder ins Lot richten würde?

Die Grünliberalen reichten einen Vermittlungsantrag ein mit einem realistischen Plafond bei maximal 67 Milliarden Franken. Er wurde zwar verworfen. Aber glücklicherweise wurde auch der rechtskonservative Antrag abgelehnt, und das KAP konnte mit Abstrichen – verabschiedet werden, sodass nun sämtliche Bundesaufgaben einen Sparbeitrag leisten. Sämtliche Aufgaben? Nein, natürlich nicht: Die Landwirtschaft wurde dank kräftigem Lobbying des Bauernverbandes wie gewohnt von den Sparmassnahmen verschont.

(erschienen in der NLZ vom 8. Mai 2015)

Staatsausgaben - der Faktencheck

Herbstzeit ist Budgetzeit. Bald werden unsere Parlamente und Gemeindeversammlungen wieder über den Voranschlag für das nächste Jahr und die Finanzplanung der kommenden Jahre entscheiden. Neben dem stundenlangen Feilschen um harte Zahlen sind stets auch öffentlichkeitswirksame Voten zur Lage und Entwicklung der Staatsfinanzen Gegenstand von Budgetdebatten. Es versteht sich, dass sich diese Aussagen je nach politischer Couleur fundamental unterscheiden. Während das rechte Lager einmal mehr vor einem schier unbegrenzten und für die Wirtschaft und den Steuerzahler unverträglichen Wachstum der Staatsausgaben warnen dürfte, sind aus dem linken Lager sicherlich wieder Klagen vor ungerechtfertigten und sozial einschneidenden Sparmassnahmen zu erwarten. Doch wie verhält es sich tatsächlich mit der Entwicklung der Staatsausgaben in den vergangenen Jahrzehnten? Sind sie wirklich stark gewachsen oder lebt der Schweizer Staat seit Jahren auf Sparflamme? Schauen wir uns doch die Veränderung der Staatsausgaben etwas genauer an.

Ausgangspunkt unseres Faktenchecks sind die Daten der Finanzstatistik des Bundes. Die Finanzstatistik erfasst und publiziert die Finanzdaten des Schweizer Staatssektors und seiner vier Teilsektoren gemäss harmonisierten internationalen Standards. Durch die Harmonisierung und Standardisierung werden die Daten national und international vergleichbar. Die vier Teilsektoren sind der Bund, die Kantone, die Gemeinden und die staatlichen Sozialversicherungen (AHV, IV, ALV, EO). Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Staatsausgaben von 1992 bis 2022. Das Jahr 2022 ist in der Finanzstatistik das letzte Jahr, für welches bereits erhobene Daten veröffentlicht wurden. Für die späteren Jahre ist die statistische Bearbeitung der Daten noch im Gange und es existieren bislang lediglich Schätzungen. Die Auswertungen zeigen, dass sich die Staatsausgaben in den vergangenen 30 Jahren verdoppelt haben. Sie sind von rund 125 Milliarden Franken im Jahr 1992 auf 250 Milliarden Franken im Jahr 2022 angestiegen. Dieser Anstieg entspricht einem jährlichen Wachstum von 2,2 Prozent. Alle vier Staatssektoren zeigen eine Zunahme der Ausgaben, wobei das Wachstum beim Bund, den Kantonen und den Sozialversicherungen mit Veränderungsraten von jährlich rund 2,5 Prozent höher ausfällt als bei den Gemeinden (jährlich 1,3 Prozent). Deutlich erkennbar sind in den Jahren 2020 und 2021 die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Aufgrund der zahlreichen und umfangreichen Unterstützungsprogramme zur Abfederung der Auswirkungen der Lockdowns führte die Pandemie zu einem vorübergehend starken Anstieg der Staatsausgaben, insbesondere beim Bund und bei den Sozialversicherungen.

Abbildung 1     Staatsausgaben 1992 – 2022 in Millionen CHF

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Datenquelle: Eidg. Finanzverwaltung (EFV)

Die Auswertung scheint den Warnungen über ein zu starkes Wachstum der Staatsausgaben auf den ersten Blick recht zu geben. Doch die nominellen Staatsausgaben zeigen nur die halbe Wahrheit, wenn überhaupt. Denn es gilt zu berücksichtigen, dass die Schweiz im Jahr 2022 eine andere ist als noch im Jahr 1992. Zum einen sind in den letzten Jahren die Preise angestiegen. Das Preisniveau in der Schweiz veränderte sich zwischen 1992 und 2022 jährlich um durchschnittlich 0,6 Prozent. Rund ein Viertel des Wachstums der Staatsausgaben in den letzten 30 Jahren ist deshalb allein auf den Anstieg der Preise zurückzuführen. Der Anstieg der Menge der bereitgestellten Güter und Dienstleistungen ist deshalb lediglich für drei Viertel des Ausgabenwachstums verantwortlich.

Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der realen Staatsausgaben zwischen 1992 und 2022. Zu diesem Zweck wurde die Ausgabenentwicklung um die Preisentwicklung bereinigt, wobei das Preisniveau des Jahres 2015 als Referenzgrösse dient. Die Daten zeigen somit die Ausgaben von Bund, Kantonen, Gemeinden und staatlichen Sozialversicherungen zwischen 1992 und 2022 unter der Annahme, dass sich die Preise in allen Jahren auf dem Niveau von 2015 befanden. Dadurch können die realen Staatsausgaben abgebildet werden. Die Grafik zeigt, dass die Staatsausgaben real sich nicht verdoppelt haben, sondern «nur» um rund 60 Prozent bzw. durchschnittlich 1,6 Prozent pro Jahr angestiegen sind. Bei Bund, Kantonen und Sozialversicherungen betrug das reale Wachstum rund 2 Prozent jährlich, bei den Gemeinden 0,8 Prozent.

 

Abbildung 2     Realer Anstieg der Staatausgaben 1992-2022, zu Preisen von 2015 (BIP-Deflator)

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Datenquellen: Eidg. Finanzverwaltung (EFV), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Die Betrachtung der realen Staatsausgaben erlaubt eine deutlich aussagekräftigere Interpretation der Entwicklung, da die lediglich durch Preisveränderungen verursachten Mehr- oder Minderausgaben wegfallen. Aber auch die realen Staatsausgaben geben nur ein unvollständiges Bild wieder. So ist in den vergangenen 30 Jahren die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz um jährlich 0,8 Prozent gewachsen. Es ist deshalb unvermeidlich, dass auch die Menge der zur Verfügung gestellten staatlichen Güter und Dienstleistungen entsprechend angestiegen ist. Beispiele sind die Ausgaben für die Bildung, das Gesundheitswesen und die Infrastruktur. Diese Ausgaben steigen unweigerlich mit der Zunahme der Einwohnerzahl. Würden sie konstant bleiben, dann stünden dem einzelnen Bürger und der einzelnen Bürgerin im Laufe der Zeit immer weniger staatliche Leistungen zur Verfügung. Ein grosser Teil des Wachstums der Staatsausgaben ist somit nicht durch eine Ausweitung der Leistungen, sondern durch den Anstieg der Wohnbevölkerung bedingt.

Abbildung 3 zeigt die realen Staatsausgaben pro Einwohner:in. Zu diesem Zweck werden in jedem Jahr die realen Staatsausgaben (zu Preisen von 2015) durch die ständige Wohnbevölkerung geteilt. Das Wachstum beträgt für den gesamten Staat nunmehr rund 25 Prozent, was noch einer jährlichen Zunahme von 0,8 Prozent entspricht. Während beim Bund, den Kantonen und den Sozialversicherungen das jährliche Wachstum rund 1,2 Prozent beträgt, stagnierten die realen Pro-Kopf-Ausgaben in den Gemeinden.

Abbildung 3     Reale Pro-Kopf-Ausgaben des Staates 1992-2022, zu Preisen des Jahres 2015

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Datenquellen: Eidg. Finanzverwaltung (EFV), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Bundesamt für Statistik (BFS)

Die Bereinigung des Wachstums der Staatsausgaben mit der Entwicklung des Preisniveaus und der Bevölkerung verbessert die Aussagekraft der Daten massgeblich. Doch selbst diese Betrachtung kann das Bild noch nicht vervollständigen. Denn es fehlt die Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung. Zum einen sind auch Unternehmen auf staatliche Leistungen wie zum Beispiel die Infrastruktur oder das Rechtswesen angewiesen. Eine Zunahme der Produktion von Gütern und Dienstleistungen führt deshalb neben der Bevölkerungsentwicklung zu einem zusätzlichen Anstieg der Nachfrage nach staatlichen Leistungen. Zudem profitiert auch die Produktion von staatlichen Gütern und Dienstleistungen vom technischen Fortschritt in der Volkswirtschaft, was sich in einer höheren Arbeitsproduktivität und Qualität der Güter und Dienstleistungen, und damit verbunden auch in höheren Reallöhnen ausdrückt. Ein sehr gutes Beispiel ist die rasante technologische Entwicklung im Gesundheitswesen. Es ist deshalb für die Beurteilung der Entwicklung der Staatsfinanzen zweckmässig, diese der Wirtschaftsentwicklung, zum Beispiel der Veränderung des Bruttoinlandprodukts (BIP), gegenüberzustellen.

Abbildung 4     Staatsquote 1992-2022

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Datenquelle: Eidg. Finanzverwaltung (EFV)

Abbildung 4 zeigt die Staatsausgaben im Verhältnis zum BIP, was als Staatsquote bezeichnet wird. Es ist deutlich ersichtlich, dass die Staatsquote in den letzten Jahren im Durchschnitt konstant geblieben ist. Zwar sind konjunkturelle Schwankungen gut erkennbar, z.B. das Platzen der Dotcom-Blase nach der Jahrtausendwende, die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 und der Coronapandemie in den Jahren 2020 und 2021. Doch über die gesamten betrachteten 30 Jahre hinweg blieben die Staatsausgaben im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung der Schweiz in etwa konstant. Das gilt im Großen und Ganzen auch für die Teilsektoren des Staates. Die Abweichungen von 1992 bis 2022 bewegen sich zwischen einem und zwei Prozentpunkten.

Fazit: weder verzeichnete die Schweiz in den vergangenen 30 Jahren ein übermässig hohes Wachstum der Staatsausgaben, noch wurde übermässig stark gespart. Die Zunahme der Staatsausgaben ist im Wesentlichen durch den Anstieg der Preise, der Bevölkerung und der Produktivität in der Wirtschaft gut erklär- und nachvollziehbar. Sowohl die Warnungen vor einem angeblich ungebremsten Wachstum des Staates als auch die Klagen über ein angebliches Kaputtsparen des Staates sind sachlich unbegründet. Sie können getrost unter dem Konto «politisches Marketing» verbucht werden.

Theorien über optimale Währungsgebiete sind aktueller denn je!

"Eine Europäische Währungsunion ist deshalb aus ökonomischer Sicht erst dann zu verantworten, wenn ein wirksames automatisch stabilisierendes Steuersystem besteht, welches bei Schocks die sonst notwendigen Anpassungen über die Arbeitsmobilität oder Wechselkursveränderungen ersetzen kann." Das sind die Schlussfolgerungen eines wissenschaftlichen Aufsatzes, welcher ich im Jahr 1992 als Assistent an der Universität Fribourg verfasst habe. Die zugrundeliegenden Theorien über optimale Währungsgebiete sind nach wie vor aktuell.

Lesen Sie das vollständige Arbeitspapier (PDF)

Dennoch wäre es nicht sinnvoll, die Währungsunion wieder aufzulösen, zumal die Ausgangslage vieler Länder heute eine andere ist. Ein wirksamer Finanzausgleich nach dem Vorbild der Schweiz wäre eine mögliche Lösung für ein automatisch stabilisierendes Steuersystem.

Trügerischer Überschuss in der Rechnung des Kantons Luzern

Am vergangenen Montag präsentiere die Luzerner Regierung den Rechnungsabschluss für das Jahr 2018. Statt eines budgetierten Defizits resultiert ein satter Überschuss in der Höhe von 67,5 Millionen. Der gute Rechnungsabschluss ist in erster Linie Sonderfaktoren und dem starken Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 zu verdanken, welches die Steuereinnahmen stark anwachsen liess. Es erstaunt nicht, dass sich die Regierung genüsslich auf die Schultern klopft und – nach jahrelanger Kritik an der Finanzstrategie – sich in ihrer Politik bestätigt fühlt.

Auf den ersten Blick scheint dies auch berechtigt. Das gute Resultat offenbart jedoch auch in schonungsloser Art und Weise die finanzpolitischen Verfehlungen der vergangenen Jahre. Denn das starke Wachstum der Steuereinnahmen verdeutlich die Konjunkturabhängigkeit der staatlichen Finanzen, und somit auch deren antizyklischen, stabilisierenden Verlauf und Wirkung. So steigen in der Hochkonjunktur die Einkommen und Unternehmensgewinne stark an, was positive Effekte auf die Steuereinnahmen hat und zu Überschüssen im Staatshaushalt führt. In der Rezession hingegen werden aufgrund von tieferen Steuereinnahmen und höheren Sozialausgaben nicht selten hohe Defizite geschrieben. Diese für die Volkswirtschaft stabilisierende Wirkung der Staatsfinanzen kann sich jedoch nur dann entfalten, wenn sich der Staat in der Hochkonjunktur diszipliniert verhält und das Ausgabenwachstum in Grenzen hält, andererseits in der Rezession auch nicht gleich in eine Sparhysterie verfällt.

Auf der Bundesebene wird diese sogenannte antizyklische Wirkung der Staatsfinanzen durch die Schuldenbremse unterstützt. Der Mechanismus der Schuldenbremse des Bundes ist bestechend einfach: befindet sich die Wirtschaft in einer Rezession, d.h. das Brutto-Inland-Produkt (BIP) und somit die Staatseinnahmen liegen tiefer als der langfristige Trend, so darf bzw. soll der Staat Defizite machen. Befindet sich die Wirtschaft hingegen in einem Boom, d.h. das BIP ist höher als der langfristige Trend, so muss er Überschüsse erzielen. Das Ziel ist es, das Ausgabenwachstum über den Konjunkturzyklus hinweg stabil zu halten, so dass sich die Ausgaben parallel zum Wachstumstrend der Wirtschaft entwickeln und eine stabile staatliche Leistungserbringung sicher stellen. Die Höhe der Defizite und Überschüsse ergibt sich automatisch über einen so genannten Konjunkturfaktor, welcher das Ausmass der Unter- bzw. Überauslastung der Wirtschaft abbildet. Gemäss diesem Konjunkturfaktor befand sich die Schweizer Wirtschaft von 2010 bis 2017 dauernd in der Rezession.

Das BIP war – nicht zuletzt wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise, tiefer als das Trend-BIP. Deshalb durfte der Bund in all diesen Jahren Defizite budgetieren. Diese stabilisierende Wirkung war jedoch im Kanton Luzern aufgrund der äusserst restriktiven Schuldenbremse nicht möglich. Unter der Annahme, dass sich die konjunkturelle Entwicklung der Luzerner Wirtschaft nicht grundlegend von der gesamtschweizerischen unterscheidet, müssen wir davon ausgehen, dass sich auch die Luzerner Wirtschaft von 2010 bis 2017 in einer Rezession befand. Hätte der Kanton Luzern eine Schuldenbremse nach Vorbild des Bundes gehabt oder zumindest das Ausgabenwachstum sinngemäss stabilisiert, so wären von 2010 bis 2017 in jedem Jahr Defizite möglich und auch notwendig gewesen, damit der Luzerner Kantonshaushalt seine stabilisierende Wirkung hätte entfalten können. Wie wir jedoch wissen, verfolgten Regierung und Parlamentsmehrheit gerade das Gegenteil: Sparpaket reihte sich an Sparpaket und mit ihnen die unsäglichen Zwangsferien an Gymnasien und unrechtmässig gekürzten Prämienverbilligungen. Hinzu kam ein über ein halbes Jahr dauernder budgetloser Zustand.

All diese Sparmassnahmen wären nicht oder in deutlich geringerem Ausmass notwendig gewesen.  Im Gegensatz zur sehr erfolgreichen und auch international anerkannten Schuldenbremse des Bundes berücksichtigt die Luzerner Schuldenbremse die konjunkturelle Entwicklung nicht. Sie enthält eine Vielzahl von starren Regeln, deren Einhaltung der Regierung und dem Parlament regelmässig Kopfzerbrechen bereitet. Da die Luzerner Schuldenbremse, vereinfacht gesagt, ein ausgeglichenes Budget innerhalb von vier Jahren fordert und zudem eine starre Obergrenze für das Defizit beinhaltet, kann sie - je nach Ausgangslage - in wirtschaftlich schwachen Zeiten die Ausgaben des Kantons unnötigerweise einschränken. In Boomphasen lässt sie hingegen, wiederum je nach Ausgangslage, einen zu starken Anstieg der Ausgaben zu. Mit anderen Worten, sie verhält sich in der Tendenz prozyklisch, statt antizyklisch. Der hohe Überschuss mag dem Luzerner Staatshaushalt vorübergehend etwas Luft verschaffen. Aber die nächste Rezession kommt bestimmt, und mit ihr drohen aufgrund der starren Schuldenbremse auch schon die nächsten Sparpakete.

Die Grünliberalen haben deshalb schon mehrmals Regierung und Parlament dazu aufgefordert und Vorschläge unterbreitet, die Schuldenbremse flexibler und konjunkturtauglicher auszugestalten, z.B. nach dem Vorbild der Schuldenbremse des Bundes; leider erfolglos. Regierung und Parlament bleiben uneinsichtig, dogmatisch und stur. Der Regierungsrat darf sich über das gute Rechnungsergebnis im Jahr 2018 freuen. Dies entschuldigt jedoch in keiner Art und Weise die vernunftlose Finanzpolitik der vergangenen Jahre und der damit verbundene Vertrauensverlust grosser Teile der Bevölkerung und Mitarbeitenden in die aktuelle Luzerner Regierung.

Umwelt- und Fiskalziele sind sehr gut miteinander vereinbar

Die Volksinitiative Energie- statt Mehrwertsteuer will eine Steuer auf nicht-erneuerbare Energie einführen. Die Energiesteuer wird so festgelegt, dass ihr Ertrag dem heutigen Ertrag der Mehrwertsteuer entspricht. Die Mehrwertsteuer wird im Gegenzug abgeschafft. Dadurch ist Energie- statt Mehrwertsteuer fiskal- und staatsquotenneutral.

Das bedeutet, dass der Staat im Vergleich zu heute weder höhere Einnahmen noch höhere Ausgaben hätte. Der Steuersatz für die nicht-erneuerbare Energie wird periodisch so festgelegt, dass der Ertrag der Energiesteuer einen festen Prozentsatz des Bruttoinlandprodukts (BIP) entspricht. Dadurch wird sichergestellt, dass der Staat stets über genügend Einnahmen verfügt.

Die Gegner der Initiative behaupten nun, dass die Initiative einen Konstruktionsfehler habe. Denn wenn die Nachfrage nach Energie sinkt, dann müsse der Steuersatz immer höher angehoben werden, damit genügend Einnahmen erzielt würde, was zu einem Teufelskreis mit unerschwinglich hohen Energiepreisen führen würde. Es sei nicht möglich, gleichzeitig den Energiekonsum zu drosseln und die Fiskaleinnahmen stabil zu halten. Der Tages-Anzeiger liess sich jüngst sogar zur abenteuerlichen Aussage hinreissen, dass der letzte Tropfen Benzin theoretisch 22 Milliarden kosten würde.

Solche Aussagen ignorieren sträflich zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen Energiepreisen und Energienachfrage. Umwelt- und Fiskalziele sind sehr gut miteinander vereinbar. So zeigen verschiedene Studien, dass es sich bei der Energienachfrage um eine sogenannte unelastische Nachfrage handelt. Das bedeutet, dass bei einer Preiserhöhung die Nachfrage weniger als proportional zurückgeht. Beim Benzin z.B. beträgt gemäss einer Studie des Bundesamts für Raumentwicklung die kurzfristige Preiselastizität der Nachfrage -0,09, die langfristige Elastizität -0,34.

Mit anderen Worten: wenn der Benzinpreis um 1 Prozent steigt, dann sinkt die Nachfrage nach Benzin kurzfristig um 0,09 Prozent und langfristig um 0,34 Prozent. Eigene Berechnungen kommen beim Benzin auf ähnliche Werte (-0,11 kurzfristig bzw. -0,32 langfristig). Beim Erdgas sind die Werte leicht höher, beim Heizöl tiefer als beim Benzin. Durch die Energiesteuer geht zwar der Verbrauch an nicht-erneuerbarer Energie wie gewünscht zurück, aber nur zögerlich. Es sind deshalb sehr hohe Steuersätze notwendig, damit überhaupt eine reduzierende Wirkung erreicht wird.

Ausserdem ist es bei einer unelastischen Nachfrage kaum möglich, dass durch immer höhere Preise das Steuersubstrat vollständig verschwindet. Im Gegenteil: wenn der Steuersatz und somit der Preis steigt, sinkt zwar der Energieverbrauch, aber die Steuereinnahmen steigen.
 
Für die Auswirkungen der Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“ bedeutet dies, dass der Verbrauch an nicht-erneuerbarer Energie in den ersten Jahren nach der Einführung der Energiesteuer zwar langsam zurückgehen, sich jedoch spätestens ins 20 Jahren auf einem um rund 1/3 tieferen Niveau stabilisieren wird. Der Steuersatz wird sich von anfänglich 13 Rappen pro kWh Primärenergie auf 20 Rappen erhöhen. Von einem vollständiges Verschwinden des Steuersubstrats oder einem Konstruktionsfehler kann somit keine Rede sein.

Ein Verschwinden des Steuersubstrats ist vor dem Hintergrund der unelastischen Nachfrage nach Treib- und Brennstoffen nur bei einer bahnbrechenden technologischen Innovation denkbar, die innert kurzer Zeit den kostengünstigen und breiten Ersatz nicht-erneuerbarer Energie ermöglicht. Eine solche Technologie ist jedoch zurzeit nicht auf dem Markt. Und wenn sich doch dereinst ein vollständiger Ersatz nicht-erneuerbarer Energie abzeichnet, dann könnte die Energiesteuer in einer zweiten Phase auf die erneuerbare Energie oder auf andere Umweltbelastungen, z.B. den Bodenverbrauch, ausgedehnt werden.

Unternehmenssteuerreform III: Die Kantone sind gefordert!

Die ehemalige Bundesrätin Widmer-Schlumpf und der ehemalige Finanzdirektor des Kantons Solothurn Wanner kritisieren die geplante Steuerreform. Das erstaunt; präsidierten doch beide mehrere Jahre die Konferenz der Finanzdirektor/innen, welche der Vorlage zustimmt. Zwar handelt es sich bei der Steuerreform um eine Änderung von Bundesgesetzen. Gegenstand sind jedoch in erster Linie kantonale Steuern. Es sind die kantonalen Steuerregimes, welche international in Verruf geraten sind und deshalb ersetzt werden müssen. Auch die neuen, international kompatiblen, Entlastungsmassnahmen betreffen hauptsächlich kantonale Steuern. Wir stimmen deshalb über ein Rahmengesetz ab, welches den Kantonen einen Baukasten gibt, um ihre Unternehmenssteuern gemäss ihren finanziellen Möglichkeiten und Bedürfnissen neu auszurichten.

Deshalb sind auch bei den Kompensationsmassnahmen für Steuerausfälle in erster Linie die Kantone selbst gefordert. Und da gibt es verschiedene Ansätze: So könnte die Vermögenssteuer erhöht werden, was gleichzeitig die zunehmende Ungleichheit bei der Vermögensverteilung dämpfen würde. Ökosteuern, welche die nicht gedeckten Umwelt- und Gesundheitskosten des Strassenverkehrs von über 6 Milliarden Franken abgelten, würden die mutmasslichen Steuerausfälle mehr als kompensieren.

Für den Bund hingegen ist die Aufgabe eine Quadratur des Kreises: Steuererleichterungen, von denen heute einige wenige internationale Grosskonzerne und Briefkastenfirmen profitieren, müssen durch ein System ersetzt werden, von dem diskriminierungsfrei alle Firmen, d.h. auch KMU, profitieren. Es erstaunt deshalb nicht, dass die Gegner der Vorlage es bis heute nicht geschafft haben, sinnvolle Alternativen aufzuzeigen. Ein Nein würde vielleicht zu einer anderen, aber kaum besseren Lösung führen. Ein Ja zur Steuerreform gibt uns hingegen Rechtssicherheit zurück; ein Gut, das in der heutigen Zeit eine besonders hohe Wertschätzung verdient.

Auch veröffentlicht als Leserbrief in der Luzerner Zeitung vom 31. Januar 2017

Weg mit dem Schuldenbooster

Die Abschaffung des Eigenmietwerts war bereits mehrmals Gegenstand von Volksabstimmungen. Nach drei erfolglosen Anläufen ist es dem Parlament im letzten Jahr endlich gelungen, eine Vorlage zu verbschieden, welche an der Urne durchaus eine Mehrheit finden könnte. Denn sie umfasst, im Gegensatz zu den bisher abgelehnten Vorlagen, einen weitgehend reinen und vollständigen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Mit dem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung fallen auch die Abzugsmöglichkeiten für Unterhalt und Schuldzinsen weg. Die Einkommenssteuer wird damit einfacher und transparenter. Zudem werden Fehlanreize reduziert. 

Doch leider stehen in der Debatte zur Volksabstimmung am 28. September 2025 vor allem kurzfristige, verteilungspolitische Argumente im Vordergrund. Langjährige Hauseigentümer, die bereits einen Teil der Hypothekarkredite zurückbezahlt haben – dazu zählt auch der Autor selbst – würden auf Kosten der Allgemeinheit von Steuererleichterungen profitieren. Denn die Hypothekarzinsen sind derzeit sehr tief, während die Immobilienpreise und Mieten in den Zentren und Agglomerationen immer neue Rekordwerte erreichen. Der Eigenmietwert ist deshalb gegenwärtig für viele Immobilienbesitzer höher als die Abzüge, weshalb sie bei einer Annahme der Vorlage von einer Steuerentlastung profitieren würden. Deshalb ist bei einem Systemwechsel kurzfristig auch mit tieferen Steuererträgen zu rechnen. Dies könnte beim Bund vor dem Hintergrund der zahlreichen finanzpolitischen Herausforderungen in den kommenden Jahren und der unnötig restriktiven Schuldenbremse weitere Sparmassnahmen zur Folge haben.

Doch es wäre verfehlt, die Vorlage aufgrund von kurzfristigen, verteilungs- und finanzpolitischen Überlegungen abzulehnen. Zum einen können sich die Rahmenbedingungen rasch wieder ändern, das heisst die Zinsen steigen und die Immobilienpreise und Mieten sinken, oder zumindest stagnieren. Steigen die Hypothekarzinsen auf rund 2,5 bis 3 Prozent, so wäre die Vorlage gemässBerechnungen der Eidg. Finanzverwaltung für Bund, Kantone und Gemeinden haushaltsneutral. Das heisst Eigenmietwerte und Abzüge für Schuldzinsen und Unterhaltsausgaben würden sich im Durchschnitt die Waage halten. Des Weiteren ist die Eigenmietwertbesteuerung nicht nur eine steuersystematische Besonderheit. Sie ist auch für eine im internationalen Vergleich sehr hohe Verschuldung der Privathaushalte verantwortlich.

Eines der Hauptargumente für die Besteuerung des Eigenmietwerts ist die Sicherstellung einer Gleichbehandlung von Mietern und Hauseigentümern im Sinne der finanziellen Leistungsfähigkeit. Hauseigentümer würden von einem zusätzlichen Nutzen, einem Realeinkommen profitieren, da sie im Vergleich zu den Mietern für die Nutzung des Wohnraums keinen Mietzins zahlen würden. Aus ökonomischer Sicht überzeugt das Argument jedoch nicht. Denn Hauseigentümer sind mit den gleichen Kosten für ihren Wohnraum konfrontiert wie Mieter, jedoch in anderer Form, und je nach Konstellation und persönlichen Verhältnissen und Bedürfnissen in anderer Zusammensetzung. So tragen Hauseigentümer zum einen den Wertverlust ihrer Immobilie aufgrund der Nutzung, der sich in Abschreibungen und Ersatzinvestitionen niederschlägt. Des Weiteren fallen Betriebs- und Unterhaltskosten an. Hauptkostenpunkt sind jedoch die Hypothekarzinsen, die je nach Verschuldungsgrad höher oder tiefer ausfallen. Nicht zu vergessen ist die Eigenkapitalverzinsung im Sinne der Opportunitätskosten für entgangene Erträge auf dem in der Immobilie investierten Eigenkapital. Während all diese Kosten in den Mietzinsen mitberücksichtigt sind, tragen sie Hauseigentümer einzeln und individuell.

Der Aufwand der Hauseigentümer wird zwar bei der Besteuerung der selbstgenutzten Immobilie anerkannt, zumindest teilweise. So können Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Nicht abzugsberechtigt ist jedoch die Verzinsung des Eigenkapitals, obwohl sie im Sinne einer Gleichbehandlung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und vor dem Hintergrund einer finanzierungsneutralen Besteuerung berechtigt wäre. Gegebenenfalls erfolgt quasi eine indirekte Kompensation, da für die Bestimmung des Eigenmietwerts – wie z.B. im Kanton Luzern - nicht die volle Marktmiete berücksichtigt wird.

Die fehlende Abzugsmöglichkeit der Eigenkapitalverzinsung hat makroökonomische Folgen. Da der Eigenmietwert unabhängig von der Finanzierung der Liegenschaft dem Einkommen hinzugerechnet wird, jedoch nur die Fremdkapitalzinsen von diesem abgezogen werden können, besteht für Hausbesitzer der Anreiz, die Hypothekarverschuldung möglichst lange hochzuhalten. Nicht überraschend ist die Schweiz Spitzenreiterin bei der Verschuldung der privaten Haushalte. Sie betrug Ende 2024 rund 125 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und lag somit deutlich über den Werten vergleichbarer Staaten (siehe Grafik). Über 90 Prozent dieser Schulden sind Hypothekarkredite. Zwar sind Hypotheken durch den Wert der ihnen zugrunde liegenden Immobilien gedeckt. Nichtdestotrotz stellt die hohe Hypothekarverschuldung ein Risiko für die Finanzmarktstabilität dar, auf das die Schweizerische Nationalbank regelmässig hinweist.

Abbildung 1     Privatverschuldung in ausgewählten Volkswirtschaften

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Datenquelle: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS)

 

Steigende Zinsen und/oder sinkende Einkommen können die Tragbarkeit der privaten Verschuldung rasch reduzieren und das Ausfallrisiko der Zinszahlungen erhöhen. Die Folge ist ein Anstieg von (Zwangs-)verkäufen und eine sinkende Nachfrage nach Immobilien, was zu sinkenden Preisen und damit zu einem weiteren Anstieg der Ausfallrisiken führt. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Abwärtsspirale sind erfahrungsgemäss gravierend, wie z.B. die Schweiz Anfang der 90er Jahre und die USA und Spanien während der globalen Finanzkrise 2007-2009 schmerzlich erfahren mussten. Das Platzen der Immobilienblase in den USA wird sogar als eine der Hauptursachen für die globale Finanzkrise bezeichnet. Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung und des Schuldzinsabzugs würde somit langfristig einen positiven Beitrag zur Finanzmarktstabilität der Schweiz leisten.

Abbildung 2     Staatsverschuldung in ausgewählten Volkswirtschaften

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Datenquelle: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS)

 

Etwas grotesk wirkt vor diesem Hintergrund der Umstand, dass der finanzielle Handlungsspielraum des Bundes gerade durch die Schuldenbremse stark eingeschränkt ist. Ihre restriktive Ausgestaltung verbietet es dem Bund, Investitionen mit Krediten zu finanzieren. Die geplante Wiederaufrüstung der Armee und Investitionen in den Klimaschutz und die Infrastruktur müssen deshalb vollständig mit laufenden Steuererträgen finanziert werden. Die Staatsschulden der Schweiz sind jedoch sehr tief. Sie liegen im Vergleich zum BIP deutlich unter dem Niveau der meisten vergleichbaren Staaten (vgl. Grafik) und sinken aufgrund der Schuldenbremse stetig. Neuinvestitionen könnten, statt mit laufenden Einnahmen, problemlos mit höheren Staatsschulden finanziert werden, ohne dass damit für die Schweiz höhere finanzielle und makroökonomischen Risiken verbunden wären. Die Schweiz täte gut daran, eine etwas höhere Staatsverschuldung zu tolerieren, hingegen die Verschuldung der privaten Haushalte zu senken. Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein. Denn in der Schweiz sind nicht die Staatsschulden der sprichwörtliche Schuldenberg, den wir angeblich unseren Nachkommen hinterlassen, sondern die hohen Hypothekarschulden ihrer Eltern und Grosseltern.

Werden die Karten in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen neu gemischt?

Die Entwicklungen in den USA, China und der EU könnten grundlegende Veränderungen in der Aussenwirtschaft dieser drei Volkswirtschaften bewirken, mit Folgen auch für die Schweiz.

Am 2. April 2025 werden die USA gemäss den Ankündigungen ihres Präsidenten hohe Zölle auf Importen aus 15 Ländern erheben. Es sind dies alles Länder, welche die USA angeblich „ausnützen“ würden und deshalb bestraft werden müssten. Sie wurden vonUS-Finanzminister Scott Bessent in herablassender und arroganter Manier als „dreckige 15“ bezeichnet. „Ausnützen“ bedeutet für Trump, dass diese Länder mehr in die USA exportieren als aus ihnen importieren, und damit den Amerikaner:innen das Geld aus der Tasche ziehen würden. Es dürfte sich deshalb bei den betroffenen Ländern alles um Staaten handeln, mit denen die USA ein Handelsbilanzdefizit haben, darunter China, die EU und auch die Schweiz. Handelsbilanzdefizite sind also gemäss Trump nachteilig für die USA und müssen deshalb so rasch wie möglich durch hohe Importzölle zum Verschwinden gebracht werden. Die Zölle würden gemäss seinen Vorstellungen dazu führen, dass die Amerikaner:innen wieder vermehrt in den USA hergestellte Güter nachfragen und somit deren Produktion angekurbelt würde; frei nach dem Schlagwort: das Geld bleibt hier! Doch Trump irrt, sowohl was die Beurteilung des Handelsbilanzdefizits anbelangt als auch bezüglich der Folgen der Zölle auf die amerikanische Wirtschaft.

Neben einem Handelsbilanzdefizit weist die USA seit Jahren ein Leistungsbilanzdefizit auf. Die Leistungsbilanz beschreibt den Saldo von Erträgen und Aufwänden im Ausland, z.B. aus dem internationalen Handel (Exporte und Importe), aus Zinszahlungen von Auslandinvestitionen oder Lohnzahlungen ins oder aus dem Ausland. Die Leistungsbilanz ist somit eine um weitere für das Brutto-Nationaleinkommen relevante internationale Transaktionen ergänzte Handelsbilanz. Eine nicht ausgeglichene Leistungsbilanz eines Landes muss gegenfinanziert werden, was sich in der Kapitalbilanz zeigt. Sie ist faktisch das Spiegelbild der Leistungsbilanz und umfasst Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen und die Acquisition von Währungsreserven.

Eine positive Leistungsbilanz bedeutet, dass eine Volkswirtschaft insgesamt mehr Wertschöpfung erwirtschaftet, als dass sie selbst konsumiert und investiert. Der Überschuss führt zu Investitionen im Ausland, z.B. in der Form von Direktinvestitionen in Produktionsanlagen, den Kauf von Wertpapieren im Ausland oder in der Form von Währungsreserven der Zentralbank. Die Volkswirtschaft häuft damit Auslandvermögen an. Weist eine Volkswirtschaft über einen längeren Zeitraum Leistungsbilanzüberschüsse auf, so resultiert ein wachsendes Nettoauslandsvermögen. Länder mit traditionell positiver Leistungsbilanz und einem hohen Nettoauslandvermögen sind zum Beispiel die Schweiz, Deutschland und China. Aber auch die EU wies in den vergangenen Jahren mehrheitlich Leistungsbilanzüberschüsse auf.

Eine negative Leistungsbilanz bedeutet hingegen, dass sich die Volkswirtschaft gegenüber anderen Ländern verschuldet. Sie konsumiert und investiert mehr, als dass sie selbst Wertschöpfung erwirtschaftet. Zur Finanzierung dienen Investitionen aus dem Ausland, wiederum z.B. in der Form von Direktinvestitionen, Investitionen in Wertpapiere oder Währungsreserven ausländischer Zentralbanken. Weist eine Volkswirtschaft über einen längeren Zeitraum Leistungsbilanzdefizite auf, so resultiert eine wachsende Nettoauslandsverschuldung. Eine langjährige Auslandschuldnerin sind die USA.Abbildung 1 zeigt das seit mehreren Jahrzehnten bestehende Leistungsbilanzdefizit und somit auch die wachsende Netto-Auslandverschuldung der USA.

Abbildung 1     Leistungsbilanz und Nettoauslandsvermögen USA

Datenquelle: IMF World Economic Outlook Database

Die Hauptursache des Leistungsbilanzdefizits der USA ist einerseits eine tiefe Sparquote (Bruttosparen in Prozent des BIP), welche seit Jahren deutlich unter der Investitionsquote (Inland-Investitionen in Prozent des BIP) liegt. Die Inland-Investitionen können deshalb nur dank dem Zufluss von Kapital aus dem Ausland vollständig finanziert werden. Verantwortlich für die tiefe Sparquote der USA sind aber nicht in erster Linie die Konsument:innen und Unternehmen, sondern die hohen Budgetdefizite der Bundesregierung, welche mittlerweile zu einer Schuldenquote von weit über 100 Prozent des BIP geführt haben. Das private Sparen übertraf hingegen in den vergangenen 20 Jahren die Inland-Investitionen.

Die hohe Nettoauslandverschuldung der USA ist zwar nicht gratis, da sie die Leistungsbilanz mit Zinszahlungen belastet. Dem wirtschaftlichen Wachstum war sie jedoch bisher nicht abträglich. Im Gegenteil, die hohen Staatsdefizite und der damit verbundene Netto-Kapitalzufluss dürften wesentlich dazu beigetragen haben, dass sich die US-Wirtschaft sehr rasch von der Corona-Krise erholte und derzeit dem Euroraum davoneilt. Der anhaltend hohe Netto-Kapitalzufluss ist mitunter auch Ausdruck der Attraktivität der USA als Produktionsstandort. Zudem gilt der US-Dollar nach wie vor als weltweit wichtigste Reservewährung, was mit einer konstant hohen Sockelnachfrage nach Dollaranlagen verbunden ist.

Welche Auswirkungen haben vor dieser Ausgangslage Trumps höhere Zölle, sollten sie denn tatsächlich in Kraft treten? Führen sie tatsächlich zu einem tieferen Handels- und Leistungsbilanzdefizit? Trump erwartet, dass die Zölle zu mehr Inlandkonsum und -investitionen führen und dadurch der amerikanischen Wirtschaft einen zusätzlichen Schub verhelfen würden. Das wird jedoch zumindest kurzfristig kaum eintreten, da die entsprechenden Produktionskapazitäten erst noch geschaffen werden müssten, was Jahre dauern kann. Zu erwarten sind deshalb Preiserhöhungen und als Folge davon ein Rückgang von Konsum und Investitionen. Die Entwicklung von Konsum und Investitionen dürften zusätzlich gedämpft werden durch die gestiegene Unsicherheit als Folge der sprunghaften Politik Trumps und seines Kahlschlages bei Regierungsprogrammen und der öffentlichen Verwaltung. Ein Rückgang von Konsum und Investitionen könnte zwar durchaus mit einem tieferen Handelsbilanz- und Leistungsbilanzdefizit einhergehen, dies aber auf Kosten eines deutlich schwächeren Wachstums des realen Brutto-Inlandprodukts oder sogar einer Rezession.

Langfristig entscheidend für die Entwicklung des Leistungsbilanzdefizits der USA dürfte jedoch das Verhalten der ausländischen Handelspartnerinnen sein. Werden sie weiterhin bereit sein, den Kapitalhunger der USA in gleichem Umfang wie bisher zu stillen und somit das Leistungsbilanzdefizit zu finanzieren? Zweifel sind angebracht. Vor dem Hintergrund der globalen geopolitischen Entwicklungen und der internationalen Sicherheitslage könnte es durchaus zu einer Trendwende kommen, das heisst die hohen Kapitalzuflüsse der USA könnten langfristig versiegen. Eine zentrale Rolle spielen dabei China und die Europäische Union (EU).

 

Abbildung 2     Leistungsbilanz und Nettoauslandsvermögen China

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Datenquelle: IMF World Economic Outlook Database

 

China ist in gewisser Hinsicht das Spiegelbild der USA. Zwar weist China ebenfalls hohe Staatsdefizite und eine rasant wachsende Staatsverschuldung auf. Im Gegensatz zu den USA ist jedoch die Sparquote deutlich höher und übertrifft die Inland-Investitionen. China weist seit Jahrzehnten einen Leistungsbilanzüberschuss aus, wodurch es ein stattliches Nettoauslandsvermögen angehäuft hat. Vor dem Hintergrund der Grösse der beiden Volkswirtschaften finanziert China somit faktisch die hohe Nettoauslandverschuldung der USA.

Doch China’s Wirtschaft hat nach der Corona-Pandemie den Tritt noch nicht wiedergefunden. Ein Grund dafür ist die schwache Inlandnachfrage. Zum einen ist dafür der Einbruch auf dem Immobilienmarkt verantwortlich. Ein wesentlicher Grund liegt jedoch auch in einer tiefen Konsumentenstimmung und einer damit einhergehenden hohen Sparquote. Auf der anderen Seite herrschen im Produktionssektor Überkapazitäten, welche nicht zuletzt auch auf staatliche Investitionen in Schlüsselindustrien zurückzuführen sind. China überschwemmt bekanntlich zurzeit die internationalen Märkte mit Produkten wie Solarpanels und Elektroautos.

Die chinesische Regierung hat jedoch die strukturellen Herausforderungen erkannt und bemüht sich, mit staatlichen Anreizen den Konsum und somit die Inlandnachfrage anzukurbeln. Sollte sie erfolgreich sein, könnte dies den Sparüberhang und als Folge davon die Leistungsbilanzüberschüsse und der Kapitalabfluss zum Verschwinden bringen oder sogar ins Gegenteil kehren, also Leistungsbilanzdefizite und ein Netto-Kapitalzufluss bewirken.

Abbildung 3     Leistungsbilanz EU und Schweiz

Datenquelle: Eurostat und IMF World Economic Outlook Database

Auch die EU weist seit Jahren einen Leistungsbilanzüberschuss und somit einen Kapitalabfluss aus (vgl.Abbildung 3 links), auch gegenüber den USA. Zahlreiche EU-Staaten wie z.B. Deutschland, Dänemark und Schweden planen in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionen in die Verteidigung. Im Rahmen des kürzlich angekündigtenEU-Verteidigungspakets sollen die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben um durchschnittlich 1,5 Prozent des BIP erhöhen. Die zusätzlichen Ausgaben dürften zum grössten Teil mit neuen Staatsschulden finanziert werden, wodurch die Finanzierungssaldi der EU-Staaten sinken würden. Zu diesem Zweck soll die nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts aktiviert werden, sodass die Mitgliedstaaten keine Verfahren bei übermässigem Defizit fürchten müssen. Eine tiefere Sparquote sowie tiefere Leistungsbilanzüberschüsse und Kapitalabflüsse wären auch hier die Folge.

Es ist also gut möglich, dass die Rechnung Trumps aufgeht, und die hohen Leistungsbilanzdefizite der USA bald der Vergangenheit angehören, aber nicht nur wegen seinen Zöllen, sondern aufgrund der Entwicklungen in China und der EU. Ein Rückgang von Leistungsbilanzdefizit und Kapitalzufluss wird aber für die USA entgegen den Vorstellungen Trumps kaum positive Auswirkungen haben. Vieles deutet auf eine Stagflation hin, also eine Inflation bei unausgelasteten Kapazitäten und schwachem oder sogar negativem BIP-Wachstum. Da Importprodukte kurzfristig nicht substituiert werden können, führen die höheren Zölle zu Preiserhöhungen und einem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage. Zudem dürften die Zinsen steigen, um die Finanzierung des defizitären Staatshaushalts sicherzustellen und den Kapitalzufluss weiterhin aufrecht zu erhalten, was zu einem Rückgang der Investitionen und einer zusätzlichen Schwächung des BIP-Wachstums führen könnte. Letztendlich wird die USA nicht darum herumkommen, ihre tiefe Sparquote zu erhöhen, zum Beispiel durch eine Reduktion des Staatsdefizits und/oder eine Drosselung des privaten Konsums.

Die Schweiz ist als offene Volkswirtschaft und mit einem sehr hohen Leistungsbilanzüberschuss (vgl.Abbildung 3 rechts) von den Entwicklungen unmittelbar betroffen. Die EU, die USA und China sind mit Abstand die drei wichtigsten Handelspartnerinnen der Schweiz. Sie sind zusammen für einen Anteil an den kumulierten Exporten und Importen von 65 Prozent verantwortlich. Wegfallende Exporte in diese drei Wirtschaftsräume können kurzfristig nicht durch Geschäfte mit anderen Handelspartnerinnen kompensiert werden, sodass auch die Schweiz mit einem sinkenden Leistungsbilanzüberschuss konfrontiert sein dürfte und somit durchaus ein Risiko eines schwächeren Wirtschaftswachstums oder sogar einer Rezession besteht. Sie sollte sich deshalb Gedanken darüber machen, die Inlandnachfrage zu stärken, allenfalls auch mit Hilfe von höheren Staatsdefiziten. Zusätzlicher Investitionsbedarf gäbe es vor dem Hintergrund der globalen Herausforderungen in den Bereichen Verteidigung, Klimaschutz und Biodiversität mehr als genug. Langfristig ist vor dem Hintergrund der geografischen Lage und der kulturellen Nähe eine noch tiefere Integration in den EU-Binnenmarkt angezeigt. Aufgrund des bereits sehr hohen Anteils der EU- und EFTA-Staaten an den kumulierten Exporten und Importen von fast 50 Prozent ist die Hebelwirkung einer noch stärkeren Marktöffnung gegenüber dem EWR deutlich grösser als bei anderen Handelspartnern.

Weshalb sollen Medien staatlich gefördert werden? Ökonomische Überlegungen zur Volksabstimmung vom 13. Februar.

Am 13. Februar entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über das Massnahmenpaket zu Gunsten der Medien. Das vom Nationalrat mit 115 zu 75 Stimmen und vom Ständerat mit 28 zu 10 Stimmen verabschiedete Bundesgesetz umfasst die Erhöhung von bestehenden Fördermittel für die Printmedien und das Radio- und Fernsehen sowie neue Unterstützungsgefässe, so zum Beispiel finanzielle Beiträge an Online-Medien oder die Ausbildung von Journalist:innen. Im Fokus des Abstimmungskampfes stehen vor allem staatspolitische Argumente. Auf der befürwortenden Seite, zu welcher auch ich gehöre, wird die Medienvielfalt als zentrales Element der Demokratie in den Vordergrund gestellt. Denn die Medienvielfalt ist aufgrund sich rasch wandelnden Marktbedingungen und stark rückläufiger Werbeeinnahmen akut gefährdet. Die ablehnende Seite hingegen befürchtet eine zu starke Abhängigkeit der Medien vom Staat.

Interessant ist die staatliche Medienförderung aber auch aus ökonomischer Sicht. So stellt sich in einer Marktwirtschaft unweigerlich die Frage, weshalb Medien staatlich gefördert werden sollen. Ist es nicht vielmehr der Markt, auf welchem durch Wettbewerb und Übereinstimmung von Angebot und Nachfrage eine optimale Menge an journalistischen Arbeiten zu kostendeckenden Preisen produziert werden und damit die Medienvielfalt sicherstellen? Führt eine staatliche Förderung nicht zu Wettbewerbsverzerrungen und zu einer innovationshemmenden Strukturerhaltung? Diese Fragen lassen sich anschaulich mit Hilfe der Theorie des Marktversagens beantworten, so wie sie zum Beispiel vom Ökonomen Charles B. Blankart in seinem Standardwerk «Öffentliche Finanzen in der Demokratie» dargelegt wird.[1]

Der Idealfall eines Marktgleichgewichts

Märkte für Güter und Dienstleistungen zeichnen sich dadurch aus, dass eine Vielzahl von Nachfragenden ihre Präferenzen und ihre Zahlungsbereitschaft offenbaren, wobei in der Regel die nachgefragte Menge mit der Höhe des Preises abnimmt. Die Anbietenden sind bereit, diejenige Menge zu produzieren und zu verkaufen, bei welcher mit dem Stückpreis die Grenzkosten gedeckt werden, wobei in der Regel die angebotene Menge mit der Höhe des Preises zunimmt. Die Angebots- und Nachfragemengen sowie der Preis werden so lange angepasst und es treten so lange neue Anbietende und Nachfragende in den Markt ein, bis sich ein Marktgleichwicht bildet. Durch den Wettbewerb bildet sich eine Gleichgewichtsmenge und ein Gleichgewichtspreis, der den Grenzkosten entspricht. Weicht der Preis von den Grenzkosten ab, oder kommt sogar aus irgendwelchen Gründen weder ein Preis noch ein Angebot zustande, besteht ein Marktversagen.

Die Existenz eines Marktgleichgewichts ist alles andere als selbstverständlich, da verschiedene Bedingungen erfüllt sein müssen. Eine entscheidende Anforderung an ein Marktgleichgewicht ist ein funktionierender Wettbewerb, das heisst die Absenz von Marktmacht und Absprachen. Ein den Grenzkosten entsprechender Preis bildet sich nur dann, wenn der Markt durch eine Vielzahl von Nachfragenden und Anbietenden gekennzeichnet ist, welche ihre Produktions- und Kaufentscheidungen im Wettbewerb treffen. Im Fall eines Oligopols oder eines Monopols, das heisst wenn sich zum Beispiel nur sehr wenige Produzenten oder nur eine Produzentin im Markt befindet, besteht die Gefahr, dass ein zu hoher Preis und eine zu tiefe Menge oder Qualität angeboten wird. Es können Oligopol- oder Monopolgewinne realisiert werden. Das Gleiche gilt im Falle von Preis- und Mengenabsprachen (Kartellen) zwischen Produzenten, und sinngemäss für Oligopole, Monopole oder Kartelle auf der Nachfrageseite.

Neben einem funktionierenden Wettbewerb sind spezifischen Eigenschaften der konsumierten Güter und Dienstleistungen notwendig, damit ein Marktgleichgewicht zustande kommt. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Ausschliessbarkeit und Rivalität des Konsums. Diese beiden Eigenschaften von Gütern und Dienstleistungen entscheiden darüber, ob es sich um ein privates, marktfähiges Gut handelt, welches auf Märkten angeboten und gehandelt werden kann, oder um ein öffentliches Gut, bei welchem ein Marktversagen besteht.

Weshalb können Märkte versagen?

In einem funktionierenden Markt müssen diejenigen Personen vom Konsum des Gutes ausgeschlossen werden können, die nicht bereit sind, dafür zu bezahlen. Ein Lebensmittelhändler verkauft ein Brot nur denjenigen Konsument:innen, die bereit sind, den dafür geforderten Preis zu bezahlen. Ansonsten ist der Konsum des Brotes ausgeschlossen. Es gibt jedoch Güter und Dienstleistungen, bei denen eine solche Ausschliessbarkeit des Konsums aufgrund von spezifischen Eigenschaften nicht möglich ist. Mit anderen Worten: das Gut oder die Dienstleistung kann auch ohne Bezahlung konsumiert werden. Klassische Beispiele für diese Art von Marktversagen sind Umweltgüter wie der Klimaschutz oder der Artenschutz. Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung ist bereit, für den Schutz des Klimas und der Artenvielfalt freiwillig einen Preis zu bezahlen. Der Grossteil der Bevölkerung anerkennt vielleicht durchaus den persönlichen und gesellschaftlichen Nutzen dieser Güter, hofft jedoch auf die Bereitstellung und die Bezahlung der Kosten durch die Mitmenschen. Es besteht ein Anreiz zum «Trittbrettfahren». Nur wenige Konsument:innen offenbaren ihre Präferenzen auf dem Markt, was zur Folge hat, dass ein zu kleines oder kein Angebot bzw. ein zu tiefer oder kein Preis zustande kommt. Das wiederum hat in unserem Beispiel zur Folge, dass auf freiwilliger Basis zu wenig Klimaschutz und Artenschutz «produziert» werden. Aufgrund des Marktversagens ist die Politik gefordert, durch Regulierung oder Lenkungsabgaben diese Güter bereitzustellen oder ihnen einen Preis zu geben.

Weiter erfordert ein funktionierender Markt eine Rivalität des Konsums zwischen den Konsument:innen. Das gleiche Brot kann nur einmal und nur von einer Person konsumiert werden. Bei einer höheren Nachfrage, z.B. durch Markteintritt von weiteren Konsument:innen, wird der Bäcker eine zusätzliche Menge an Broten zu dem Preis anbieten, der den Grenzkosten der zusätzlichen Produktion entspricht. Fehlt die Rivalität des Konsums, entsteht eine weitere Art von Marktversagen. Das gleiche Gut oder die gleiche Dienstleistung kann bei fehlender Rivalität von mehreren Konsument:innen und gegebenenfalls sogar von mehreren gleichzeitig konsumiert werden, wodurch die Grenzkosten sehr klein oder nahe bei Null liegen. Dies hat zur Folge, dass die Anbieter durch eine Ausdehnung der Produktions- und Vertriebsmenge keinen zusätzlichen Ertrag erzielen. Um die Produktionskosten decken zu können, muss ein deutlich über den Grenzkosten liegender Preis festgelegt werden, was nur bei einem Monopol oder allenfalls einem Oligopol möglich ist. Bei solchen Gütern und Dienstleistungen entstehen deshalb «natürliche» Monopole oder Oligopole, bei denen zwar kein wirksamer Wettbewerb im Markt, hingegen ein Wettbewerb um den Markt stattfindet. Klassische Beispiele sind Güter und Dienstleistungen, deren Verteilung oder Konsum via ein festes Netz erfolgen und deshalb hohe Fixkosten und Markteintrittskosten, aber tiefe Grenzkosten aufweisen. Darunter fallen Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung, Telekommunikation, Eisenbahnen, Autobahnen und viele mehr. Auch hier ist letztendlich der Staat gefordert, mittels Regulierung oder Verstaatlichung der Produktion dafür zu sorgen, dass keine Monopol- oder Oligopolgewinne auf Kosten der Konsument:innen abgeschöpft werden, oder dass überhaupt ein Angebot zustande kommt. Es ist deshalb kein Zufall, dass die meisten der genannten Netze sich in staatlichem Besitz befinden oder staatlich reguliert werden.

Sind weder die Ausschliessbarkeit noch die Rivalität des Konsum gegeben, handelt es sich um ein reines öffentliches Gut. Es bestehen sowohl Anreize zum Trittbrettfahren als auch die Voraussetzungen für ein natürliches Monopol. Beispiele sind die Landesverteidigung oder der Erhalt von Kulturgütern. Aufgrund des Marktversagens werden sie jedoch ohne staatliche Bereitstellung und Finanzierung nicht oder nur in ungenügendem Umfang angeboten. Ihre Existenz ist deshalb von der politischen Mehrheitsfähigkeit abhängig.

Zunehmendes Marktversagen bei der Verbreitung von journalistischen Arbeiten

Auch bei journalistischen Arbeiten handelt es sich immer mehr um ein reines öffentliches Gut, bei welchem wegen der fehlenden Ausschliessbarkeit und Rivalität des Konsums ein Marktversagen besteht. Dabei spielen die technologische Entwicklung und insbesondere die Digitalisierung eine entscheidende Rolle. Bei den Printmedien ist es zwar teilweise noch möglich, mit dem Verkauf von Abonnements oder Einzelausgaben einen gewissen Ertrag zu erzielen. Die Preise sind jedoch in den wenigsten Fällen kostendeckendend, da die Ausschliessbarkeit und Rivalität des Konsums begrenzt sind. Zwar kann eine einzelne Zeitung nur von einer Leser:in gekauft und gleichzeitig gelesen werden. Sie kann jedoch weitergegeben und vervielfältigt werden, wodurch sie von mehreren weiteren Personen gelesen werden kann, welche nicht dafür bezahlen. Bei den elektronischen Medien, d.h. beim Radio und Fernsehen, ist die fehlende Ausschliessbarkeit und Rivalität des Konsums bereits deutlich stärker ausgeprägt. Und im digitalen Raum schliesslich sind sie sowohl für Text-, als auch für Audio- und Videobeiträge kaum mehr gegeben. Digital verbreitete journalistische Arbeiten lassen sich beliebig kopieren und weiterverteilen, ohne dass ein Grossteil der Leser:innen bereit ist, dafür zu bezahlen.

Es ist deshalb nicht überraschend, dass eine vielfältige, unabhängige journalistische Berichterstattung nur mittels Verbundvorteilen durch den gleichzeitigen Vertrieb von Werbung oder durch staatliche Finanzierung und Regulierung kostendeckend angeboten werden kann. Die in der Schweiz seit über 170 Jahren bestehende indirekte Presseförderung und das gebührenfinanzierte Radio und Fernsehen sind Ausdruck davon. Eine besondere Form des Trittbrettfahrens erfolgt seit einigen Jahren durch die Weiterverbreitung von digitalen journalistischen Inhalten via die Plattformen der grossen Technologiekonzerne und Social Media (Google, Facebook usw.), in der Regel ohne entsprechende Abgeltung der Produzent:innen. Besonders fatal ist dabei der Umstand, dass diese Firmen aufgrund ihrer grossen Reichweite gleichzeitig auch einen immer grösseren Anteil der Werbeeinnahmen generieren, dies auf Kosten sinkender Werbeeinnahmen ausgerechnet bei denjenigen Anbietern, welche die journalistischen Inhalte produzieren. In der Europäischen Union (EU) wurde deshalb kürzlich im Urheberrecht ein entsprechendes Leistungsschutzrecht beschlossen, welches eine Abgeltung für die Verbreitung von journalistischen Arbeiten vorsieht. Auch in der Schweiz wird ein Leistungsschutzrecht diskutiert.

Das Medienpaket: Eine mehrheitsfähige politische Lösung gegen das Marktversagen

Das zunehmende Marktversagen bei der Verbreitung von journalistischen Arbeiten hat zur Folge, dass eine Medienlandschaft, in welcher journalistische Arbeiten in einem Wettbewerb zueinander stehen und die Meinungsvielfalt in der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik widerspiegeln, kaum mehr überlebensfähig ist. Das gilt in besonderem Masse für kleine, regionale Märkte mit einer kleinen Leserschaft. Ohne finanzielle Unterstützung besteht deshalb die Gefahr einer zunehmenden Monopolisierung und einer stetigen Abnahme der Menge und der Qualität der journalistischen Arbeiten. Unabhängige und vielfältige journalistische Arbeiten sind jedoch zentral für die Demokratie. Sollen sie auch in der Zukunft kritisch und unabhängig Politik, Wirtschaft und Gesellschaft begleiten, ist die Entwicklung neuer Geschäfts- und Finanzierungsmodelle unumgänglich.

Mit welchen Instrumenten soll jedoch dieses Marktversagen behoben werden? Kann ein nicht zustande gekommenes Marktgleichgewicht im Medienbereich durch politische Massnahmen erreicht werden? Politische Entscheide folgen selten ökonomischen Grundsätzen, widerspiegeln die Präferenzen der Wähler:innen nur teilweise und werden oft von mehr oder weniger durchsetzungsstarken Interessengruppen beeinflusst. Die Politik kann deshalb Unvollkommenheiten auf den Märkten abschwächen, jedoch selten vollständig beheben, weshalb oft auch – in Anlehnung an das Marktversagen - von Politikversagen gesprochen wird. Demokratische Entscheidungen bei Marktversagen sind deshalb «Second-Best»-Lösungen, welche durch mehrheitsfähige Lösungen die Präferenzen der Konsument:innen so gut wie möglich berücksichtigen. In der Schweiz spricht man in solchen Fällen oft von einem «gut-schweizerischen Kompromiss». In diesem Sinne ist auch das Medienpaket zu beurteilen.

[1]     Blankart, Charles B.: «Öffentliche Finanzen in der Demokratie». 8., vollständig überarbeitete Auflage, Verlag Franz Vahlen GmBH, S. 58ff.