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Umwelt- und Fiskalziele sind sehr gut miteinander vereinbar

18. Februar 2015

Die Volksinitiative Energie- statt Mehrwertsteuer will eine Steuer auf nicht-erneuerbare Energie einführen. Die Energiesteuer wird so festgelegt, dass ihr Ertrag dem heutigen Ertrag der Mehrwertsteuer entspricht. Die Mehrwertsteuer wird im Gegenzug abgeschafft. Dadurch ist Energie- statt Mehrwertsteuer fiskal- und staatsquotenneutral.

Das bedeutet, dass der Staat im Vergleich zu heute weder höhere Einnahmen noch höhere Ausgaben hätte. Der Steuersatz für die nicht-erneuerbare Energie wird periodisch so festgelegt, dass der Ertrag der Energiesteuer einen festen Prozentsatz des Bruttoinlandprodukts (BIP) entspricht. Dadurch wird sichergestellt, dass der Staat stets über genügend Einnahmen verfügt.

Die Gegner der Initiative behaupten nun, dass die Initiative einen Konstruktionsfehler habe. Denn wenn die Nachfrage nach Energie sinkt, dann müsse der Steuersatz immer höher angehoben werden, damit genügend Einnahmen erzielt würde, was zu einem Teufelskreis mit unerschwinglich hohen Energiepreisen führen würde. Es sei nicht möglich, gleichzeitig den Energiekonsum zu drosseln und die Fiskaleinnahmen stabil zu halten. Der Tages-Anzeiger liess sich jüngst sogar zur abenteuerlichen Aussage hinreissen, dass der letzte Tropfen Benzin theoretisch 22 Milliarden kosten würde.

Solche Aussagen ignorieren sträflich zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen Energiepreisen und Energienachfrage. Umwelt- und Fiskalziele sind sehr gut miteinander vereinbar. So zeigen verschiedene Studien, dass es sich bei der Energienachfrage um eine sogenannte unelastische Nachfrage handelt. Das bedeutet, dass bei einer Preiserhöhung die Nachfrage weniger als proportional zurückgeht. Beim Benzin z.B. beträgt gemäss einer Studie des Bundesamts für Raumentwicklung die kurzfristige Preiselastizität der Nachfrage -0,09, die langfristige Elastizität -0,34.

Mit anderen Worten: wenn der Benzinpreis um 1 Prozent steigt, dann sinkt die Nachfrage nach Benzin kurzfristig um 0,09 Prozent und langfristig um 0,34 Prozent. Eigene Berechnungen kommen beim Benzin auf ähnliche Werte (-0,11 kurzfristig bzw. -0,32 langfristig). Beim Erdgas sind die Werte leicht höher, beim Heizöl tiefer als beim Benzin. Durch die Energiesteuer geht zwar der Verbrauch an nicht-erneuerbarer Energie wie gewünscht zurück, aber nur zögerlich. Es sind deshalb sehr hohe Steuersätze notwendig, damit überhaupt eine reduzierende Wirkung erreicht wird.

Ausserdem ist es bei einer unelastischen Nachfrage kaum möglich, dass durch immer höhere Preise das Steuersubstrat vollständig verschwindet. Im Gegenteil: wenn der Steuersatz und somit der Preis steigt, sinkt zwar der Energieverbrauch, aber die Steuereinnahmen steigen.
 
Für die Auswirkungen der Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“ bedeutet dies, dass der Verbrauch an nicht-erneuerbarer Energie in den ersten Jahren nach der Einführung der Energiesteuer zwar langsam zurückgehen, sich jedoch spätestens ins 20 Jahren auf einem um rund 1/3 tieferen Niveau stabilisieren wird. Der Steuersatz wird sich von anfänglich 13 Rappen pro kWh Primärenergie auf 20 Rappen erhöhen. Von einem vollständiges Verschwinden des Steuersubstrats oder einem Konstruktionsfehler kann somit keine Rede sein.

Ein Verschwinden des Steuersubstrats ist vor dem Hintergrund der unelastischen Nachfrage nach Treib- und Brennstoffen nur bei einer bahnbrechenden technologischen Innovation denkbar, die innert kurzer Zeit den kostengünstigen und breiten Ersatz nicht-erneuerbarer Energie ermöglicht. Eine solche Technologie ist jedoch zurzeit nicht auf dem Markt. Und wenn sich doch dereinst ein vollständiger Ersatz nicht-erneuerbarer Energie abzeichnet, dann könnte die Energiesteuer in einer zweiten Phase auf die erneuerbare Energie oder auf andere Umweltbelastungen, z.B. den Bodenverbrauch, ausgedehnt werden.