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Finanzen

Abzockerinitiative - Zeichen setzen oder schnelle gute Lösung?

Soll man ein Zeichen setzen und die Abzocker-Initiative annehmen? Oder wäre es nicht doch besser, die Initiative abzulehnen, damit der Gegenvorschlag rasch in Kraft tritt? Die Diskussion hat sich leider längst von sachlichen Argumenten verabschiedet und ist - einmal mehr geschürt durch Herrn Vasellas Verhalten - von Emotionen geprägt. Dabei unterscheiden sich Initiative und Gegenvorschlag inhaltlich kaum, denn die wichtigsten Forderungen der Initiative wurden im Gegenvorschlag aufgenommen.

Kerngehalt sowohl der Initiative als auch des Gegenvorschlags ist die Stärkung der Aktionärsrechte, d.h. der Eigentümer der Unternehmung. Der Gegenvorschlag lässt den Aktionären etwas mehr Spielraum und gibt ihnen zusätzliche Rechte, welche die Initiative nicht vorsieht. Zu nennen ist z.B. die Möglichkeit, dass die Aktionäre die Amtsdauer der Verwaltungsräte auf bis zu drei Jahre ausdehnen können, was kurzfristigem Profitdenken entgegenwirkt.

Ausserdem wird der Gegenvorschlag in Kraft gesetzt, sofern die Initiative abgelehnt und – was sehr wahrscheinlich ist – kein Referendum ergriffen wird. Der Gegenvorschlag ist praxistauglicher und schneller umsetzbar, weshalb ich die Initiative ablehne.

Sowohl bei der Initiative als auch beim Gegenvorschlag besteht jedoch die Gefahr, dass wir in einigen Jahren enttäuscht sind, wenn Manager und Verwaltungsräte weiterhin unvorstellbar hohe Löhne und Boni beziehen und wir uns fragen müssen, was denn nun die ganze Diskussion gebracht hat. Denn weder Volksinitiative noch Gegenvorschlag sehen Grenzen für die Bezüge von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung vor. Wenn die Aktionäre wollen, dann werden diese Organe weiterhin hohe Löhne und Boni erhalten.

Es geht deshalb darum, über die Forderungen von Initiative und Gegenvorschlag hinaus möglichst gute und praxistaugliche Lösungen für die Führung von börsenkotierten Unternehmen zu finden, damit die Abzockerei wirklich bald ein Ende hat. Denkbar wäre z.B. ein fixes Gehalt ohne Boni für Verwaltungsräte und Management, wie dies die Ökonomen Osterloh, Frey und Zeitoun in ihrem NZZ-Artikel vom 19. Februar 2013 forderten.

Das würde die Selbstbedienung durch hohe Boni eindämmen. Oder etwa die Festlegung eines Boni-Deckels, wie er zur Zeit für EU-Banken diskutiert wird. Solche Vorschläge müssen möglichst rasch geprüft werden. Auch das ist ein Grund, die Initiative abzulehnen, zumal wir ja mit dem Gegenvorschlag eine griffige Alternative haben. Denn es besteht das Risiko, dass die Umsetzung der Initiative weitergehende Diskussionen auf Jahre hinaus blockiert.

Argumente der Gegner sind nicht stichhaltig.

Die Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“ der Grünliberalen ist die zurzeit einzige ausformulierte Vorlage für eine ökologische Steuerreform. Die Initiative will die Mehrwertsteuer fiskalquotenneutral durch eine Energiesteuer auf der inländischen Produktion und dem Import von nicht erneuerbarer Energie ersetzen.

Die ökologische Steuerreform ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass die Ziele der Energiestrategie des Bundesrats erreicht werden.

Umso erstaunlicher ist es, dass der Bundesrat und die Mehrheit der bürgerlichen Parteien die Initiative ablehnen und ihr nicht einmal einen Gegenvorschlag entgegenstellen wollen. Zudem wird versucht, mit nicht fundierten und nicht plausiblen Argumenten die Funktionsfähigkeit des Modells in Frage zu stellen.

So wird behauptet, durch die Energiesteuer werde das Steuersubstrat wegbesteuert, wodurch die Bundeseinnahmen nicht gesichert seien. Diese Befürchtungen sind vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Analysen unbegründet. So ist die Nachfrage nach Treibstoff so genannt „preisunelastisch“. Das bedeutet, dass bei einem Preisanstieg die Nachfrage weniger als proportional zurückgeht. Konkret, bei einem Preisanstieg um 10 Prozent geht z.B. der Verbrauch von Benzin kurzfristig lediglich um ca. 1 Prozent und langfristig um ca. 3 Prozent zurück.

Ausserdem machen beim Auto die Benzinkosten lediglich 15 Prozent der Gesamtkosten aus, konkret ca. 10 Rappen pro km. Die Kosten für eine Autofahrt von 1 km würden somit selbst bei einer Verdoppelung des Benzinpreises um bloss 10 Rappen, d.h. von heute 75 auf 85 Rappen steigen.

Die tiefe Elastizität hat zur Folge, dass eine hohe Steuer notwendig ist, damit eine Lenkungswirkung erzielt wird. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass mit einer Energiesteuer substanzielle Steuereinnahmen generiert werden können. Wir gehen davon aus, dass bei einer Umsetzung der Volksinitiative im Jahr 2020 und unter Berücksichtigung der Nachfragewirkung von höheren Preisen die Energiesteuer 13 Rappen pro kWh betragen müsste. Inklusive Steuer würde Benzin 3 Franken, Heizöl CHF 2.60 und Gas 25 Rappen kosten.

Damit wird ein Steuerertrag in der Höhe der heutigen Mehrwertsteuer erzielt, d.h. real 21 Milliarden (zu Preisen von 2005). In den Folgejahren müsste die Energieteuer aufgrund der Lenkungswirkung schrittweise erhöht werden und dürfte sich langfristig bei etwa 20 Rappen einpendeln. Als Kompensation fällt die gesamte Mehrwertsteuer weg, und dies nicht nur bei der nicht-erneuerbaren Energie, sondern bei sämtlichen anderen Produkten, z.B. auch beim Kauf und Service eines Autos. Konsumenten und Unternehmen profitieren so von einem ökologischen Verhalten.

Nicht stichhaltig ist auch das Argument, dass Benzin, Diesel und Heizöl aufgrund der Energiesteuer in grossem Ausmass durch ökologisch und sozial fragwürdige Agrotreib- und -brennstoffe ersetzt würden, und so die Steuerbasis verschwindet. Die Produktion von Agrotreib- und Brennstoffen ist bekanntlich sehr energie- und CO2-intensiv. So muss bei europäischem Biokraftstoff etwa 60 bis 80 % der Energie, die nachher im Kraftstoff enthalten ist, in den Produktionsprozess investiert werden.

Die Volksinitiative Energie- statt Mehrwertsteuer sieht vor, dass nicht nur der direkte Verbrauch von nicht-erneuerbarer Energie, sondern auch die graue Energie, d.h. die in den Produkten enthaltene Energie, besteuert wird. Agrotreib- und -brennstoffe unterliegen somit ebenfalls der Energiesteuer, wodurch auch deren Preise steigen.
 
Mit der Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“ haben alle diejenigen politischen Kräfte, welche seit Jahren für Lenkungsabgaben plädieren, die Chance, den Tatbeweis zu erbringen. Die nicht fundierte Modellkritik zeigt das Gegenteil.

Ausserordentliche Ausgaben für die Armee und die Ukraine stehen im Einklang mit den Vorgaben der Schuldenbremse

Die Motion für die Schaffung eines ausserordentlich finanzierten Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine und den Ausbau der Schweizer Armee ist verfassungskonform und mit der Schuldenbremse vereinbar. Denn die Bundesverfassung lässt ausserordentliche Ausgaben zu. Der Kern der Schuldenbremse ist in der Bundesverfassung (BV, 101) in Art. 126 Abs. 1 geregelt: "Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht." In Art. 3 Abs. 2 werden die Grundlagen für den Mechanismus der Schuldenbremse konkretisiert: "Der Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben richtet sich unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage nach den geschätzten Einnahmen." Weiter ausgeführt wird dieser Artikel im Finanzhaushaltsgesetz. Konkret wird ein Ausgabenplafonds festgelegt, welcher mit einem Konjunkturfaktor die Wirtschaftslage berücksichtigt. In einer boomenden Wirtschaft muss der Bund einen Überschuss, in einer schwächelnden Wirtschaft darf er ein Defizit budgetieren.

Die Motion der sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats verlangt vom Bundesrat, dem Parlament einen Entwurf für ein Bundesgesetz über einen ausserordentlichen Beitrag für die Sicherheit der Schweiz und den Frieden in Europa vorzulegen. Dazu soll ein befristeter Fonds geschaffen werden. Wäre eine solche ausserordentliche Finanzierung mit der Bundesverfassung vereinbar? Ja, denn die Bundesverfassung sieht die Möglichkeit, Ausgaben ausserordentlich zu finanzieren, in Art. 126 Abs. 3 ausdrücklich vor:
"Bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf kann der Höchstbetrag nach Absatz 2 angemessen erhöht werden.... " Die Bundesverfassung präzisiert jedoch nicht, unter welchen Bedingungen ausserordentlicher Zahlungsbedarf geltend gemacht werden kann. Das Finanzhaushaltsgesetz (FHG, 611.0) ist zwar etwas konkreter, formuliert die Voraussetzungen dafür aber in Art. 15 Abs. 1 auch nur allgemein: Der Höchstbetrag kann unter anderem erhöht werden im Falle von: "aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen;..."

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine ist zweifellos eine aussergewöhnliche Entwicklung, die vom Bund nicht steuerbar ist. Es ist deshalb nachvollziehbar und legitim, die Ausgaben für die Flüchtlinge aus der Ukraine als ausserordentlich zu betrachten. Aber können aus diesem Grund auch die Ausgaben für den Wiederaufbau der Ukraine und die Aufrüstung unserer Armee aufgrund der gestiegenen Bedrohung als ausserordentlich betrachtet werden? Aus meiner Sicht sind die Voraussetzungen dafür gegeben. Es sind die Folgen einer schwerwiegenden internationalen Krise, welche die Schweiz unmittelbar betrifft und bedroht, so wie es die Pandemie war, und so wie es im Übrigen auch der Klimawandel ist. Zudem gebietet es die Bundesverfassung in Art. 2, die Sicherheit des Landes zu wahren und sich für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung einzusetzen.

Zuerst publiziert auf LinkedIn im Mai 2024

Billag-Steuer: es gäbe bessere und gerechtere Lösungen

Die Kampagne des Gewerbeverbandes gegen die RTVG-Revision ist an Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten. Die Polemik verdeckt, dass es gewichtige steuerpolitische Argumente gegen die neue Radio- und Fernsehabgabe gibt. Zum einen ist es notwendig, dass wir uns über den Service Public im Medienbereich Gedanken machen. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn der Bundesrat diese Auslegeordnung gemacht hätte, bevor er eine neue Finanzierungsvorlage bringt.

Es ist aber nachvollziehbar, dass angesichts der technologischen Entwicklung das heutige Gebührenmodell ausgedient hat. Ebenfalls zu anerkennen ist, dass alle zur Finanzierung des Service Public beitragen sollen.

Aber die vorgeschlagene neue Zwangsabgabe ist eine unausgegorene und unsoziale Lösung. Jeder Haushalt wäre verpflichtet, ein gleich hoher Betrag zu zahlen, unabhängig vom Einkommen und vom Radio- und Fernsehkonsum.

Die neue Gebühr kommt somit einer Kopfsteuer sehr nahe und wirkt stark degressiv, d.h. tiefe Einkommen werden deutlich stärker belastet als hohe. Das ist für die Finanzierung einer staatlichen Aufgabe nicht gerecht und torpediert das progressive Steuersystem.

Ein Nein zur Billag-Steuer würde den Weg frei machen für eine einfachere, günstigere und sozialere Lösung. Sinnvoller wäre z.B. die Finanzierung über einen fixen Anteil an der direkten Bundessteuer, der jährlich durch eine Formel festgelegt würde. Damit wäre auch die Unabhängigkeit der Medien gewährleistet.

Erschienen als Leserbrief in der NLZ vom 28.05.2015

Roland Fischer
Nationalrat glp, Udligenswil

Die 1:12-Initiative gefährdet leichtfertig den Standort Schweiz

Dem liberalen Arbeitsmarkt hat die Schweiz viel zu verdanken. Vergleicht man die Lage mit anderen europäischen Staaten, so profitieren wir von einer tieferen Arbeitslosigkeit und höheren Löhnen. Ausserdem ist die Einkommensverteilung gleichmässiger als im restlichen Europa. Mit der 1:12-Initiative setzen die Jungsozialisten diese Errungenschaften leichtfertig aufs Spiel. Denn die Initiative führt zu einer in der Schweiz bisher nicht bekannten staatlichen Lohnkontrolle.

Auch sind tiefere Steuereinnahmen und somit weitere Sparprogramme vorprogrammiert. Steuerausfälle ergeben sich rein logisch aufgrund des progressiven Steuersystems. So zahlen hohe Einkommen überdurchschnittlich hohe Steuern.

Im Durchschnitt sind dies z.B. auf einem Einkommen, das 300‘000 Franken übersteigt, mehr als 30 Prozent. Hinzu kommen 13 Prozent Beiträge für die Sozialversicherungen. Über die Lohnsumme, welche „an der Spitze“ wegfallen würde, gibt es unterschiedliche Berechnungen; die ETH schätzt sie auf 1,5 Milliarden. Unter dieser Annahme ist also mit Einbussen von über 600 Millionen zu rechnen.

Hingegen würde die Schweiz bei einer Annahme der Initiative nichts gewinnen. Da gemäss ETH nur rund 4‘000 der insgesamt 4,8 Millionen Erwerbstätigen betroffen wären, ändert sich die Einkommensverteilung nur marginal, wenn die Spitzenmanager weniger verdienen. Ausserdem wäre es eine Illusion zu glauben, dass im Gegenzug auf breiter Front tiefere Löhne ansteigen würden.

Denn die Löhne werden weiterhin auf dem Arbeitsmarkt durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Letztendlich bestimmen Ausbildung, Berufserfahrung und der Bedarf an Arbeitskräften mit entsprechender Qualifikation die Höhe des Lohnes.

Des Weiteren können Unternehmen die neue Regelung leicht umgehen. Tätigkeiten mit sehr tiefen Löhnen wie z.B. die Reinigung oder Hausdienste könnten in separate Unternehmen ausgelagert werden, was kaum zum Vorteil der betroffenen Arbeitskräfte sein dürfte. Das Management und Konzernzentralen von grossen Firmen könnten ins Ausland verlagert werden, und mit ihm zahlreiche, hoch qualifizierte Arbeitsplätze.

Der Nutzen der 1:12-Initiative ist verschwindend klein, die Risiken hingegen sehr hoch. Die Initiative ist ein Spiel mit dem Feuer und ein klassisches Eigengoal. Deshalb stimme ich mit Überzeugung Nein.

Die komplexe NFA-Vorlage wurde mit 64,4 Prozent angenommen, die komplexe USR III hingegen fast ebenso stark abgelehnt! Weshalb?

Als ich vor mehr als 10 Jahren als Ökonom in der gemeinsamen Projektleitung des Bundes und der Kantone für den neuen Finanzausgleich (NFA) arbeitete, prangerte an der Pinwand unseres Büros eine Karikatur einer Schweizer Tageszeitung, an die ich mich am Abstimmungssonntag spontan erinnerte. Sie thematisierte damals die Komplexität der bevorstehenden Volksabstimmung über den neuen Finanzausgleich und die neue Finanzordnung des Bundes. Die Karikatur lautete sinngemäss etwa wie folgt:

Auch heute diskutieren wir nach der verlorenen Abstimmung um die Unternehmenssteuerreform III (USR III) wieder über komplexe Vorlagen und was zu tun sei, damit diese eine Mehrheit finden. In der Tat wies die Volksabstimmung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) einige Parallelen zur Abstimmung über die USR3 auf. Beide Vorlagen waren technisch äusserst komplex und schwierig zu kommunizieren. Beide betrafen die Finanzen des Bundes und der Kantone. Und es war auf allen Staatsebenen mit grossen finanziellen Auswirkungen zu rechnen. Bei beiden Vorlagen stand die Umsetzung in den Kantonen erst noch bevor. Die USR III betraf weitgehend das Steuerharmonisierungsgesetz und somit lediglich den Rahmen für die kantonalen Steuergesetze. Bei der NFA handelte es sich erst um die Verfassungsbestimmungen, d.h. nicht nur die kantonale Umsetzung sondern auch die gesetzliche Umsetzung auf Bundesebene war noch offen. Bei beiden Vorlagen kaufte der Stimmbürger sozusagen die Katze im Sack. Es gab bei beiden Vorlagen Opposition von linker Seite gegen die Reform, und dadurch einen mit Schlagworten geführten Abstimmungskampf. Bei beiden Abstimmungen standen sowohl der Bund, die grosse Mehrheit der Kantone, die Mehrheit des Parlamentes, sämtliche bürgerlichen Parteien und die Wirtschaft geschlossen hinter der Vorlage.

Im Unterschied zur USR III wurde jedoch die NFA in der Volksabstimmung mit einer deutlichen Mehrheit von 64,4 Prozent von der Stimmbevölkerung angenommen. Fast alle Kantone - Ausnahmen waren lediglich die finanzstarken Kantone Zug, Schwyz und Nidwalden, welche mit finanziellen Einbussen rechnen mussten - stimmten der Reform zu. Weshalb fand eine so komplexe Vorlage wie die NFA mit unsicheren Auswirkungen eine so komfortable Mehrheit und die komplexe USR III mit ebenfalls unsicheren Auswirkungen nicht? Vielleicht liegt es an einzelnen, unverkennbaren Elementen der NFA-Vorlage, die bei der USR III fehlten:

Die Haushaltsneutralität

Die NFA-Vorlage war so ausgestaltet, dass sie für den Bund und die Gesamtheit der Kantone keine Mehrbelastung zur Folge hatte. Einzelne finanzstarke Kantone mussten zwar mit finanziellen Einbussen rechnen. Dennoch stellten sich ihre Regierungen hinter die Vorlage. Mit einem vom Bund und den Kantonen gemeinsam finanzierten, befristeten Härteausgleich wurde sichergestellt, dass sämtliche finanzschwachen Kantone zu den Gewinnern gehörten. Die Bevölkerung musste somit in den meisten Kantonen nicht damit rechnen, dass die NFA Sparmassnahmen oder Steuererhöhungen zur Folge hat. Bei der USR III war dies nicht so. Die fehelende Gegenfinanzierung und die mutmasslichen finanziellen Einbussen in den Kantonen boten im Abstimmungskampf eine immense Angriffsfläche und führten zu Verunsicherung.

Die Globalbilanz

Bei der NFA erstellte der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen nach jedem Projektschritt eine so genannte Globalbilanz für den Bund und jeden Kanton. In diesen Zahlentabellen wurden die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Elemente der Reform für jeden Kanton minutiös nachgeführt und in den Kantonen plausibilisiert. Jeder Kanton wusste deshalb, was er vermutlich von der Reform zu erwarten hat. Die meisten Zahlen beruhten zwar noch auf Schätzungen, wodurch sie nicht sakrosankt waren. Dennoch schaffte das Zahlenwerk das nötige Vertrauen bei den Stimmberechtigten. Sie konnten einer komplexen Reform zustimmen, ohne die letzten Details zu kennen. Bei der USR III fehlte eine solche von Bund und Kantonen getragene Globalbilanz. Die Bürgerinnen und Bürger wussten in den meisten Kantonen nicht, was sie erwartet. Ausserdem konnten Gegner und Befürworter mit eigenen, teilweise vereinfachten und wenig plausiblen Zahlen und Behauptungen auftrumpfen, denen der Bund und die Kantone nichts entgegenzustellen hatten. Bei der NFA konnten sich hingegen Bundesrat, Parlamentarier und Kantonsregierungen jederzeit auf die Globalbilanz berufen.

Solidarität

Der Finanzausgleich ist ein solidarisches Element des Föderalismus, ohne welches unser Bundesstaat nicht funktionieren würde. Die Notwendigkeit einer Reform eines nicht mehr zeitgemässen und schlecht funktionierenden alten Finanzausgleichs und die Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen war deshalb ein breit abgestütztes Anliegen. Mit einem neuen Finanzausgleich und einer neuen Aufgabenteilung konnte der Föderalismus und die Solidarität zwischen den Kantonen und den Landesteilen neu belebt werden. Zwar war auch bei der USR III der Handlungsbedarf unbestritten. Es steckte jedoch kein Herzblut hinter dieser Reform. Es fehlte ein allumspannendes, übergeordnetes und positiv besetztes Ziel. Wir Befürworter wiesen zwar auf die Rechtssicherheit und die Standortattraktivität hin. Beide Begriffe mochten jedoch niemanden wirklich vom Sessel zu reissen, wenn gleichzeitig die finanziellen Auswirkungen weitgehend im Dunkeln bleiben und die Steuerzahler mit Mehrbelastungen rechnen mussten.

Wie weiter?

Auch die Gegner der USR III anerkennen, dass die geltenden steuerlichen Entlastungsinstrumente für Unternehmen ungerecht und international nicht mehr haltbar sind, Der Handlungsbedarf ist somit weiterhin gegeben. Dennoch sollte nichts überstürzt werden. Die Gründe für die Ablehnung sollen analysiert und die Lehren daraus gezogen werden. Und der Bund und die Kantone wären wohl gut beraten, sich an die damalige NFA-Vorlage zu erinnern. Eine neue Vorlage wäre wohl deutlich besser akzeptiert wenn sie folgende Elemente aufweisen würde:

  • Eine Gegenfinanzierung, welche für den Bund und die Gesamtheit der Kantone die Haushaltneutralität garantiert
  • Eine Globalbilanz, welche für den Bund und jeden Kanton die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen aufzeigt.
  • Ein übergeordnetes Ziel, welches die Solidarität des Steuersystems in den Vordergrund stellt.

Ich bin mir bewusst, dass dies keine einfache Aufgabe ist. Ich bin jedoch überzeugt, dass mit etwas Mut und Phantasie Wege dazu gefunden werden können.

Die neue Luzerner Schuldenbremse: Ein finanz- und staatspolitischer Fehltritt

Das Staatsbudget ist ein wesentlicher Teil der rechtlichen Grundlage für das Handeln der Regierung und der Verwaltung. Der Voranschlag leistet einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit und ist staatspolitisch von grosser Bedeutung. Mit der neuen Luzerner Schuldenbremse besteht jedoch das Risiko, dass der Kanton Luzern wiederkehrend in budgetlose Zustände verfällt. Ausserdem ist die neue Schuldenbremse ungeeignet, die Stabilisierungsfunktion des Staates wahrzunehmen.

Das Budget ist eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen für das Handeln des Staates. Im Voranschlag legt die Legislative fest, wie viele Ressourcen der Staat im kommenden Jahr für welche Aufgaben und Leistungen verwendet. Dadurch schafft das Parlament die notwendige Rechtssicherheit und Verbindlichkeit für die Verwaltung und die verschiedenen Anspruchsgruppen für staatliche Beiträge. In diesem Jahr gilt jedoch für den Kanton Luzern ein so genannter budgetloser Zustand. Die Verwaltung darf nur noch die für eine ordentliche Staatstätigkeit unerlässlichen Ausgaben tätigen. Doch in vielen Fällen ist es unklar und eine Ermessensfrage, welches denn die für eine ordentliche Staatstätigkeit unerlässlichen Ausgaben sind. Die rechtliche Verbindlichkeit des Budgets geht verloren. Der budgetlose Zustand ist deshalb mit einer grossen Rechtsunsicherheit verbunden, so z.B. bei den Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung, wo zwei grosse Versicherer sogar eine Verletzung von Bundesrecht durch den Kanton Luzern monieren. Ausserdem besteht die Gefahr der Willkür durch die Regierung und die Verwaltung. Es ist deshalb kein Wunder, dass die Stimmbevölkerung mehr und mehr das Vertrauen in die Finanzpolitik des Kantons Luzern verliert. Es gilt deshalb, solche Situationen in der Zukunft durch vernünftige, finanzpolitisch und rechtstaatlich unbedenkliche gesetzliche Grundlagen zu vermeiden. Die Revision der Schuldenbremse geht jedoch gerade in die andere Richtung, sofern der Kantonsrat in der nächsten Session nicht doch noch die Notbremse zieht und Korrekturen beschliesst.

Die neue Schuldenbremse wird, neben einer Begrenzung der Schuldenhöhe, auf der Basis eines statistischen Ausgleichskontos für die Erfolgsrechnung gesteuert, welches in der mittleren Frist ausgeglichen sein muss. Die Schaffung eines solchen Ausgleichskontos ist grundsätzlich zu begrüssen. Die vom Regierungsrat beantragte konkrete Ausgestaltung ist jedoch aus konjunkturpolitischer und rechtsstaatlicher Sicht äusserst fragwürdig.

Eine Schuldenbremse soll grundsätzlich dafür sorgen, dass ein Staatswesen über den Konjunkturzyklus hinweg eine konstante Schuldenquote aufweist. Das bedeutet, dass die Schulden mittelfristig nicht stärker wachsen sollen als das Bruttoinlandprodukt. Ausgaben und Einnahmen sollen deshalb in der mittleren Frist ausgeglichen sein. Weil das Wachstum des Bruttoinlandprodukts jedoch starken Schwankungen ausgesetzt ist, schwanken die Steuereinnahmen und konjunkturabhängigen Ausgaben, z.B. die Sozialleistungen. In der Rezession sind die Steuereinnahmen tiefer, die Sozialausgaben und die Ausgaben für Arbeitslosigkeit hingegen höher als in der Hochkonjunktur. Es ist deshalb in der Finanzwissenschaft allgemein anerkannt, dass der Staat in der Rezession Defizite schreiben darf. Damit wird verhindert, dass der Staat durch Sparmassnahmen in der Rezession die konjunkturellen Schwankungen noch zusätzlich verstärkt. Auf der anderen Seite sollte der Staat in der Hochkonjunktur Überschüsse erwirtschaften und verhindern, dass er durch zusätzliche Ausgaben den Wirtschaftsboom anheizt. Idealerweise führt dies dazu, dass über den Konjunkturzyklus hinweg die Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht sind. Die auch international vielbeachtete und erfolgreiche Schuldenbremse des Bundes funktioniert nach diesem Prinzip.

Durch das statistische Ausgleichskonto wäre eigentlich die Luzerner Schuldenbremse grundsätzlich sehr gut geeignet, diesen Grundsätzen zu entsprechen. Auf einem solchen Konto können die Überschüsse und Defizite festgehalten und so die mittelfristige Einhaltung des Haushaltsgleichgewichts kontrolliert werden. Der Regierungsrat beantragt jedoch im Rahmen der Reform der Schuldenbremse derart viele zusätzliche Restriktionen, dass die positiven Eigenschaften des Ausgleichskontos vollständig zunichtegemacht werden. So darf das Ausgleichskonto keinen negativen Saldo aufweisen, und wenn doch, dann muss dieser mit Hilfe des nächsten Budgets sofort wieder ausgeglichen werden. Eine solche Regelung ist völlig kontraproduktiv. Sie kann dazu führen, dass mitten in einer Rezession massive Sparmassnahmen durchgesetzt werden müssen. Sinnvoller wäre eine Regelung, welche einen graduellen Ausgleich über mehrere Jahre hinweg anstrebt. Es ist ja gerade der Sinn und Zweck eines solchen Ausgleichskontos, dass dieses in wirtschaftlich schlechten Zeiten Defizite zulässt und ins Minus fallen darf. Ebenfalls kontraproduktiv sind die jährlichen Vorgaben für die Höhe des Defizits. Auch mit dieser Regelung besteht die Gefahr, dass der Kanton Mitten in einer Rezession sparen muss. Zwar möchte der Regierungsrat das Ausgleichskonto mit einem Anfangsbetrag von 100 Millionen Franken ausstatten, damit in der gegenwärtigen finanzpolitisch schwierigen Situation des Kantons etwas Luft besteht. Das wäre an und für sich zu begrüssen. Mit der zusätzlichen Regelung, dass am Ende einer Budget- und Finanzplanperiode, d.h. also binnen vier Jahren, das Ausgleichskonto wieder bei 100 Millionen liegen muss, wird diese Flexibilität sogleich wieder zunichtegemacht. Sinnvoller und völlig ausreichend wäre eine einfache Regel, wonach ein Defizit im Ausgleichskonto innerhalb von vier Jahren abgebaut werden soll.

Rechtsstaatlich äusserst fragwürdig ist die vorgesehene Bestimmung in §7c Abs. 1 des Entwurfs, wonach nur noch die für die ordentliche Staatstätigkeit unerlässlichen Ausgaben getätigt werden dürfen, sofern bei Rechnungsabschluss die Vorgaben der Schuldenbremse verletzt werden. Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn aufgrund der Rechnungsabschlusses des vergangenen Jahres das Ausgleichskonto ins Minus fällt. Man stelle sich diese Situation vor: Aufgrund eines negativen Werts im statistischen Ausgleichskonto hat der Regierungsrat in der Zukunft die Kompetenz, mitten im Jahr – der Rechnungsabschluss liegt normalerweise im Frühjahr vor – von einem vom Parlament verabschiedeten gültigen Voranschlag abzuweichen und nur noch die notwendigsten Ausgaben zu tätigen. Das heisst, wenn durch die Rechnung des Vorjahres das Ausgleichskonto ins Minus fällt, gilt mitten im Jahr ab sofort ein budgetloser Zustand. Das ist absurd. Und es kommt noch schlimmer: der budgetlose Zustand ist gemäss §7c Abs. 3 erst dann wieder aufgehoben, wenn ein vom Kantonsrat beschlossener Voranschlag mit gültigem Steuerfuss vorliegt, der die Anforderungen der Schuldenbremse einhält. Ist das Ausgleichskonto auf einem tiefen Stand, schwebt somit dauernd das Damoklesschwert des budgetlosen Zustands über der Verwaltung. Eine solche Regelung ist im Hinblick auf die Rechtssicherheit katastrophal und hat in einem Finanzhaushaltsgesetz schlichtweg nichts zu suchen.

Ohne Not besteht die Gefahr, dass der Kanton Luzern wiederkehrend in den budgetlosen Zustand und somit in Perioden erhöhter Rechtsunsicherheit fällt. Der Verlässlichkeit und dem guten Ruf des Kantons Luzerns ist dies äusserst abträglich und eines fortschrittlichen Staates unwürdig. Eine Schuldenbremse ist ein Steuerungsinstrument, welches Leitlinien für die Festlegung des Budgets und des Finanzplans geben soll. Da jedoch ein Rechnungsabschluss stets von zahlreichen externen Faktoren wie z.B. der Konjunktur und der Entwicklung des Steuersubstrats, aber auch von ausserordentlichen Faktoren abhängt, wird er immer auch von externen, unbeeinflussbaren Faktoren bestimmt. Ein Minus im statistischen Ausgleichskonto ist deshalb jederzeit und ohne schlechte Absicht möglich. Es ist sinnvoll, dass Ungleichgewichte im Staatshaushalt mittelfristig abgebaut werden. Es ist aber in der Demokratie nicht tolerierbar, dass aufgrund eines «zu schlechten» Rechnungsergebnis der Regierung ausserordentliche Kompetenzen übertragen und quasi die Budgethoheit des Parlaments ausgehebelt wird.

Ausserdem sind die Bestimmungen in §7c für das Funktionieren des neuen Schuldenbremsenmechanismus gar nicht notwendig. Die übrigen Vorgaben sind bereits genügend restriktiv, damit die Ziele der Schuldenbremse, d.h. der Schutz des Eigenkapitals und die Begrenzung der Verschuldung, eingehalten werden können. Völlig fehl am Platz ist in diesem Zusammenhang der in der Botschaft zur Revision des FLG fast schon inflationär verwendete Begriff der «Sanktionen». Offenbar verwechselt der Regierungsrat den Staat mit einer Unternehmung, wo das Management und die Mitarbeitenden basierend auf Vorgaben jährliche Ziele erreichen sollen, welche in ihrem Einflussbereich liegen. Das ist aber im Staat aufgrund der zahlreichen externen Einflussfaktoren auf die Staatsrechnung weder möglich noch sinnvoll, insbesondere wenn es um die Steuereinnahmen geht.

Es ist erstaunlich, dass die bürgerliche Mehrheit des Luzerner Kantonsrats offenbar gewillt ist, diese rechtsstaatlich bedenklichen Bestimmungen zu verabschieden und eine potenzielle Aushebelung seiner Budgethoheit zu tolerieren. Es ist zu hoffen, dass der Kantonsrat in der kommenden Session nochmals auf seinen Entscheid zurückkommt und §7c ersatzlos streicht. Ein ausgeglichener, sparsamer Staatshaushalt ist zweifellos wichtig und erstrebenswert. Dieses Ziel darf jedoch nicht dazu führen, dass mit immer noch schärferen Einschränkungen und Massnahmen die Funktionsfähigkeit und das Vertrauen in den Staat beeinträchtigt werden. Die Grünliberalen haben eine Reform der Schuldenbremse stets gefordert. Was aber jetzt auf dem Tisch liegt ist, sofern keine Korrekturen beschlossen werden, finanz- und staatspolitisch inakzeptabel.

Die Risiken der Euro-Kursuntergrenze liegen im Immobilienmarkt

Am 6. September hat die Nationalbank eine Untergrenze für den Euro-Franken Wechselkurs festgelegt, den sie seither bedingungslos und mit Erfolg aufrecht erhält. Diese Politik ist zu begrüssen und verdient Respekt. Die Euro-Untergrenze stabilisiert den Wechselkurs und gibt den Unternehmen Planungssicherheit zurück.

Endlich bestehen wieder zuverlässige Grundlagen, um Budget- und Investitionsentscheidungen zu treffen. So vorteilhaft die Kursuntergrenze kurzfristig für unsere Volkswirtschaft ist, so gilt es doch, die langfristigen Risiken dieser Politik im Auge zu behalten. Denn durch die Kursuntergrenze ist die Schweiz geldpolitisch über Nacht Teil des Euroraums geworden. Die Nationalbank wird zur Verteidigung der Untergrenze – sofern nötig – unbegrenzt Euro kaufen und somit Schweizer Franken in den Markt pumpen.

Eine unabhängige, auf die Preisstabilität ausgerichtete Geldmengensteuerung ist – solange der Frankenkurs nicht natürlich und deutlich über der Untergrenze notiert – nur begrenzt möglich. Das bedeutet, dass die Schweiz den gleichen Problemen ausgesetzt ist wie vor der Finanzkrise verschiedene andere Länder des Euroraums auch.

Denn die Schweizer Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einer vergleichsweise guten Verfassung. Insbesondere die Bauinvestitionen bewegen sich auf hohem Niveau. In einer solchen Situation hätte die Nationalbank eigentlich schon lange die Zinsen erhöhen müssen. Durch die Verfolgung des Wechselkursziels sind ihr jedoch die Hände gebunden. Zwar besteht keine Gefahr für die Preisstabilität bei Konsum- und Importgütern.

Seit einiger Zeit sind jedoch Anzeichen einer Preisüberhitzung in den Immobilienmärkten der grossen Agglomerationen (Genf, Zürich) und auch in der Innerschweiz zu beobachten. Ausserdem handhaben die Banken angesichts der tiefen Zinsen ihre Tragbarkeits- und Belehnungsregeln offenbar wieder etwas lockerer.

Es besteht die Gefahr einer Immobilienblase, die irgendwann platzen könnte.

Dieses Risiko ist ernst zu nehmen. Denn eine Immobilienkrise hat ausserordentlich schwerwiegende Auswirkungen auf eine Volkswirtschaft, wie Beispiele aus der jüngsten Geschichte zeigen (Schweiz, Schweden und Japan in den 90er Jahren; USA, Irland und Spanien in der Finanzkrise 2008). Vermögenswerte breiter Bevölkerungsschichten werden vernichtet, Zins- und Amortisationszahlungen können nicht mehr geleistet werden, Banken brechen zusammen.

Eine tiefe, lang andauernde Rezession und hohe Staatsdefizite sind die Folge. Es ist deshalb erstaunlich, dass im Zuge der Diskussionen um das verunglückte Subventionspaket zur Abfederung der Frankenstärke eine weitere, gleichzeitig vom Bundesrat angekündigte Massnahme in der Öffentlichkeit fast in Vergessenheit geraten ist: Mit einer Änderung der Eigenmittelverordnung will der Bundesrat gegen die Überhitzung im Hypothekarsektor antreten.

Hypotheken, die über die üblichen Belehnungs- und Tragbarkeitsnormen hinausgehen, sollen durch die Banken zusätzlich mit Eigenmitteln unterlegt werden müssen.

Mit den neuen Eigenmittelvorschriften für Banken soll ausserdem die Bildung eines Kapitalpuffers in der Hochkonjunktur geprüft werden. Banken werden sich dagegen wehren und beteuern, dass sie die Risiken im Immobilienmarkt im Griff hätten und dass diesmal alles anders sei. Frühere Krisen haben gezeigt, dass solche Aussagen mit der nötigen Vorsicht zu geniessen sind. Bundesrat und die Finanzmarktaufsicht (Finma) verdienen deshalb vorbehaltlose Unterstützung für ihre Massnahmen gegen die Überhitzung im Hypothekargeschäft.

Denn nur so bringt die Euro-Untergrenze nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig Stabilität für unsere Volkswirtschaft.

http://www.lu-wahlen.ch/kolumnen/roland-fischer/news/2011/09/18/734-die-risiken-der-euro-kursuntergrenze-liegen-im-immobilienmarkt/

Die Steuerreform 2011 darf nicht rückgängig gemacht werden!

Man traut den Augen kaum: im Jahr 2009 haben die Luzerner Stimmbürger die Steuergesetzrevision 2011 und die damit verbundene Halbierung der Unternehmenssteuer deutlich angenommen. Und nun schlägt die CVP angesichts von drohenden Sparmassnahmen im nächsten Jahr vor, die Steuern kurzzeitig bereits wieder zu erhöhen. Folgende Gründe sprechen für eine klare Ablehnung dieses Vorschlags:

Die Steuergesetzrevision ist eine strategische Massnahme zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Luzern. Es wäre deshalb nicht klug, dieses Ziel aufgrund von kurzfristigen, konjunkturell bedingten Einnahmeausfällen aus den Augen zu verlieren. Eine steuerliche Slalompolitik führt zu instabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und wäre ein schlechtes Signal gegenüber Unternehmen, welche – gestützt auf die vom Volk angenommene Reform – ihre Geschäftstätigkeit im Kanton Luzern aufnehmen oder ausbauen wollen.

Das Ziel der Steuerreform, durch den Zuzug von wertschöpfungsstarken Unternehmen die Steuerkraft des Kantons zu stärken und somit den Steuerertrag langfristig zu erhöhen, wäre ernsthaft gefährdet. Mit einer vorübergehenden Steuererhöhung würde man sich zwar kurzfristig finanziellen Spielraum verschaffen. Langfristig wäre sie jedoch mit Nachteilen verbunden.

Das Budget 2012 und der Finanzplan für die folgenden Jahre sind noch nicht bekannt. Die Rechnungsergebnisse der vergangenen Jahre zeigen aber, dass die Finanzen des Kantons Luzern grundsätzlich in einer guten Verfassung sind. Es ist deshalb nicht zwingend, dass, wie teilweise befürchtet, geplante Investitionen verschoben werden müssen. Zwar ist gesetzlich vorgeschrieben, dass mittelfristig, d.h. innerhalb von fünf Jahren, die Investitionen mit eigenen Mitteln finanziert werden müssen (Schuldenbremse).

Da diese Anforderung aber in den letzten Jahren zum Teil deutlich übertroffen wurde, besteht vermutlich im kommenden Jahr Spielraum für ein Finanzierungsdefizit, ohne dass damit der Haushalt in Schieflage gerät. Panik und Steuererhöhungen sind deshalb fehl am Platz.

Erschienen als Leserbrief in der Neuen Luzerner Zeitung vom 8. Oktober 2011

Ein Investitionspaket für die Schweiz statt für die USA

Die Ankündigung von Zöllen in der Höhe von 31 Prozent für Exporte in die USA war ein Schock für die Schweiz. Die mangelnde Nachvollziehbarkeit, die Absurdität der Höhe der Zölle und die damit verbundene Unsicherheit machen es schwierig, angemessen zu reagieren. Gemäss Medienberichten sollen es nun Schweizer Unternehmen mit einem milliardenschweren Investitionspaket in den USA richten. Dabei handelt es sich jedoch offenbar zumindest teilweise um Investitionen, welche sowieso in den kommenden Jahren getätigt worden wären. Denn in so kurzer Frist lassen sich kaum neue Investitionsvorhaben planen und umsetzen. Es geht deshalb den Unternehmen mit der Kommunikation ihrer Absichten vor allem darum, die Trump-Administration stärker auf die Rolle der Schweiz als Investor in den USA aufmerksam zu machen, um das Terrain für allfällige Verhandlungen zwischen den USA und der Schweiz über die Zölle vorzubereiten.

Aus ökonomischer Sicht sind hingegen zusätzliche Investitionen in den USA kaum geeignet, das vom Trump so verabscheute Handelsbilanzdefizit zu reduzieren. Im Gegenteil, höhere Investitionen könnten es vor dem Hintergrund der gut ausgelasteten Produktionskapazitäten in den USA sogar weiter erhöhen, was kaum im Sinne von Trump sein dürfte.Abbildung 1 zeigt die Situation der US-Aussenwirtschaft, basierend auf den zuletzt verfügbaren statistischen Daten des Jahres 2023. Konsum und Investitionen übersteigen die Wertschöpfung (BIP) und das Bruttonationaleinkommen (BNE), was zu einem Kapitalzufluss und einem Leistungsbilanzdefizit führt. Zwar lagen die privaten Ersparnisse mit rund 25 Prozent des BIP höher als die Investitionen (21 Prozent). Das hohe Budgetdefizit des Staates (-9 Prozent des BIP) absorbierte jedoch einen grossen Teil des Kapitalbedarfs und drückte die gesamten Ersparnisse der amerikanischen Volkswirtschaft, d.h. die Summe aus privatem Sparen und dem Saldo des Staatshaushalts, unter das Niveau der Investitionen. Der Kapitalzufluss finanzierte somit primär die rasant wachsende Staatsschuld der USA.

Abbildung 1     Leistungsbilanz der USA 2023

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Datenquellen: IMF und OECD

Für kleine offene Volkswirtschaften wäre ein Zwillingsdefizit in der Leistungsbilanz und im Staatshaushalt mit einem erhöhten Stabilitätsrisiko verbunden. Denn ein allfälliger Vertrauensverlust in die Wirtschaftsentwicklung und den Staatshaushalt könnte zu einem raschen Kapitalabfluss und einer tiefen Wirtschafts- und Finanzkrise führen, wie es z.B. vor einigen Jahren Griechenland erfahren musste. Für die USA als grosse Volkswirtschaft, deren Währung überdies als Leit- und Reservewährung im internationalen Handel und Kapitalverkehr dient, stellte hingegen das Zwillingsdefizit bisher keinen Grund zur Sorge dar. Das Leistungsbilanzdefizit ist mit drei Prozent des BIP relativ klein und hat sich in den letzten Jahren in der Tendenz nicht wesentlich verändert. Die Schuldpapiere der USA galten als gerne nachgefragte und sichere Anlagen. Der anhaltend hohe Kapitalzufluss war mitunter auch Ausdruck der Attraktivität der USA als Produktionsstandort.

Weder das Leistungsbilanzdefizit noch fehlende Investitionen stellten deshalb in der Vergangenheit ein Problem für die USA dar, zumal sich die amerikanische Wirtschaft in den letzten Jahren in einer guten Verfassung präsentierte. Sie ist voll ausgelastet und die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor tief. Der Zollhammer erfolgte deshalb ohne Not und wider besseres Wissen. Selbst wenn die angekündigten Zölle letztendlich nur in abgeschwächter Form oder sogar gar nicht umgesetzt werden, führen sie jedoch zu einem Vertrauensverlust in die amerikanische Wirtschaft und Regierung. Das Zwillingsdefizit der USA könnte deshalb nun plötzlich doch zu einem Problem werden.

So kamen nach der Ankündigung der hohen Zölle die Kurse der amerikanischen Staatsanleihen stark unter Druck, so dass deren Renditen rasch anstiegen. Die Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung der USA hat stark zugenommen. Ein als Folge der Zölle starker Rückgang des US-Aussenhandels stellt zudem die Rolle des Dollars als internationale Leit- und Reservewährung in Frage, weshalb die Nachfrage nach Dollaranlagen und somit der Kapitalzufluss in die USA stark zurückgehen könnte. Damit würde eine wesentliche Finanzierungsquelle der US-Staatsschulden versiegen.

Es ist jedoch im Moment wenig wahrscheinlich, dass die USA in den kommenden Jahren in der Lage sein werden, ihr hohes Haushaltsdefizit substanziell zu reduzieren. Es ist eher das Gegenteil zu befürchten So hat der Kongress kürzlich die Fortführung und Ausweitung von Steuersenkungen aus der ersten Amtszeit von Trump beschlossen. Zudem sind die bisherigen, vor allem ideologisch motivierten radikalen Sparmasnahmen in gewissen Verwaltungsbereichen ein Tropfen auf dem heissen Stein. Um das hohe Budgetdefizit zu finanzieren, müssen bei fehlendem Kapitalzufluss letztendlich höhere private Ersparnisse in die Bresche springen, was unweigerlich zu höheren Zinsen und einem Rückgang von Konsum und Investitionen führen dürfte.

Die Schweiz muss deshalb, ungeachtet eines allfälligen Deals mit den USA, mit einem Rückgang der Exportnachfrage rechnen. Es wäre deshalb sinnvoller, ein Investitionspaket für die Schweiz zu schnüren statt für die USA. Die Schweiz weist seit Jahren einen Kapitalabfluss und Leistungsbilanzüberschüsse auf (vgl.Abbildung 2 für das Jahr 2023). Die privaten Ersparnisse übertreffen die Investitionen, die Staatsfinanzen sind ausgeglichen. Das sind ideale Voraussetzungen dafür, bei einem starken Rückgang der Exporte die Binnennachfrage zu stärken, allenfalls auch unter Inkaufnahme von Defiziten bei den Staatsfinanzen.

Abbildung 2     Leistungsbilanz der Schweiz 2023

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Datenquellen: IMF und OECD

Mittel- bis langfristig ist eine noch stärkere Integration in den EU-Binnenmarkt anzustreben. Denn die EU, welche in den vergangenen Jahren ebenfalls einen Kapitalabfluss und Leistungsbilanzüberschüsse auswies, sitzt im gleichen Boot wie die Schweiz. Es bietet sich deshalb an, gemeinsam den Binnenmarkt und den Produktionsstandort Europa zu stärken. Auch dürfte die Attraktivität des Euro als Reservewährung vor dem Hintergrund des Vertrauensverlusts in die USA und den Dollar steigen. Zudem herrscht in vielen EU-Staaten ein hoher Investitions- und Kapitalbedarf für die Finanzierung der Aufrüstung ihrer Armeen und der Erneuerung der Infrastruktur.

Auf der anderen Seite ist nicht damit zu rechnen, dass die wegfallenden Exporte in die USA vollumfänglich durch Ausfuhren in andere aussereuropäische Staaten kompensiert werden können. Denn die Wirtschaftsleistung und die Kaufkraft selbst der grösseren in Frage kommenden Volkswirtschaften wie Brasilien, China, Indonesien und Indien kann nicht mit jener der USA mithalten. Hinzu kommen grössere kulturelle Unterschiede und höhere Risiken bezüglich der Rechtssicherheit und der Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards. Zudem bestehen trotz Freihandelsabkommen weiterhin Handelshemmnisse, insbesondere im nicht-tarifären Bereich. Es zeigt sich somit auch im Aussenhandel: die Schweiz gehört zu Europa, ohne Wenn und Aber.

Ein Teil der Liquiditätskredite muss später in à fonds perdu Beiträge umgewandelt werden

Der Bundesrat hat zur Unterstützung von KMU umfangreiche Liquiditätshilfen in der Form von verbürgten Bankkrediten beschlossen. Via das Bankensystem kann den betroffenen Unternehmen rasch und unbürokratisch geholfen werden. Diese Massnahme begrüsse ich sehr und ich danke dem Bundesrat und den involvierten Stellen für diese gute, pragmatische Lösung.

Dass die Kredite rasch und formlos vergeben werden ist richtig; wir Grünliberale haben dies selbst so vorgeschlagen (siehe Medienmitteilung vom 19. März 2020 und Blog vom 18. März 2020). Es ist wichtig, dass die betroffenen Unternehmen rasch und unbürokratisch Liquidität erhalten, ohne dass zuerst umfangreiche Bonitätsprüfungen stattfinden. Unverständlich ist jedoch, dass der Bundesrat nicht Hand dazu bietet, später zumindest einen Teil der Kredite in à fonds perdu-Zahlungen umzuwandeln. Zwar ist es richtig, dass die lange Laufzeit der Kredite Druck von den Unternehmen wegnimmt. Dennoch dürfe es einige Unternehmen geben, für welche die Überbrückungskredite die Bilanz auf Jahre hinaus belasten. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund einer (zu) hohen Verschuldung Investitionen ausbleiben, oder bei neuen Bankkrediten für Investitionen die Bonität schlechter beurteilt wird. Es besteht das Risiko einer späteren Kreditklemme, was für die Erholung der Wirtschaft fatal wäre. Zudem könnten Unternehmen von einer zusätzlichen Verschuldung zurückschrecken und ihren Betrieb lieber schliessen, statt Überbrückungskredite in Anspruch zu nehmen.

Es ist deshalb notwendig, dass Unternehmen, deren Bilanz als direkte Zwangsmassnahmen des Bundes übermässig stark belastet wird, ihre Überbrückungskredite später an den Bund abtreten können. Klar besteht Missbrauchsgefahr. Der Bundesrat sollte jedoch nicht aus Angst vor Missbräuchen eine suboptimale Lösung beschliessen. Besser wäre es, eine taugliche, für die Volkswirtschaft sinnvolle Lösung zu erarbeiten, und allfällige Missbräuche konsequent zu bekämpfen. Eine entsprechende seriöse Überprüfung der Schuldner muss nicht sofort geschehen, dafür besteht in den kommenden Monaten genügend Zeit. Den Unternehmen muss jedoch ein Signal gegeben werden, dass die Überbrückungskredite bei unverschuldeten Bilanzproblemen nicht zurückgezahlt werden müssen und ihre Geschäftstätigkeit in den kommenden Jahren nicht unnötigerweise einschränken.

Einheitskasse: Keine Lösung für zukünftige Herausforderungen

Unsere Bevölkerung wird immer älter. Während z.B. heute der so genannte Altersquotient, d.h. das Verhältnis zwischen den über 64-Jährigen zu den 20-64-Jährigen rund 30 Prozent beträgt, wird er im Jahr 2050 - je nach Entwicklung der Zuwanderung - bei 40 bis 60 Prozent liegen. Dies hat zur Folge, dass in den nächsten Jahren demographisch bedingte Ausgaben kräftig ansteigen werden.

Neben den Ausgaben für die Altersvorsorge ist insbesondere das Gesundheitswesen stark betroffen. Wir müssen damit rechnen, dass sich die Gesundheitskosten​ bis im Jahr 2050 mehr als verdoppeln werden.

Daran würde auch eine Einheitskasse nichts ändern. Es liessen sich vielleicht Verwaltungskosten in der Höhe von jährlich rund 300 Millionen einsparen. Das ist aber bei Gesamtkosten für das Gesundheitswesen von jährlich 65 Milliarden und dem zu erwartenden Wachstum ein Tröpfchen auf dem heissen Stein.

Mit der Aussage, wonach die Einheitskasse zu einer Eindämmung des Prämienwachstums führen würde, streuen deshalb die Befürworter den Stimmbürgern Sand in die Augen. Es sei denn, die Gesundheitsleistungen​ würden dereinst von der Einheitskasse rationiert. Mit einer starken Einschränkung der Leistungen könnten die Prämien wohl tatsächlich stabilisiert werden. Das ist jedoch kaum im Interesse der Patienten sein.
 
Statt mit einem langwierigen und teuren Wechsel der Kassenstruktur wertvolle Zeit zu verlieren, wäre es sinnvoller, endlich tragfähige Lösungen für die zukünftige Finanzierung des Gesundheitswesens zu suchen. Die Einheitskasse trägt nichts dazu bei und ist deshalb abzulehnen.

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Energie- statt Mehrwertsteuer: auch sozialpolitisch fair und nachhaltig!

Die Volksinitiative Energie- statt Mehrwertsteuer will eine Steuer auf nicht-erneuerbare Energie einführen. Die Energiesteuer wird so festgelegt, dass ihr Ertrag dem heutigen Ertrag der Mehrwertsteuer entspricht. Die Mehrwertsteuer wird im Gegenzug abgeschafft. Dadurch ist Energie- statt Mehrwertsteuer fiskal- und staatsquotenneutral. Das bedeutet, dass der Staat im Vergleich zu heute weder höhere Einnahmen noch höhere Ausgaben hätte.

Die heutigen Zweckbindungen für die Sozialversicherungen würden weitergeführt. Energie- statt Mehrwertsteuer ist eine fiskal- und energiepolitische Vorlage. Dennoch ist diese ökologische Steuerreform so ausgestaltet, dass sie auch sozialpolitisch fair und nachhaltig wirkt.

Sowohl die Mehrwertsteuer als auch die Energiesteuer sind so genannte regressive Steuern. Sie führen bei den tieferen Einkommen zu einer prozentual höheren Belastung als bei den höheren Einkommen. So zahlt z.B. ein durchschnittlicher Schweizer Haushalt mit einem Bruttoeinkommen von rund 6‘000 Franken im Monat 4 Prozent seines Einkommens Mehrwertsteuer. Bei einem Einkommen von 8‘500 Franken sind dies 3,8 Prozent und bei einem Einkommen von 11‘000 Franken 3,5 Prozent. Ähnlich würde die Belastung bei der neuen Energiesteuer ausfallen, sofern der Haushalt den Energieverbrauch nicht ändert.

Ein Haushalt mit einem Bruttoeinkommen in der Höhe von 6’000 Franken würde ebenfalls 4 Prozent zahlen, jener mit einem Einkommen von 8‘500 Franken 3,6 Prozent und bei einem Einkommen von 11‘000 Franken würde die Belastung 3,4 Prozent betragen. Die Belastungsunterschiede zwischen Energiesteuer und Mehrwertsteuer bewegen sich somit im Promillebereich. Hinzu kommt, dass Energie- statt Mehrwertsteuer die Wahlfreiheit der Konsumenten erhöht. Jeder Haushalt kann seine Steuerbelastung durch ökologischeres Verhalten reduzieren. Verzichtet ein Haushalt z.B. auf das Auto oder wechselt er beim nächsten Autokauf auf ein Fahrzeug mit einem tieferen Treibstoffverbrauch, gehört er zu den Gewinnern.

Ein indirekt positiver Effekt für die Steuerzahler ergibt sich dadurch, dass mit der Umstellung von der Mehrwertsteuer auf eine Energiesteuer erneuerbare Energie deutlich wettbewerbsfähiger wird. Als Folge davon werden die teuren Subventionen des Gebäudeprogramms und der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) mit der Zeit überflüssig. Dies hat auch verteilungspolitisch positive Effekte, da die CO2-Abgabe zur Finanzierung des Gebäudeprogramms und die KEV-Abgabe auf dem Strom Haushalte mit tieferem Einkommen stärker belasten, während die Subventionen vor allem finanzkräftigen Personen und Unternehmen zu Gute kommen.

Ausserdem bestehen bei beiden Programmen hohe Mitnahmeeffekte. Das heisst, ein grosser Teil der Investitionen wären auch ohne Subventionen getätigt worden. Beide Programme sind heute noch notwendig, um die Energiewende voranzubringen. Sie sollten jedoch so schnell wie möglich durch eine staatsquotenneutrale Energiesteuer ersetzt werden.

Positive Effekte hat Energie- statt Mehrwertsteuer auch auf den Arbeitsmarkt. Rund 60 Prozent der in der Schweiz produzierten Bruttowertschöpfung fliesst in der Form von Löhnen an die Arbeitnehmer. Die Mehrwertsteuer besteuert somit zu einem grossen Teil die Arbeit. Mit Energie- statt Mehrwertsteuer wird der Einsatz von Arbeit entlastet und der Verbrauch nicht erneuerbarer Energie belastet, was die Beschäftigung erhöht. Anstatt das Nützliche wird das Schädliche belastet. Hinzu kommt, dass die Schweiz sämtliche nicht-erneuerbare Energie aus dem Ausland bezieht. Mit Energie- statt Mehrwertsteuer verlagert sich der Energieverbrauch hin zu im Inland produzierter erneuerbarer Energie, wodurch  in der Schweiz verbleibt, statt ins Ausland abzufliessen. Auch dieser Effekt hat positive Auswirkungen auf die Beschäftigung.

Es braucht eine echte Aufgaben- und Finanzreform

Eine Mehrheit des Kantonsrats hat am 3. Dezember beschlossen, die Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) zu vertagen. Das ist gut so. Kern der AFR18 sind eigentlich unbestrittene Änderungen bei der Aufgabenteilung im Bereich Hochwasserschutz und bei der Finanzierung der Volksschulbildung. In beiden Bereichen soll der Kanton eine stärkere Rolle einnehmen, was zu Mehrausgaben führt und die Gemeinden entlastet. Bei der Gegenfinanzierung haben sich Regierungsrat und Gemeindeverband jedoch komplett verrannt.

Eine korrekte und einfache Gegenfinanzierung würde darin bestehen, dass der Kanton im Umfang seiner Mehrbelastung die Steuern erhöht und die Gemeinden die Steuern entsprechend senken, so wie das die Grünliberalen vorschlagen (siehe goo.gl/Ph2c76) . In der AFR18 werden die Gemeinden jedoch zusätzlich mit höheren Pro-Kopf-Beiträgen zur Finanzierung von Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen zur Kasse gebeten. Das erhöht die Ungleichheit zwischen den Gemeinden und führt zu Verwerfungen in der so genannten Globalbilanz der Reform.

Damit die Rechnung trotzdem noch einigermassen gut aussieht, bezieht die Regierung kurzerhand sachfremde Vorlagen wie die Auswirkungen der geplanten Steuerreformen des Bundes (STAF) und des Kantons mit ein. Diese sind jedoch noch nicht verabschiedet und stehen deshalb auf wackligen Füssen. Und schliesslich droht die Regierung mit einem Millionenloch und, wegen ihrer missglückten Schuldenbremse, weiteren Sparmassnahmen, wenn die AFR18 nicht im Jahr 2019 verabschiedet wird. Es besteht ein kaum mehr durchschaubares Geflecht von Abhängigkeiten, welches den Kanton zuschnürt und handlungsunfähig macht.

Die AFR18 zeigt einmal mehr, in welche verkorkste Lage uns die Regierung in den vergangenen Jahren gebracht hat. Der Kanton Luzern braucht eine Finanzreform, welche eine echte und faire Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden vornimmt, welche die Grundsätze unseres Föderalismus respektiert und welche nicht zu noch mehr Ungleichheit zwischen den Gemeinden führt. Und es braucht Finanzierungskonzepte und Schuldenregeln, welche den zukünftigen finanziellen Herausforderungen des Kantons gewachsen sind. Konzepte. die es uns erlauben, dem Klimawandel und der demografischen Entwicklung mit Zuversicht und Gestaltungswillen zu begegnen. Kurzerhand: es braucht den Aufbruch, und nicht den Stillstand.

Falsche Diagnose und falsche Medizin

Die Abschottungsinit​iative der SVP setzt die bilateralen Verträge und somit eines der wichtigsten Erfolgsrezepte der Schweiz aufs Spiel. Denn unsere kleine Volkswirtschaft, welche über keine Rohstoffe verfügt, ist auf offene Märkte für den Export und für qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen.

So haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Unternehmen Tausende von Arbeitsplätzen geschaffen. Der Grund dafür ist die hohe Standortattraktivität​ der Schweiz, die sich insbesondere in der massvollen Besteuerung, der guten Verkehrsanbindung​ und Infrastruktur sowie der dank der Personenfreizügigkeit​ hohen Verfügbarkeit von qua­li­fi­zier­ten Arbeitskräften zeigt.

Bei einer Annahme der SVP-Initiative wird deshalb die Standortattraktivität​ der Schweiz zweifellos sinken. Können z.B. Unternehmen in der Schweiz fehlende Fachkräfte nicht mehr oder nur mit einem hohen bürokratischen Aufwand in der EU rekrutieren, dann werden sie ihre Aktivitäten und somit zahlreiche Arbeitsplätze vermehrt ins Ausland verlagern. Wirtschaftliche Stagnation, eine höhere Arbeitslosigkeit und sinkender Wohlstand sind die Folge.

Der positive Effekt der Zuwanderung auf das Volkseinkommen sowie die finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungen ist offensichtlich. Die Initianten behaupten zwar, das Pro-Kopf-Einkommen sei wegen der Personenfreizügigkeit​ seit 2007 kaum mehr gestiegen. Sie verschweigen aber, dass es in den Jahren 2008 und 2011 wegen der Finanzkrise einen Einbruch erlitten hat. So sind die Unternehmensgewinne und die Vermögenseinkommen aus dem Ausland gesunken. Die Arbeitnehmereinkommen​ sind jedoch seit 2007 deutlich angestiegen.

Es versteht sich, dass eine Zunahme der Beschäftigung und der Bevölkerung in vielen Regionen der Schweiz eine grosse Herausforderung für die Infrastruktur, den Wohnungsmarkt und die Umwelt darstellt. Die Schweiz hat jedoch wirksame Massnahmen aufgegleist, mit denen unerwünschte Auswirkungen des Wachstums auf die Umwelt verhindert werden. Dazu gehören z.B. das neue Raumplanungsgesetz, der Ausbau des öffentlichen Verkehrs und des Veloverkehrs sowie neue Konzepte für verdichtetes Bauen.

So könnten z.B. in unseren Städten Wohn- und Geschäftsgebäude deutlich höher gebaut werden. Dadurch wird der vorhandene Boden effizienter genutzt, was tiefere Kosten und Mieten zur Folge hat. Ausserdem kann die Verkehrsanbindung einfacher und kostengünstiger realisiert werden, wodurch auch im Bereich der Infrastruktur die knappen finanziellen Mittel effizienter eingesetzt werden.

Die Abschottungsinitiativ​e der SVP hingegen beinhaltet sowohl die falsche Diagnose als auch die falsche Medizin. Sie muss deshalb deutlich abgelehnt werden, damit unser Wohlstand nicht gefährdet wird.

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Finanzierung der Armee: im Bundesrat siegt Ideologie über Vernunft

Die Finanzierung der Aufrüstung der Armee mit höheren Mehrwertsteuern birgt sicherheitspolitische Risiken und volkswirtschaftliche Kosten. Eine Finanzierung mit neuen Staatsanleihen würde hingegen rasch hohe Investitionen in die Armee ermöglichen. Zudem beeinträchtigt eine Neuverschuldung die Stabilität der Schweizer Staatsfinanzen und Volkswirtschaft in keiner Art und Weise. Und sie wäre vor dem Hintergrund der Sicherheitslage in Europa mit der Ausnahmeregel der Schuldenbremse vereinbar.

Der Bundesrat will die geplante Wiederaufrüstung der Armee ausschliesslich mit einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer finanzieren. Sowohl sicherheits- als auch finanzpolitisch macht diese Finanzierungslösung keinen Sinn. Da für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer eine Verfassungsänderung und somit eine Volksabstimmung notwendig ist, wird die Aufrüstung unnötig auf Jahre hinausgezögert, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Zudem beeinträchtigt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer das Wirtschaftswachstum und reduziert die Kaufkraft.

Bei den zusätzlichen Armeeausgaben dürfte es sich zu einem grossen Teil um Investitionen in neue Geräte wie zum Beispiel Flieger- und Raketenabwehrsysteme, Drohen sowie Investitionen in die vollständige Ausrüstung der Truppe handeln. Diese mit laufenden Einnahmen zu finanzieren, widerspricht der goldenen Regel der Finanzpolitik. Sie fordert, dass laufende Einnahmen für laufende Ausgaben und Ersatzinvestitionen verwendet werden sollen. Neuinvestitionen sollen hingegen mit Staatsanleihen finanziert werden. Via die Zinszahlungen und Abschreibungen werden so die Investitionskosten gleichmässig über ihre Lebensdauer dem Steuerzahler belastet, und nicht auf einen Schlag zum Zeitpunkt des Kaufs.

Der Hauptgrund für die vom Bundesrat vorgeschlagene Finanzierungslösung mit Mehreinnahmen ist die äusserst restriktive Schuldenbremse. Ein wesentlicher Mangel ihrer Ausgestaltung besteht darin, dass Investitionen direkt zum Zeitpunkt der Zahlung unter den Ausgabenplafonds fallen, und nicht etwa die Abschreibungen. Das bedeutet, dass Investitionen faktisch in jedem Jahr zu 100 Prozent selbst finanziert werden müssen, das heisst mit Steuererträgen und anderen laufenden Erträgen. Diese ausgesprochen restriktive, und vor dem Hintergrund moderner Rechnungslegungsstandards auch etwas sonderbare Regel, ist ungeeignet, Investitionsspitzen aufzufangen. Zudem besteht die Gefahr, dass grosse Investitionsprojekte zeitlich gestreckt werden müssen, um die Schuldenbremse einzuhalten. Die Konstrukteure der Schuldenbremse waren sich dieser Einschränkung durchaus bewusst; wurde die Frage doch in der Botschaft zur Schuldenbremse ausführlich diskutiert.[1] Der Entschied, Investitionen ebenfalls dem jährlichen Ausgabenplafonds zu unterstellen, basierte auf der Annahme, dass beim Bund die Investitionen stetig verlaufen, und es deshalb nicht draufankommen würde, ob die Investitionsausgaben oder später die Abschreibungen unter den Ausgabenplafonds der Schuldenbremse fallen würden. Das mag in einer normalen Lage so sein. In Krisenzeiten jedoch, wo unter Umständen rasch hohe Investitionen getätigt werden müssen, ist eine solche Regel fatal, wie es sich heute bei der Aufrüstung der Armee zeigt.

Glücklicherweise wurde die Verfassungsbestimmung zur Schuldenbreme aber mit einer Ausnahmeregel versehen, die es dem Parlament erlaubt, in ausserordentlichen Lagen die Ausgaben über den eigentlichen Ausgabenplafonds der Schuldenbremse zu erhöhen.[2] In der Botschaft zur Schuldenbremse heisst es dazu:

«Eine derartige Ausnahmeregelung ist nötig, weil es nicht möglich ist, für sämtliche nicht steuerbaren Eventualitäten wie beispielsweise schwere Rezessionen, Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse und andere besondere Entwicklungen (wie z.B. im Asylwesen) bereits im Voraus adäquate Vorgaben für die Ausgaben festzulegen.»[3]

Im Finanzhaushaltsgesetz[4] wurde in Artikel 15 Absatz 1 die Ausnahmeregel wie folgt konkretisiert:

«Die Bundesversammlung kann bei der Verabschiedung des Voranschlags oder seiner Nachträge den Höchstbetrag nach Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung erhöhen im Falle von: a. aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen; …»

Seit dem Angriff auf die Ukraine muss gemäss Sicherheitsexperten für ganz Europa von einer deutlich erhöhten Bedrohung durch Russland ausgegangen werden. Eine massive Aufrüstung in Nordeuropa und massive Cyberangriffe auf die ehemals zur Sowjetunion gehörenden baltischen Staaten sind unmissverständliche Zeichen für die aggressiven Absichten Russlands. Auch die Schweiz ist bereits von hybriden Angriffen betroffen, zum Beispiel im digitalen Raum. Es dürfte deshalb kaum bestritten sein, dass es sich hierbei um «kriegerische Ereignisse» handelt, die überdies vom Bund nicht steuerbar sind. Eine Kreditfinanzierung von Rüstungsinvestitionen, welche in der sich drastisch verschärfenden sicherheitspolitischen Lage in Europa die Sicherheit der Schweiz erhöhen, wäre deshalb mit der Ausnahmeregel der Schuldenbremse durchaus vereinbar. Da die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind, könnten die notwendigen Kredite noch in diesem Jahr gesprochen werden.

Abbildung 1   Schuldenquoten ausgewählter europäischer Staaten

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Aufgrund der tiefen Schuldenquote und der volkswirtschaftlichen Stärke der Schweiz wäre eine zusätzliche Verschuldung gut tragbar und mit keinen Risiken und volkwirtschaftlichen Kosten verbunden. Im Gegenteil, zusätzliche Bundesobligationen wären auf den Finanzmärkten begehrte sichere Anlageobjekte, unter anderem auch für unsere Pensionskassen. Ausserdem weist die Schweizer Volkswirtschaft einen grossen Sparüberhang auf. Das gesamte Sparen ist in der Schweiz seit Jahren deutlich höher als die Investitionen, was einen hohen Kapitalabfluss ins Ausland zur Folge hat. Es ist deshalb unverständlich, weshalb sich Bundesrat und Parlament nach wie vor dagegen stemmen, die Aufrüstung der Armee mit Anleihen zu finanzieren. Aus lauter Angst und Panik vor neuen Staatsschulden scheinen sie den Ernst der Sicherheitslage immer noch nicht wahrzunehmen.

Derweil investieren die NATO-Staaten massiv in ihre Armeen, nicht zuletzt auch mit höheren Staatsschulden. Diese Investitionen in die europäische Sicherheit kommen indirekt auch der Schweiz zugute. Diese hingegen ziert sich. Sie kommt ihren Verpflichtungen im Sinne der bewaffneten Neutralität bei weitem nicht nach und wird immer mehr zur Trittbrettfahrerin.



[1] Vgl. Bundesrat (2000), Botschaft zur Schuldenbremse vom 5. Juli 2000, S. 4675 ff.

[2] Vgl. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 126, SR 101.

[3] Vgl. Bundesrat (2000), Botschaft zur Schuldenbremse vom 5. Juli 2000, S. 4694.

[4] SR 611.0

Globale Makroökonomische Ungleichgewichte: Risiken, Massnahmen und Auswirkungen auf die Schweiz

Am 15.-17. Juni 2026 findet in Évian-les-Bains unter der Präsidentschaft Frankreichs das nächste G7-Gipfeltreffen statt. Das Schwerpunktthema wird die globalen makroökonomischen Ungleichgewichte sein. Ende März überreichten die Ökonomen Chong-En Bai, Gita Gopinath, Hélène Rey und Axel Weber dem französischen Präsidenten Emilien Macron einen Bericht über globale Ungleichgewichte.[1] Darin weisen die Ökonomen darauf hin, dass der seit einigen Jahren zu beobachtende Anstieg übermäßiger Leistungsbilanzdefizite und -überschüsse eine zunehmend unausgewogene Wachstumsdynamik in China, der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten (USA) widerspiegeln. Diese können die internationalen Handelsbeziehungen beeinträchtigen und zunehmende Instabilität auf den Finanzmärkten hervorrufen.

Zu einem ähnlichen Befund kommt eine Analyse von Beatrice Weder di Mauro and Jeromin Zettelmeyer, die Anfang Jahr vom Brüsseler Think-Tank Bruegel und dem Center for Economic Policy Research (CEPR) veröffentlicht wurde.[2] Die Geschichte zeige, dass steigende makroökonomische Ungleichgewichte Spannungen im internationalen Handel auslösen und oft in Finanzkrisen münden, wie zum Beispiel in die globale Finanzkrise in den Jahren 2007/2008.

Auch der Internationale Währungsfonds (IWF) kommt in seinem jüngsten «External Sector Report 2025» zum Schluss, dass der Anstieg der Leitungsbilanzdefizite und -überschüsse der grossen Volkswirtschaften – China, USA und EU – zu zwei Dritteln nicht durch fundamentale, makroökonomische Entwicklungen gerechtfertigt sind und deshalb als übermässig bezeichnet werden könne.[3] Die globalen Ungleichgewichte würden sich derart rasch entwickeln, dass sie erhebliche negative grenzüberschreitende wirtschaftliche Verwerfungen zur Folge haben können.

Die Schweiz ist aufgrund ihrer internationalen Verflechtung besonders stark gegenüber den mit den Ungleichgewichten verbundenen Risiken exponiert. Dieser Beitrag zeigt die Entwicklung der Ungleichgewichte auf, erläutert deren Ursachen, legt Vorschläge zu deren Reduktion dar und reflektiert die Situation der Schweiz.

Zunehmende Ungleichgewichte in der Leistungsbilanz

Die Leistungsbilanz ist ein wichtiges Analyseinstrument im Aussenhandel, da sie Aufschluss gibt über Veränderungen in der internationalen Vermögenssituation eines Landes und über die finanziellen Risiken, denen ein Land dadurch ausgesetzt ist. Die Leistungsbilanz umfasst alle laufenden Einnahmen und Ausgaben einer Volkswirtschaft gegenüber anderen Volkswirtschaften, beispielsweise Einnahmen und Ausgaben aus dem Import und Export von Waren und Dienstleistungen, Einnahmen und Ausgaben aus Investitionen und grenzüberschreitenden Arbeitsdienstleistungen, d.h. Zinsen und Löhne, aber auch unentgeltliche Übertragungen an oder von Personen im Ausland, z.B. Überweisungen an Familienangehörige.

Das Gegenstück zur Leistungsbilanz ist die Kapitalbilanz. Sie widerspiegelt Nettoveränderung der Eigentumsverhältnisse an ausländischen Vermögenswerten. Weist ein Land beispielsweise eine negative Leistungsbilanz auf, da es mehr importiert als exportiert, muss es diesen Fehlbetrag finanzieren. Die privaten Haushalte und Unternehmen im Inland konsumieren und investieren mehr, als dass sie an Einkommen erwirtschaften. Die Investitionen können deshalb nicht durch Sparen finanziert werden, wodurch das Land auf Kapital aus dem Ausland angewiesen ist. Ein negativer Leistungsbilanzsaldo ist daher mit einem Kapitalzufluss verbunden, meist in Form von Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen und von ausländischen Eigentümern gehaltenen inländischen Währungen. Weist ein Land über mehrere Jahre hinweg einen negativen Leistungsbilanzsaldo auf, führt dies im Laufe der Zeit zu einer steigenden Nettoauslandverschuldung. In Abbildung 1 ist die Situation eines Leistungsbilanzdefizits schematisch dargestellt.

Abbildung 1         Leistungsbilanzdefizit und Kapitalzufluss: Schematische Darstellung

 

Verzeichnet ein Land hingegen einen positiven Leistungsbilanzsaldo, ist dies mit einem Kapitalabfluss verbunden, meist ebenfalls in Form von Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen oder Fremdwährungspositionen. Die privaten Haushalte und Unternehmen im Inland konsumieren und investieren weniger, als dass sie an Einkommen erwirtschaften. Sie investieren im Inland weniger, als dass sie sparen. Das führt dazu, dass Kapital abfliesst und im Ausland investiert wird. Im Laufe der Zeit führt ein anhaltender Kapitalabfluss zu einem wachsenden Nettoauslandsvermögen. In Abbildung 2 ist die Situation eines Leistungsbilanzüberschusses schematisch dargestellt.

Abbildung 2         Leistungsbilanzüberschuss und Kapitalabfluss: Schematische Darstellung

 

Über alle Länder hinweg ist die Leistungsbilanz und das Nettoauslandvermögen theoretisch gleich Null. Den Leistungsbilanzdefiziten in einem Teil der Volkswirtschaften stehen entsprechende Leistungsbilanzüberschüsse in anderen Volkwirtschaften gegenüber. Die Summe der Nettoauslandvermögen ist dementsprechend gleich der Summe der Nettoauslandschulden. Praktisch können sich jedoch Abweichungen ergeben, da die einzelnen Positionen der Leistungsbilanz und der Nettoauslandvermögen nicht immer exakt und einheitlich gemessen und bewertet werden können.

Abbildung 3         Globale Leistungsbilanzüberschüsse und -defizite, in Prozent des Welt-BIP

Quelle: Weder di Mauro and Zettelmeyer (2026)

In Abbildung 3 sind die weltweiten Leistungsbilanzüberschüsse und -defizite seit dem Jahr 2000 dargestellt. Die USA weisen in diesem Zeitraum ununterbrochen zum Teil hohe Leistungsbilanzdefizite und somit einen anhaltenden Kapitalzufluss auf. Dieser war insbesondere im Vorfeld der Finanzkrise 2007-2008 sehr hoch, flachte danach etwas ab, ist aber seit dem Jahr 2020 wieder im Steigen begriffen. Auf der anderen Seite verzeichnen China und die EU im selben Zeitraum ausschliesslich Leistungsbilanzüberschüsse und somit einen Kapitalabfluss. Auch bei ihnen zeigt sich der starke Anstieg im Vorfeld der Finanz- und Wirtschaftskrise, der anschliessende Rückgang und der jüngst zu beobachtende Wiederanstieg der Überschüsse.

Abbildung 4         Globale Nettoauslandvermögen und -schulden, in Prozent des Welt-BIP

Quelle: Weder di Mauro and Zettelmeyer (2026)

Die Leistungsbilanzüberschüsse und -defizite führen zu entsprechenden Defiziten und Überschüssen in der Kapitalbilanz und somit zu einer entsprechenden Zunahme der Nettoauslandvermögen und -schulden. Deren Entwicklung seit dem Jahr 2000 ist in Abbildung 4 dargestellt. Deutlich ersichtlich ist die starke Zunahme der Nettoauslandverschuldung der USA. Demgegenüber stehen die wachsenden Nettoauslandvermögen der EU und Chinas. Die Schulden und Vermögen werden zwar durch eine relativ grosse Diskrepanz etwas verzerrt, die sich aus Unschärfen bei der Messung und Bewertung ergeben. Nichtdestotrotz widerspiegeln sie die wachsende gegenseitige finanzielle Verflechtung und damit die Exposition gegenüber raschen Bewertungsänderungen, wie sie zum Beispiel im Jahr 2007 durch den Immobiliencrash in den USA hervorgerufen wurden.

Ursachen der zunehmenden Ungleichgewichte

Wie bereits erwähnt sind die globalen Ungleichgewichte zu einem wesentlichen Teil durch die drei grossen Volkswirtschaften USA, China und EU bedingt. Wenden wir uns zuerst China zu.

China verzeichnet einen im Vergleich zu seinem BIP chronisch tiefen Binnenkonsum und demzufolge eine hohe Sparquote. Diese beträgt seit dem Jahr 2003 über 40 Prozent des BIP, in einzelnen Jahren sogar über 50 Prozent. Zwar absorbiert das hohe Staatsdefizit einen Teil der Ersparnisse von Konsumenten und Unternehmen, und die Investitionen sind mit etwas über 40 Prozent des BIP ebenfalls verhältnismässig hoch. Sie vermögen jedoch die hohen Ersparnisse nicht vollständig zu absorbieren, was zu einem anhaltenden Leistungsbilanzüberschuss und somit zu Kapitalexporten führt (vgl. Abbildung 5).

Abbildung 5         Leistungsbilanz, Sparen und Investitionen China

Datenquelle: IMF World Economic Outlook Database

Auch der Euroraum ist seit einigen Jahren durch Leitunsgbilanzüberschüsse geprägt. Bei einer durchschnittlichen Sparquote von knapp 25 Prozent leidet er jedoch an notorisch tiefen Investitionen, welche die 20 Prozent-Marke nur knapp übertreffen (vgl. Abbildung 6). Die tiefe Investitionsquote widerspiegelt sich in einem im Vergleich zu den USA schwächeren Wirtschaftswachstum. Die Leistungsbilanzüberschüsse haben in den letzten Jahren zu einem stetig wachsenden Kapitalabfluss geführt, insbesondere in die USA.

Abbildung 6         Leistungsbilanz, Sparen und Investitionen Euroraum

Datenquelle: Europäische Zentralbank

Die USA bilden das Gegenstück zu China und der EU. Seit dem Jahr 2000 weisen die USA teilweise hohe Leistungsbilanzdefizite auf. Sie sind die Folge eines anhaltenden Kapitalzuflusses, der nicht zuletzt durch die hohen Staatsdefizite der USA befeuert wird. Der Appetit der Anleger nach US-Staatspapieren scheint ungebrochen, und die hohen Investitionen insbesondere in den KI-Sektor verstärken den Kapitalimport zusätzlich, zumal die USA eine notorisch tiefe Sparquote von unter 20 Prozent des BIP aufweisen (vgl. Abbildung 7).

Abbildung 7         Leistungsbilanz, Sparen und Investitionen USA

Datenquelle: IMF World Economic Outlook Database

Welches sind die Risiken?

Nicht ausgeglichene Leistungs- bzw. Kapitalbilanzen sind in einer globalisierten Wirtschaft keineswegs aussergewöhnlich, ja sogar notwendig. Denn sie sind Ausdruck davon, dass Ersparnisse und produktive Investitionen auf einer globalen Ebene zueinanderfinden. So haben zum Beispiel Entwicklungs- und Schwellenländer oft einen sehr hohen Kapitalbedarf, den sie aufgrund der noch vergleichsweise tiefen Einkommen selber nicht decken können. Ein Anstieg der Arbeitsproduktivität und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist deshalb auf den Zufluss von Kapital aus dem Ausland angewiesen. Die weiter entwickelten Staaten mit höheren Einkommen verfügen demgegenüber oft über hohe Sparquoten, die von den Investitionen im Inland allein nicht absorbiert werden. Sie sind deshalb auf Investitionen im Ausland angewiesen, um ihre Ersparnisse gewinnbringend anzulegen. Die Leistungsbilanzüberschüsse und -defizite leisten deshalb einen Beitrag zu einer global gleichmässigeren Entwicklung.

Risiken bestehen vor allem dann, wenn ein Leistungsbilanzsaldo im Verhältnis zu den volkswirtschaftlichen Fundamentaldaten zu gross wird. Dabei stellen übermässige Leistungsbilanzdefizite in der Regel die grösseren Risiken dar als Leistungsbilanzüberschüsse. Ein besonders hohes Risiko, insbesondere für kleine Volkswirtschaften, ergeben sich bei einem sogenanntes «Twin-Deficit», das heisst bei einer Kombination von einem Defizit sowohl in der Leistungsbilanz als auch im Staatshaushalt. Das bedeutet, dass die Staatsdefizite zu einem grossen Teil durch Kapitalzufluss aus dem Ausland finanziert werden. Verlieren die internationalen Anleger das Vertrauen in die wirtschaftliche Entwicklung oder die Staatsfinanzen, kann es zu einem raschen und massiven Kapitalabfluss kommen. Die Folge davon sind rasch ansteigenden Zinsen und eine Abwertung der Währung, was zu einem Staatsbankrott und einer schweren Wirtschaftskrise führen kann. Ein bekanntes jüngeres Beispiel ist die Entwicklung in Griechenland und weiterer europäischer Staaten in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2007-2008.[4]

Ein weiteres Risiko sind hohe Leistungsbilanzdefizite und -überschüsse in Kombination mit Aktien- oder anderen Vermögensblasen (z.B. bei Immobilien) in Defizitländern, d.h. überbewertete Aktiven, die zu einem grossen Teil mit Kapitalzuflüssen finanziert werden. Die US-Immobilienkrise, welche im Jahr 2007 die globale Finanz- und Wirtschaftskrise auslöste, sowie der in ihrem Sog erfolge Zusammenbruch des spanischen Immobilienmarktes sind prominente Beispiel.

Abbildung 7 zeigt, dass die USA seit über zwei Jahrzehnten ein Twin Deficit aufweisen, d.h. also ein Defizit in der Leistungsbilanz kombiniert mit einem Staatsdefizit. Die damit verbundenen Risiken sind jedoch im Falle der USA deutlich geringer als in kleineren Staaten. Der Hauptgrund dafür dürfte, neben der Grösse der Volkswirtschaft, zum einen in der Rolle des Dollars als wichtigste Reservewährung liegen, welche mit einer gewissen Sockelnachfrage nach Dollaranlagen verbunden ist. Ausserdem sind die USA mit ihren Staatsanleihen (Treasuries) nach wie vor die grösste Anbieterin von sicheren Anlagen. Da das Wachstum des Welt-BIP höher ist als das Wachstum des kumulierten BIP derjenigen Staaten, die sichere Anlagen anbieten, wird die Nachfrage nach US-Treasuries das Angebot weiterhin übersteigen.[5] Das bedeutet, dass die USA trotz des immensen Twin-Deficit weiterhin mit einem Kapitalzufluss rechnen können.

Risiken ergeben sich in den USA jedoch aufgrund der stark angestiegenen Investitionen und Bewertungen von Unternehmen im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ob sich diese als nachhaltig erweisen, oder vielmehr Ausdruck einer Aktien- und Vermögensblase sind, scheint derzeit unsicher. Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren anhaltend hohen Kapitalimporte in die USA und der damit rasch wachsenden Netto-Auslandschuld hätte ein Platzen einer solchen Blase das Potenzial für das Auslösen einer weiteren globalen Finanz- und Wirtschaftskrise.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat mit dem External Balance Assessment (EBA) ein quantitatives Konzept entwickelt, das mit verschiedenen Modellen ein integrales Bild der aussenwirtschaftlichen Situation eines Landes erlaubt (vgl. International Monetary Fund 2025). Mit Hilfe der EBA-Modelle ermittelt der IMF eine normierte, auf Fundamentaldaten basierenden Leistungsbilanz. Die Differenz zur ausgewiesenen, konjunkturbereinigten Leistungsbilanz des Landes gibt erste, quantitative Hinweise über ein allfälliges Ungleichgewicht. Diese quantitative Differenz wird von den Ökonomen des Währungsfonds mit Korrekturfaktoren bereinigt, welche länderspezifische wirtschaftliche und politische Entwicklungen miteinbeziehen. Ist die bereinigte Differenz positiv, so ist der Leistungsbilanzsaldo gegenüber den volkswirtschaftlichen Fundamentaldaten zu hoch. Ist die Differenz negativ, so ist der Leistungsbilanzsaldo gegenüber den volkswirtschaftlichen Fundamentaldaten zu tief.

Tabelle 1              Bewertung der Leistungsbilanz 2024 durch den Internationalen Währungsfonds (IWF), in Prozent des BIP

Datenquelle: International Monetary Fund (2025), S. 69ff

Tabelle 1 zeigt die jüngsten Bewertungen des IWF für die grossen Volkswirtschaften und die Schweiz.[6] Gemäss den EBA-Modellen des IWF war der Leistungsbilanzüberschuss Chinas im Jahr 2024 um rund 1.2 Prozentpunkte zu hoch. Auch im Euroraum ist der Leistungsbilanzüberschuss im Vergleich zum Wert gemäss EBA-Modellen zu hoch. Die positive Differenz beträgt nach Korrekturfaktoren, welche Unschärfen bei der Messung berücksichtigen, 1.1 Prozentpunkte. In den USA hingegen ist der Leistungsbilanzsaldo um 1.4 Prozentpunkte zu tief gegenüber dem auf der Basis der EBA-Modelle ermittelten Wert. Da die USA ein Leistungsbilanzdefizit aufweisen, bedeutet dies, dass das Defizit zu hoch ist. Die Leistungsbilanzdefizite und -überschüsse aller drei grossen Wirtschaftsräume weichen somit deutlich von den volkswirtschaftlichen Fundamentaldaten ab. China und der Euroraum müssten tiefere Leistungsbilanzüberschüsse haben, die USA ein tieferes Leistungsbilanzdefizit.

Zu beachten ist, dass die Daten zu den Leistungsbilanzen und weiteren makroökonomischen Variablen teilweise von Unschärfen bei der Messung und Bewertung der Positionen geprägt sind. So ergibt zum Beispiel die globale Summe der Leistungsbilanzsaldi nicht null, sondern es besteht eine Diskrepanz (vgl. Abbildung 1). Aufgrund der Entwicklungen der vergangenen Jahre im globalen Handel und den finanziellen Beziehungen zwischen den grossen Volkswirtschaften kann die Einschätzung, wonach globale Ungleichgewichte bestehen, dennoch als plausibel bezeichnet werden.

Massnahmen zur Reduktion der Ungleichgewichte

Im Grunde genommen liegt es im Interesse jedes Landes selbst, seine eigenen Ungleichgewichte zu reduzieren, denn dies mindert die Risiken aufgrund der eigenen Exponiertheit, sei es aufgrund eines Twin Deficits oder eines hohen Nettoauslandvermögens. Die Autoren des Berichts an die G7, Bai et. al. (2026), empfehlen jedoch ein koordiniertes Vorgehen, da dies mit geringeren Anpassungskosten verbunden wäre als Einzelmassnahmen der drei grossen Volkswirtschaften. Ein gemeinsames Vorgehen macht auch deshalb Sinn, weil der Aussenhandel und die Kapitalflüsse der Volkswirtschaften unweigerlich miteinander verbunden sind. Die Exporte eines Landes sind die Importe der anderen Länder und umgekehrt; die Kapitalabflüsse der einen Länder sind die Zuflüsse in die anderen. Gerade zwischen den drei grössten Volkswirtschaften China, Euroraum und USA sind diese gegenseitigen Abhängigkeiten gross. Einseitige Massnahmen könnten hingegen kontraproduktive Effekte hervorrufen, z.B. aufgrund von höheren Realzinsen und entsprechenden Anpassungen bei den Wechselkursen.

Die Autoren des G7-Berichts empfehlen, die koordinierten Massnahmen direkt auf das Verhältnis von Sparen und Investieren auszurichten. Negative Auswirkungen auf andere Länder sollten minimiert, finanzielle Risiken aktiv gesteuert und der Einsatz von schädlichen Instrumenten wie zum Beispiel Zölle vermieden werden.

Im Fall von China, das einen übermässig hohen Leistungsbilanzüberschuss aufweist, sind einerseits Massnahmen angesprochen, welche die hohe Sparquote reduzieren. Diese ist zu einem grossen Teil durch das schwach ausgebaute soziale Sicherheitsnetz bedingt, namentlich im Bereich des Gesundheitswesens, der Bildung und der Altersvorsorge, welches die privaten Haushalte zwingt, einen hohen Anteil ihres Einkommens vorsorglich zu sparen. Bai et. al. (2026) empfehlen deshalb einen Ausbau der öffentlichen Ausgaben im Bereich Gesundheit, Bildung und sozialer Sicherheit für die Haushalte, so wie dies bereits im 15ten Fünfjahresplan vorgesehen ist. Dadurch würde die Anhäufung von vorsorglichen Ersparnissen durch die Haushalte reduziert, was positive Auswirkungen auf den Inlandkonsum und womöglich auch auf die Importe hätte. Gleichzeitig sollen die nicht zuletzt auch in Bezug auf die Exporte problematischen Industriesubventionen reduziert werden.

Im Euroraum, der ebenfalls einen übermässig hohen Leistungsbilanzüberschuss aufweist, ist nicht eine (zu) hohe Sparquote das Problem, sondern die (zu) tiefen Investitionen. Das durch die Ersparnisse der privaten Haushalte und Unternehmen zur Verfügung stehende Kapital fliesst noch viel zu wenig in risikoreiche, renditestarke Investitionen innerhalb der EU. Ein Grund dafür ist der immer noch nicht vollständig realisierte Binnenmarkt für Kapital. Eine Hauptmassnahme könnte somit die Umsetzung der Empfehlungen im Draghi Report für eine stärkere Integration der Güter, Dienstleistungs- und Kapitalmärkte darstellen.[7] Auch die hohen Investitionen zur Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit der europäischen NATO-Staaten werden dazu beitragen, die Inland-Investitionen zu erhöhen.

In den USA sollte der Fokus auf der Reduktion des hohen Staatsdefizits liegen. Wie Abbildung 6 zeigt, könnten die Ersparnisse von privaten Haushalten und Unternehmen die Investitionen durchaus decken. Die jährlichen Staatsdefizite von zum Teil deutlich über 5 Prozent des BIP können jedoch nur durch anhaltend hohe Kapitalzuflüsse und damit verbundene Leistungsbilanzdefizite finanziert werden. Sie bedeuten ein nicht zu unterschätzendes Stabilitätsrisiko, auch wenn sich die USA mit dem Dollar als Weltwährung in einer besonderen, privilegierten Lage befinden. Bai et. al. (2026) weisen jedoch noch auf einen anderen, für die Stabilität nicht weniger entscheidenden Faktor hin. Die technologische Dynamik der USA, insbesondere die Investitionen im Bereich der KI, bewirkt erhebliche Kapitalzuflüsse in die Aktienmärkte und zu Nicht-Banken Finanzintermediären (NBFI). Der Boom generiert zwar momentan hohe Renditen für Anleger, erhöht aber auch die Anfälligkeit für Korrekturen. Ein massiver Ausverkauf könnte die Investitionen und den Konsum der privaten Haushalte drastisch verringern und die Kreditkosten für Unternehmen in die Höhe treiben, zumal ein wachsender Anteil der Kredite mittlerweile über die weniger transparenten NBFI abgewickelt werden. Eine stärkere Überwachung der NBFI wäre deshalb gemäss den Autoren des G7-Berichts angebracht, nicht zuletzt um Liquiditätsrisiken in Grenzen zu halten.

Gemäss einem Szenario des IWF in seinem World Economic Outlook vom April 2025[8] würde die Kombination dieser Massnahmen, das heisst Strukturreformen in China verbunden mit einem Ausbau des sozialen Sicherheitsnetzes, höhere öffentliche Investitionen in der EU sowie eine Reduktion des Budgetdefizits in den USA, die Leistungsbilanzüberschüsse Chinas und des Euroraums und das Leistungsbilanzdefizit der USA reduzieren. Die makroökonomischen Ungleichgewichte könnten stark reduziert, wenn nicht sogar beseitigt werden. Es stellt sich allerdings die Frage, wie realistisch dieses Szenario vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage und der politischen Verhältnisse in den drei grossen Volkswirtschaften einzuschätzen ist. Während China und der Euroraum zumindest teilweise diesen Weg eingeschlagen haben, ist bezüglich der USA unter der Trump-Präsidentschaft doch Zweifel angebracht.

Auswirkungen auf die Schweiz

Die Schweizer Volkswirtschaft ist zu klein, um allein einen wesentlichen Einfluss auf die globalen makroökonomischen Ungleichgewichte zu haben. Dennoch trägt sie zum insgesamt hohen Leistungsbilanzüberschuss der europäischen Staaten bei. Wie einige andere vergleichbare kleinere Europäische Staaten wie zum Beispiel Schweden, Dänemark oder die Niederlande weist die Schweiz eine Sparquote auf, welche die Investitionsquote deutlich übersteigt. Das zeigt sich in einem seit mehr als 20 Jahren fast ununterbrochenen Kapitalabfluss und einem entsprechenden Leistungsbilanzüberschuss (vgl. Abbildung 8). Kurz unterbrochen wurde dieser Trend lediglich in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 und in der Coronakrise 2020, wo die Leistungsbilanz aufgrund verschiedener Faktoren kurzzeitig ausgeglichen war.

Abbildung 8         Leistungsbilanz, Sparen und Investitionen Schweiz

Datenquelle: IMF World Economic Outlook Database

Gemäss den EBA-Modellen des IWF und der Berücksichtigung von länderspezifischen Korrekturfaktoren ist jedoch selbst dieser hohe ausgewiesene Leistungsbilanzüberschuss zu tief (vgl. Tabelle 1). Das heisst, der Leistungsbilanzüberschuss dürfte vor dem Hintergrund der makroökonomischen Fundamentaldaten noch etwas höher sein als in den jüngsten Statistiken ersichtlich. Der IWF weist jedoch darauf hin, dass die Daten zur Leistungsbilanz der Schweiz aufgrund der grossen Bedeutung multinationaler Unternehmen und zeitlichen Rückständen bei der Erhebung gewisse Unschärfen aufweisen (vgl. International Monetary Fund 2025, S. 97)

Vor dem Hintergrund der teilweise hohen Leistungsbilanzüberschüsse ist es nicht erstaunlich, dass sich die Schweiz im Laufe der Zeit ein beachtliches Nettoauslandvermögen angespart hat (vgl. Abbildung 9). Zu beachten ist jedoch, dass die Positionen nicht nur durch Einkommens- und Vermögensbewegungen allein, sondern durch die Rolle des Schweizer Frankens als «Save Haven-Währung» und seiner damit verbundenen kontinuierlichen Aufwertung beeinflusst werden. So ist der Wert des US-Dollars seit dem Jahr 2000 im Vergleich zum Schweizer Franken um rund 50 Prozent gesunken, der Euro seit 2008 um rund 40 Prozent. Die Direkt- und Portfolioinvestitionen nehmen deshalb im Nettoauslandvermögen eine immer geringere Bedeutung ein, während die Währungsreserven vor dem Hintergrund der Stabilisierungspolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) stark zugenommen haben.

Abbildung 9         Nettoauslandvermögen Schweiz

Datenquelle: Schweizerische Nationalbank (SNB) und Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Was bedeuten vor diesem Hintergrund die globalen makroökonomischen Ungleichgewichte für die Schweiz? Aufgrund ihrer Kleinheit im Vergleich zu den drei grossen Wirtschaftsblöcken China, EU und USA dürfte die Schweiz kaum in der Pflicht stehen, koordiniert mit ihnen ihre Leistungsbilanzüberschüsse zu reduzieren. Doch die Schweiz könnte durchaus ein eigenes Interesse an einer Zunahme der Inlandinvestitionen und somit einem etwas weniger ausgeprägten Kapitalabfluss haben.

So ist die Schweiz mit ihrem hohen Nettoauslandvermögen gegenüber allfälligen raschen Bewertungskorrekturen in den USA stark exponiert, sei es aufgrund von Korrekturen im US-Aktienmarkt, bei den Renditen der US-Staatsanleihen und, damit verbunden, einer weiteren Abwertung des Dollars. Höhere Inlandinvestitionen würden deshalb den Sparüberhang sowie den Kapitalabfluss und die damit verbundenen Risiken reduzieren. Zudem muss vor dem Hintergrund der Sicherheitslage in Europa auch die Schweizer Armee ihre Verteidigungsfähigkeit rasch wieder herstellen, was kurzfristig hohe Investitionen erfordert, insbesondere für die Luftabwehr. Nicht zu vergessen sind der hohe Investitionsbedarf für den Ausbau und Unterhalt der Infrastruktur sowie zur Bewältigung des Klimawandels, von welchem die Schweiz als Alpenland besonders betroffen ist. Höhere öffentliche Investitionen wären somit für die Schweiz gleich doppelt von Vorteil.

Doch es ist vor dem Hintergrund der politischen Verhältnisse im Bundesrat und Parlament kaum davon auszugehen, dass die Schweiz von dieser doppelten Dividende Gebrauch macht. Denn kurzfristig höhere öffentliche Investitionen des Bundes würden eine Anpassung der restriktiven Auslegung der Schuldenbremse erfordern. Gemäss heutiger gesetzlicher Grundlage ist der Bund verpflichtet – mit Ausnahme von ausserordentlichen Situationen – über den Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichene Finanzierungssaldi zu erzielen. Das bedeutet, dass sämtliche Investitionen zu 100 Prozent selbst finanziert werden müssen; eine Kreditfinanzierung von Investitionen ist faktisch nicht möglich. Dies hat zur Folge, dass der geplante Ausbau der Armee kaum in nützlicher Frist und im erforderlichen Umfang umgesetzt werden dürfte. Da sie nicht mit Staatsanleihen finanziert werden können, müssen die höheren Investitionen mit Sparmassnahmen in anderen Aufgabenbereichen oder Mehreinnahmen kompensiert werden, die im erforderlichen Umfang – wenn überhaupt – nur langfristig realisiert werden können. Für Mehreinnahmen ist zudem eine Verfassungsänderung notwendig, was aufgrund der dafür notwendigen Volksabstimmung Jahre dauert.

Auf der anderen Seite ist der Markt für Schweizer Staatsanleihen aufgrund der Schuldenbremse chronisch unterversorgt. Mit den - nicht zuletzt deshalb - tiefen Zinsen könnte sich der Bund somit fast gratis am Kapitalmarkt verschulden. Zudem gehört die Schuldenquote der Schweiz zu den tiefsten in der westlichen Welt, sodass von einer etwas höheren Staatsverschuldung keine Stabilitätsrisiken ausgehen würden. Doch weder makroökonomische Überlegungen noch die Sicherheit der Schweiz, weder der notwendige Ausbau der Infrastruktur noch der Klimaschutz scheinen unter der Bundeshauskuppel wirklich hoch im Kurs zu stehen. Denn sämtliche Versuche, das enge Korsett der Schuldenbremse auch nur leicht zu Gunsten von höheren Investitionen zu lockern, sind bisher an der bürgerlichen Mehrheit im Bundesrat und im Parlament gescheitert.



[1]   Bai C.-E., Gopinath G., Rey H. und Weber A. (2026): G7 Economists Memo on Global Imbalances

[2]   Weder di Mauro, B. und Zettelmeyer J. (2026): “The new global imbalances: why care, why now and what should be done?”. Essay 01/2026. Bruegel.

[3]   International Monetary Fund (2025). External Sector Report: Global Imbalances in a Shifting World. Washington, DC, July, S. 69.

 

[4]   Vgl. Higgins, W., Klitgaard, T. (2011). Saving Imbalances and the Euro Area Sovereign Debt Crisis. In: Current Issues in Economics and Finance, Vol. 17, No.5.

[5]   Vgl. Vassalou, M. und Donaldson, J. (2024). Tre critical role of US debt sustainability in the world financial architecture.Pictet Rearch.

[6]   Die Werte für die Schweiz werden weiter unten in einem separaten Abschnitt kommentiert

[7]   European Commission (2024): The future of European competitiveness, Part A: A competitiveness Strategy for Europe.https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/draghi-report_en

[8]   International Monetary Fund. 2025. World Economic Outlook: A Critical Juncture amid Policy Shifts.Washington, DC. April.

Höhere Armeeausgaben: es fehlt der Wille, nicht das Geld

Die sicherheitspolitische Lage in Europa spitzt sich dramatisch zu. Drohnen legen Flughäfen lahm, Unterseekabel werden durchschnitten und russische Kampfjets verletzen den Luftraum von NATO-Staaten. Wir befinden uns zwar nicht im Krieg, aber auch nicht mehr im Frieden, stellte kürzlich der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz fest.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedrohung durch Russland haben sich die NATO-Staaten auf eine massive Aufstockung ihrer Verteidigungsausgaben auf mindestens 5% des BIP geeinigt. Auch die Schweiz will deshalb ihre Armee wieder verteidigungsfähig machen. Denn die Geschichte zeigt, dass Neutralität allein kein ausreichender Schutz vor Krieg bietet. Zudem ist auch die Schweiz von hybriden Angriffen betroffen, zum Beispiel im Cyberspace. Doch das Ziel, die Verteidigungsausgaben auf ein Prozent des BIP zu erhöhen, ist halbherzig und reicht selbst nach Aussagen des Verteidigungsdepartements nicht aus, die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz genügend zu stärken. Es stellt sich deshalb die Frage, weshalb die Investitionen in neue Rüstungsgüter nicht stärker erhöht werden. Als Antwort bekommt die Öffentlichkeit von Mitgliedern des Bundesrats und des Parlaments jeweils zu hören, dass eben die finanziellen Mittel dafür fehlen würden.

Doch diese Beschränkung ist selbst gewählt. Denn sie stützt sich auf eine äusserst restriktive Auslegung der Schuldenbremse des Bundes. Zum einen wurde diese Fiskalregel vom Gesetzgeber so ausgestaltet, dass im ordentlichen Haushalt selbst für Investitionen eine Kreditaufnahme nicht zulässig ist. Zwar lässt die Schuldenbremse ein Überschreiten des Ausgabenplafonds und somit eine zusätzliche Verschuldung in ausserordentlichen Lagen zu. Doch weder der Bundesrat noch die Mehrheit des Parlaments scheinen trotz angespannter sicherheitspolitischer Lage in Europa gewillt zu sein, diese Ausnahmeregel anzuwenden.

Diese Zurückhaltung steht in einem eklatanten Widerspruch zur ökonomischen und finanziellen Ausgangslage der Schweiz. Fast kein anderes Land in Europa ist besser in der Lage, massiv in die Verteidigung zu investieren als die Schweiz, von einer deutlich höheren (zivilen) Unterstützung der Ukraine ganz zu schweigen. Das BIP pro Einwohner gehört zu den höchsten der Welt. Die Schuldenquote, das sind die Staatsschulden in Prozent des BIP, liegt mit 24.5 Prozent im Jahr 2024 auf einem im internationalen Vergleich tiefen Niveau und sinkt seit der Corona-Pandemie weiter. Eine deutliche Erhöhung wäre für den Bundeshaushalt und die Schweizer Volkswirtschaft problemlos tragbar, nicht zuletzt aufgrund der tiefen Zinsen. Zudem spart die Schweizer Volkswirtschaft seit Jahren mehr als sie investiert, was mit einem hohen Kapitalexport verbunden ist. Das Nettoauslandsvermögen der Schweiz betrug im Jahr 2024 über eine Billion US-Dollar. Bemerkenswert ist auch, dass rund 300 Milliarden Dollar bzw. 3.5 Prozent der amerikanischen Staatsschuld gegenwärtig über den Schweizer Finanzplatz gehalten werden. Es wäre deshalb in der Schweiz genügend Kapital zur Finanzierung eines zusätzlichen Kreditbedarfs des Bundes vorhanden. Zudem würde mit neuen Bundesobligationen eine auf den Finanzmärkten wohl hochwillkommene zusätzliche sichere Anlageoption geschaffen.

Die höheren Investitionen könnten zwar auch mit Mehreinnahmen finanziert werden. Doch eine Erhöhung der direkten Bundessteuer oder der Mehrwertsteuer scheint tabu zu sein. Auch eine Erbschaftssteuer findet im Parlament derzeit keine Mehrheit. Zu gross ist in der Schweiz die permanente Angst vor einem Verlust an Standortattraktivität und einem angeblich ausufernden Staat. Es wird kaum zur Kenntnis genommen, dass sich sowohl die Fiskalquote (Steuereinnahmen in Prozent des BIP) als auch die Staatsquote (Staatsausgaben in Prozent des BIP) der Schweiz seit über 20 Jahren mehr oder weniger konstant auf einem im europäischen Vergleich tiefen Niveau von durchschnittlich rund 27 bzw. 32 Prozent befindet (vgl. Abbildung 1). Im EU-Euroraum lagen diese Kennzahlen im Jahr 2024 durchschnittlich bei rund 38 bzw. 50 Prozent. Mehreinnahmen in der Höhe von einem bis zwei Prozent des BIP zur Finanzierung von höheren Verteidigungsausgaben wären deshalb für die Schweizer Volkswirtschaft verkraftbar, ohne die Gesamtsteuerbelastung wesentlich zu erhöhen.

Abbildung1   Fiskal- und Staatsquote der Schweiz

Ein Bild, das Text, Diagramm, Reihe, Schrift enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

Quelle: Eidg. Finanzverwaltung, Finanzstatistik

Hingegen dürften sich Kürzungen auf der Ausgabenseite als unrealistisch herausstellen. Selbst die beschlossene Erhöhung der Verteidigungsausgaben von heute rund 0.7 auf ein Prozent des BIP hätten im Jahr 2024 Einsparungen bei anderen Bundesausgaben in Höhe von 2,5 Milliarden Franken zur Folge gehabt; eine Erhöhung auf zwei Prozent hätten im Jahr mit Minderausgaben in anderen Aufgabenbereichen im Umfang von 11 Milliarden Franken kompensiert werden müssen. Zum Vergleich: 2024 gab der Bund für den Verkehr 10,7 Milliarden, die Bildung und Forschung 8,7 Milliarden und die Landwirtschaft und Ernährung 3,7 Milliarden Franken aus. Die Personalausgaben betrugen 6,4 Milliarden Franken. Linear über mit Ausnahme der Verteidigung alle Aufgabenbereiche hinweg müsste der Bund rund 14 Prozent der Ausgaben einsparen, um nur schon eine im europäischen Vergleich bescheidene Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf zwei Prozent des BIP zu erreichen. Kürzungen in dieser Grössenordnung sind politisch kaum mehrheitsfähig. Hinzu kommt, dass aufgrund der demografischen Entwicklung und des Klimawandels in den kommenden Jahren auch in anderen Aufgabenbereichen Mehrausgaben zu tragen sind.

Eine sinnvolle Kombination von neuen Staatsschulden und Mehreinnahmen ist unumgänglich, um die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz wieder herzustellen. Gemäss der goldenen Regel der Finanzpolitik könnten die Neuinvestitionen durch eine Neuverschuldung, der höhere Personal- und Sachaufwand sowie die zusätzlichen Abschreibungen und Zinszahlungen durch Mehreinnahmen finanziert werden. Politisch braucht es dazu ein Umdenken im Bundesrat und Parlament. Denn - umgeben von NATO-Staaten – hatte bisher in der Schweiz eine restriktive Finanzpolitik und Auslegung der Schuldenbremse ein höheres Gewicht als eigene Investitionen in die Sicherheit, frei nach dem Motto: Trittbrettfahren ist günstiger als selbst ein Billet zu lösen. Diese Haltung ist verantwortungslos und unsolidarisch, nicht nur gegenüber den anderen europäischen Staaten, sondern auch gegenüber der eigenen Bevölkerung und den zukünftigen Generationen.

Ist die Staatsrechnung 2017 des Bundes verfassungskonform?

Die Rechnung des Bundes für das Jahr 2017 schliesst wieder einmal mit einem Überschuss ab, der deutlich höher ausfällt als budgetiert. Das ist mittlerweile nicht mehr erstaunlich, weil das "Überschiessen" aufgrund der Schuldenbremse systembedingt ist. Die Schuldenbremse schreibt für das Budget einen maximalen Ausgabenplafonds vor. Da jedoch zahlreiche budgetierten Ausgaben aus verschiedenen Gründen nicht getätigt werden können, gibt es jedes Jahr so genannte "Kreditreste", d.h. nicht ausgeschöpfte finanzielle Mittel. Ausserdem gestaltet sich aufgrund der konjunkturellen Schwankungen und der nicht vorhersehbaren Entwicklung auf den Finanzmärkten die Budgetierung der Steuereinnahmen schwierig. In der Rechnung 2017 lässt jedoch aufhorchen, dass der Bund neuerdings Rückstellungen für Rückforderungen der Verrechnungssteuer verbucht. Dies ist vor allem deshalb erstaunlich, weil solche Rückstellungen eigentlich dem für die Schuldenbremse relevanten Rechnungsmodell widersprechen und verfassungsrechtlich zweifelhaft sind.

Der Bund kennt zwei verschiedene Arten der Rechnungslegung. In der Erfolgsrechnung werden die Geschäftsvorgänge wie in einer kaufmännischen Buchhaltung erfasst und sollen so weit wie möglich die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse abbilden. Relevant für die Verbuchung ist nicht der Zeitpunkt, zu welchem z.B. ein Lohn oder eine Steuer bezahlt wird, sondern der Zeitpunkt, bei dem die Verpflichtungen oder das Guthaben rechtlich entsteht. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Aufwand und vom Ertrag. Die zweite Rechnung, die Finanzierungsrechnung, entspricht hingegen einer Geldflussrechnung. Sie erfasst nur die geldmässigen Ein- und Ausgaben und zwar dann, wenn effektiv bezahlt wird, ähnlich einer «Milchbüechlirechnung». Wenn z.B. Steuern, die für das Jahr 2017 geschuldet sind, erst im Jahr 2018 bezahlt werden, dann fliessen diese Mittel zwar in die Erfolgsrechnung des Jahres 2017 ein, in der Finanzierungsrechnung werden sie aber erst 2018 berücksichtigt.

Das Problem des Bundes liegt nun darin, dass die Schuldenbremse nicht auf der kaufmännischen Buchhaltung, der Erfolgsrechnung, sondern auf der Finanzierungsrechnung, also der Milchbüechlirechnung, basiert. Denn der Geldfluss ist deutlich schwieriger zu budgetieren als eine Erfolgsrechnung und er ist in der Regel auch deutlich grösseren Schwankungen ausgesetzt. Zwar hat der Bund die Prognosemethoden verbessert. Dennoch gestaltet sich die Budgetierung der Steuereinnahmen bisweilen als Blindflug. Es ist deshalb nicht erstaunlich, wenn die Rechnungsergebnisse regelmässig vom budgetierten Saldo abweichen.

Am besten wäre es, wenn der Bund die Schuldenbremse auf die Erfolgsrechnung ausrichten würde. Das hätte zudem den Vorteil, dass die in der Regel volatilen Investitionsausgaben nicht mehr direkt, sondern lediglich indirekt über die viel stabileren Abschreibungen in die Schuldenbremse einfliessen. Zudem wäre es für den Bund wieder möglich, sich für die Finanzierung von grossen Investitionsprojekte zu verschulden, wodurch er nicht bei jedem grossen Vorhaben auf intransparente Fonds und Sonderrechnungen zurückzugreifen müsste. Noch vor wenigen Jahren hat der Bundesrat jedoch diesen Vorschlag in seinem Bericht zur Schuldenbremse abgelehnt (https://www.efv.admin.ch/dam/efv/de/dokumente/finanzpolitik_grundl/schuldenbremse/Bericht_SB_d.pdf.download.pdf/Bericht_SB_d.pdf). Ein wesentlicher Grund sei die mangelnde Verfassungskonformität einer auf der Erfolgsrechnung basierenden Schuldenbremse. Denn in der Bundesverfassung bezieht sich der Artikel 126, der die Schuldenbremse regelt, explizit auf die Einnahmen und Ausgaben, d.h. auf den Geldfluss, und nicht auf den in der Erfolgsrechnung verbuchten Aufwand und Ertrag. Das ist eine sehr spitzfindige Auslegung der Verfassung, zumal der Bundesrat offenbar die Formulierung auch nicht mehr so restriktiv interpretiert.

Denn das Abstützen der Schuldenbremse auf den Geldfluss bereitet dem Bundesrat zunehmend Bauchschmerzen. Wie sonst ist es zu erklären, dass er zunehmend Periodenabgrenzungen und somit Ertrags- und Aufwandelemente in seine Finanzierungsrechnung verpackt, wie neuerdings die Rückstellungen für die Rückforderungen der Verrechnungssteuer. Der Bund stützt sich somit zunehmend auf eine «hybride» Buchhaltung ab, die weder einer Erfolgsrechnung noch einer Geldflussrechnung entspricht. Klare Regeln für solche Abweichungen vom Geldflussprinzip sind jedoch nicht zu erkennen. Die Rechnungslegung des Bundes gestaltet sich somit zunehmend willkürlich, was die Glaubwürdigkeit der Schuldenbremse strapaziert.

Der Bund täte deshalb gut daran, sich in der Zukunft für das eine oder andere System zu entscheiden. Entweder er wechselt zu einer Schuldenbremse, welche auf der Erfolgsrechnung basiert, was aus den oben genannten Argumenten zu begrüssen wäre. Oder er stützt sich weiterhin auf den Geldfluss ab, dann aber bitte konsequent und ohne willkürliche Periodenabgrenzungen wenn es finanzpolitisch gerade in den Kram passt.

Ja zur Energiewende, ja zur Volksinitiative “Energie- statt Mehrwertsteuer!”

„Wäre es nicht besser, Steuern zu erheben, die Verzerrungen korrigieren, statt Steuern zu erheben, die Verzerrungen herbeiführen?“ Diese Frage stellten die Ökonomen Fullerton, Leicester und Smith in ihrem aus dem Jahr 2008 stammenden Bericht zu Umweltsteuern.

Sie bringen damit zum Ausdruck, dass heute die meisten Steuern die Arbeit und Investitionen, d.h. also Löhne und Zinsen, belasten und als Folge davon negative Auswirkungen auf das Wachstumspotenzial einer Volkswirtschaft und die Wohlfahrt haben. Ökosteuern hingegen reduzieren die Umweltbelastung und führen somit zu einer Erhöhung von Wohlfahrt und Lebensqualität.
 
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