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Finanzierung der Armee: im Bundesrat siegt Ideologie über Vernunft

05. Februar 2026

Die Finanzierung der Aufrüstung der Armee mit höheren Mehrwertsteuern birgt sicherheitspolitische Risiken und volkswirtschaftliche Kosten. Eine Finanzierung mit neuen Staatsanleihen würde hingegen rasch hohe Investitionen in die Armee ermöglichen. Zudem beeinträchtigt eine Neuverschuldung die Stabilität der Schweizer Staatsfinanzen und Volkswirtschaft in keiner Art und Weise. Und sie wäre vor dem Hintergrund der Sicherheitslage in Europa mit der Ausnahmeregel der Schuldenbremse vereinbar.

Der Bundesrat will die geplante Wiederaufrüstung der Armee ausschliesslich mit einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer finanzieren. Sowohl sicherheits- als auch finanzpolitisch macht diese Finanzierungslösung keinen Sinn. Da für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer eine Verfassungsänderung und somit eine Volksabstimmung notwendig ist, wird die Aufrüstung unnötig auf Jahre hinausgezögert, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Zudem beeinträchtigt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer das Wirtschaftswachstum und reduziert die Kaufkraft.

Bei den zusätzlichen Armeeausgaben dürfte es sich zu einem grossen Teil um Investitionen in neue Geräte wie zum Beispiel Flieger- und Raketenabwehrsysteme, Drohen sowie Investitionen in die vollständige Ausrüstung der Truppe handeln. Diese mit laufenden Einnahmen zu finanzieren, widerspricht der goldenen Regel der Finanzpolitik. Sie fordert, dass laufende Einnahmen für laufende Ausgaben und Ersatzinvestitionen verwendet werden sollen. Neuinvestitionen sollen hingegen mit Staatsanleihen finanziert werden. Via die Zinszahlungen und Abschreibungen werden so die Investitionskosten gleichmässig über ihre Lebensdauer dem Steuerzahler belastet, und nicht auf einen Schlag zum Zeitpunkt des Kaufs.

Der Hauptgrund für die vom Bundesrat vorgeschlagene Finanzierungslösung mit Mehreinnahmen ist die äusserst restriktive Schuldenbremse. Ein wesentlicher Mangel ihrer Ausgestaltung besteht darin, dass Investitionen direkt zum Zeitpunkt der Zahlung unter den Ausgabenplafonds fallen, und nicht etwa die Abschreibungen. Das bedeutet, dass Investitionen faktisch in jedem Jahr zu 100 Prozent selbst finanziert werden müssen, das heisst mit Steuererträgen und anderen laufenden Erträgen. Diese ausgesprochen restriktive, und vor dem Hintergrund moderner Rechnungslegungsstandards auch etwas sonderbare Regel, ist ungeeignet, Investitionsspitzen aufzufangen. Zudem besteht die Gefahr, dass grosse Investitionsprojekte zeitlich gestreckt werden müssen, um die Schuldenbremse einzuhalten. Die Konstrukteure der Schuldenbremse waren sich dieser Einschränkung durchaus bewusst; wurde die Frage doch in der Botschaft zur Schuldenbremse ausführlich diskutiert.[1] Der Entschied, Investitionen ebenfalls dem jährlichen Ausgabenplafonds zu unterstellen, basierte auf der Annahme, dass beim Bund die Investitionen stetig verlaufen, und es deshalb nicht draufankommen würde, ob die Investitionsausgaben oder später die Abschreibungen unter den Ausgabenplafonds der Schuldenbremse fallen würden. Das mag in einer normalen Lage so sein. In Krisenzeiten jedoch, wo unter Umständen rasch hohe Investitionen getätigt werden müssen, ist eine solche Regel fatal, wie es sich heute bei der Aufrüstung der Armee zeigt.

Glücklicherweise wurde die Verfassungsbestimmung zur Schuldenbreme aber mit einer Ausnahmeregel versehen, die es dem Parlament erlaubt, in ausserordentlichen Lagen die Ausgaben über den eigentlichen Ausgabenplafonds der Schuldenbremse zu erhöhen.[2] In der Botschaft zur Schuldenbremse heisst es dazu:

«Eine derartige Ausnahmeregelung ist nötig, weil es nicht möglich ist, für sämtliche nicht steuerbaren Eventualitäten wie beispielsweise schwere Rezessionen, Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse und andere besondere Entwicklungen (wie z.B. im Asylwesen) bereits im Voraus adäquate Vorgaben für die Ausgaben festzulegen.»[3]

Im Finanzhaushaltsgesetz[4] wurde in Artikel 15 Absatz 1 die Ausnahmeregel wie folgt konkretisiert:

«Die Bundesversammlung kann bei der Verabschiedung des Voranschlags oder seiner Nachträge den Höchstbetrag nach Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung erhöhen im Falle von: a. aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen; …»

Seit dem Angriff auf die Ukraine muss gemäss Sicherheitsexperten für ganz Europa von einer deutlich erhöhten Bedrohung durch Russland ausgegangen werden. Eine massive Aufrüstung in Nordeuropa und massive Cyberangriffe auf die ehemals zur Sowjetunion gehörenden baltischen Staaten sind unmissverständliche Zeichen für die aggressiven Absichten Russlands. Auch die Schweiz ist bereits von hybriden Angriffen betroffen, zum Beispiel im digitalen Raum. Es dürfte deshalb kaum bestritten sein, dass es sich hierbei um «kriegerische Ereignisse» handelt, die überdies vom Bund nicht steuerbar sind. Eine Kreditfinanzierung von Rüstungsinvestitionen, welche in der sich drastisch verschärfenden sicherheitspolitischen Lage in Europa die Sicherheit der Schweiz erhöhen, wäre deshalb mit der Ausnahmeregel der Schuldenbremse durchaus vereinbar. Da die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind, könnten die notwendigen Kredite noch in diesem Jahr gesprochen werden.

Abbildung 1    Schuldenquoten ausgewählter europäischer Staaten

Ein Bild, das Text, Screenshot, Diagramm, Reihe enthält.

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Aufgrund der tiefen Schuldenquote und der volkswirtschaftlichen Stärke der Schweiz wäre eine zusätzliche Verschuldung gut tragbar und mit keinen Risiken und volkwirtschaftlichen Kosten verbunden. Im Gegenteil, zusätzliche Bundesobligationen wären auf den Finanzmärkten begehrte sichere Anlageobjekte, unter anderem auch für unsere Pensionskassen. Ausserdem weist die Schweizer Volkswirtschaft einen grossen Sparüberhang auf. Das gesamte Sparen ist in der Schweiz seit Jahren deutlich höher als die Investitionen, was einen hohen Kapitalabfluss ins Ausland zur Folge hat. Es ist deshalb unverständlich, weshalb sich Bundesrat und Parlament nach wie vor dagegen stemmen, die Aufrüstung der Armee mit Anleihen zu finanzieren. Aus lauter Angst und Panik vor neuen Staatsschulden scheinen sie den Ernst der Sicherheitslage immer noch nicht wahrzunehmen.

Derweil investieren die NATO-Staaten massiv in ihre Armeen, nicht zuletzt auch mit höheren Staatsschulden. Diese Investitionen in die europäische Sicherheit kommen indirekt auch der Schweiz zugute. Diese hingegen ziert sich. Sie kommt ihren Verpflichtungen im Sinne der bewaffneten Neutralität bei weitem nicht nach und wird immer mehr zur Trittbrettfahrerin.



[1] Vgl. Bundesrat (2000), Botschaft zur Schuldenbremse vom 5. Juli 2000, S. 4675 ff.

[2] Vgl. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 126, SR 101.

[3] Vgl. Bundesrat (2000), Botschaft zur Schuldenbremse vom 5. Juli 2000, S. 4694.

[4] SR 611.0