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Trügerischer Überschuss in der Rechnung des Kantons Luzern

20. März 2019

Am vergangenen Montag präsentiere die Luzerner Regierung den Rechnungsabschluss für das Jahr 2018. Statt eines budgetierten Defizits resultiert ein satter Überschuss in der Höhe von 67,5 Millionen. Der gute Rechnungsabschluss ist in erster Linie Sonderfaktoren und dem starken Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 zu verdanken, welches die Steuereinnahmen stark anwachsen liess. Es erstaunt nicht, dass sich die Regierung genüsslich auf die Schultern klopft und – nach jahrelanger Kritik an der Finanzstrategie – sich in ihrer Politik bestätigt fühlt.

Auf den ersten Blick scheint dies auch berechtigt. Das gute Resultat offenbart jedoch auch in schonungsloser Art und Weise die finanzpolitischen Verfehlungen der vergangenen Jahre. Denn das starke Wachstum der Steuereinnahmen verdeutlich die Konjunkturabhängigkeit der staatlichen Finanzen, und somit auch deren antizyklischen, stabilisierenden Verlauf und Wirkung. So steigen in der Hochkonjunktur die Einkommen und Unternehmensgewinne stark an, was positive Effekte auf die Steuereinnahmen hat und zu Überschüssen im Staatshaushalt führt. In der Rezession hingegen werden aufgrund von tieferen Steuereinnahmen und höheren Sozialausgaben nicht selten hohe Defizite geschrieben. Diese für die Volkswirtschaft stabilisierende Wirkung der Staatsfinanzen kann sich jedoch nur dann entfalten, wenn sich der Staat in der Hochkonjunktur diszipliniert verhält und das Ausgabenwachstum in Grenzen hält, andererseits in der Rezession auch nicht gleich in eine Sparhysterie verfällt.

Auf der Bundesebene wird diese sogenannte antizyklische Wirkung der Staatsfinanzen durch die Schuldenbremse unterstützt. Der Mechanismus der Schuldenbremse des Bundes ist bestechend einfach: befindet sich die Wirtschaft in einer Rezession, d.h. das Brutto-Inland-Produkt (BIP) und somit die Staatseinnahmen liegen tiefer als der langfristige Trend, so darf bzw. soll der Staat Defizite machen. Befindet sich die Wirtschaft hingegen in einem Boom, d.h. das BIP ist höher als der langfristige Trend, so muss er Überschüsse erzielen. Das Ziel ist es, das Ausgabenwachstum über den Konjunkturzyklus hinweg stabil zu halten, so dass sich die Ausgaben parallel zum Wachstumstrend der Wirtschaft entwickeln und eine stabile staatliche Leistungserbringung sicher stellen. Die Höhe der Defizite und Überschüsse ergibt sich automatisch über einen so genannten Konjunkturfaktor, welcher das Ausmass der Unter- bzw. Überauslastung der Wirtschaft abbildet. Gemäss diesem Konjunkturfaktor befand sich die Schweizer Wirtschaft von 2010 bis 2017 dauernd in der Rezession.

Das BIP war – nicht zuletzt wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise, tiefer als das Trend-BIP. Deshalb durfte der Bund in all diesen Jahren Defizite budgetieren. Diese stabilisierende Wirkung war jedoch im Kanton Luzern aufgrund der äusserst restriktiven Schuldenbremse nicht möglich. Unter der Annahme, dass sich die konjunkturelle Entwicklung der Luzerner Wirtschaft nicht grundlegend von der gesamtschweizerischen unterscheidet, müssen wir davon ausgehen, dass sich auch die Luzerner Wirtschaft von 2010 bis 2017 in einer Rezession befand. Hätte der Kanton Luzern eine Schuldenbremse nach Vorbild des Bundes gehabt oder zumindest das Ausgabenwachstum sinngemäss stabilisiert, so wären von 2010 bis 2017 in jedem Jahr Defizite möglich und auch notwendig gewesen, damit der Luzerner Kantonshaushalt seine stabilisierende Wirkung hätte entfalten können. Wie wir jedoch wissen, verfolgten Regierung und Parlamentsmehrheit gerade das Gegenteil: Sparpaket reihte sich an Sparpaket und mit ihnen die unsäglichen Zwangsferien an Gymnasien und unrechtmässig gekürzten Prämienverbilligungen. Hinzu kam ein über ein halbes Jahr dauernder budgetloser Zustand.

All diese Sparmassnahmen wären nicht oder in deutlich geringerem Ausmass notwendig gewesen.  Im Gegensatz zur sehr erfolgreichen und auch international anerkannten Schuldenbremse des Bundes berücksichtigt die Luzerner Schuldenbremse die konjunkturelle Entwicklung nicht. Sie enthält eine Vielzahl von starren Regeln, deren Einhaltung der Regierung und dem Parlament regelmässig Kopfzerbrechen bereitet. Da die Luzerner Schuldenbremse, vereinfacht gesagt, ein ausgeglichenes Budget innerhalb von vier Jahren fordert und zudem eine starre Obergrenze für das Defizit beinhaltet, kann sie - je nach Ausgangslage - in wirtschaftlich schwachen Zeiten die Ausgaben des Kantons unnötigerweise einschränken. In Boomphasen lässt sie hingegen, wiederum je nach Ausgangslage, einen zu starken Anstieg der Ausgaben zu. Mit anderen Worten, sie verhält sich in der Tendenz prozyklisch, statt antizyklisch. Der hohe Überschuss mag dem Luzerner Staatshaushalt vorübergehend etwas Luft verschaffen. Aber die nächste Rezession kommt bestimmt, und mit ihr drohen aufgrund der starren Schuldenbremse auch schon die nächsten Sparpakete.

Die Grünliberalen haben deshalb schon mehrmals Regierung und Parlament dazu aufgefordert und Vorschläge unterbreitet, die Schuldenbremse flexibler und konjunkturtauglicher auszugestalten, z.B. nach dem Vorbild der Schuldenbremse des Bundes; leider erfolglos. Regierung und Parlament bleiben uneinsichtig, dogmatisch und stur. Der Regierungsrat darf sich über das gute Rechnungsergebnis im Jahr 2018 freuen. Dies entschuldigt jedoch in keiner Art und Weise die vernunftlose Finanzpolitik der vergangenen Jahre und der damit verbundene Vertrauensverlust grosser Teile der Bevölkerung und Mitarbeitenden in die aktuelle Luzerner Regierung.