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Steuern

Die 1:12-Initiative gefährdet leichtfertig den Standort Schweiz

Dem liberalen Arbeitsmarkt hat die Schweiz viel zu verdanken. Vergleicht man die Lage mit anderen europäischen Staaten, so profitieren wir von einer tieferen Arbeitslosigkeit und höheren Löhnen. Ausserdem ist die Einkommensverteilung gleichmässiger als im restlichen Europa. Mit der 1:12-Initiative setzen die Jungsozialisten diese Errungenschaften leichtfertig aufs Spiel. Denn die Initiative führt zu einer in der Schweiz bisher nicht bekannten staatlichen Lohnkontrolle.

Auch sind tiefere Steuereinnahmen und somit weitere Sparprogramme vorprogrammiert. Steuerausfälle ergeben sich rein logisch aufgrund des progressiven Steuersystems. So zahlen hohe Einkommen überdurchschnittlich hohe Steuern.

Im Durchschnitt sind dies z.B. auf einem Einkommen, das 300‘000 Franken übersteigt, mehr als 30 Prozent. Hinzu kommen 13 Prozent Beiträge für die Sozialversicherungen. Über die Lohnsumme, welche „an der Spitze“ wegfallen würde, gibt es unterschiedliche Berechnungen; die ETH schätzt sie auf 1,5 Milliarden. Unter dieser Annahme ist also mit Einbussen von über 600 Millionen zu rechnen.

Hingegen würde die Schweiz bei einer Annahme der Initiative nichts gewinnen. Da gemäss ETH nur rund 4‘000 der insgesamt 4,8 Millionen Erwerbstätigen betroffen wären, ändert sich die Einkommensverteilung nur marginal, wenn die Spitzenmanager weniger verdienen. Ausserdem wäre es eine Illusion zu glauben, dass im Gegenzug auf breiter Front tiefere Löhne ansteigen würden.

Denn die Löhne werden weiterhin auf dem Arbeitsmarkt durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Letztendlich bestimmen Ausbildung, Berufserfahrung und der Bedarf an Arbeitskräften mit entsprechender Qualifikation die Höhe des Lohnes.

Des Weiteren können Unternehmen die neue Regelung leicht umgehen. Tätigkeiten mit sehr tiefen Löhnen wie z.B. die Reinigung oder Hausdienste könnten in separate Unternehmen ausgelagert werden, was kaum zum Vorteil der betroffenen Arbeitskräfte sein dürfte. Das Management und Konzernzentralen von grossen Firmen könnten ins Ausland verlagert werden, und mit ihm zahlreiche, hoch qualifizierte Arbeitsplätze.

Der Nutzen der 1:12-Initiative ist verschwindend klein, die Risiken hingegen sehr hoch. Die Initiative ist ein Spiel mit dem Feuer und ein klassisches Eigengoal. Deshalb stimme ich mit Überzeugung Nein.

Höhere Armeeausgaben: es fehlt der Wille, nicht das Geld

Die sicherheitspolitische Lage in Europa spitzt sich dramatisch zu. Drohnen legen Flughäfen lahm, Unterseekabel werden durchschnitten und russische Kampfjets verletzen den Luftraum von NATO-Staaten. Wir befinden uns zwar nicht im Krieg, aber auch nicht mehr im Frieden, stellte kürzlich der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz fest.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedrohung durch Russland haben sich die NATO-Staaten auf eine massive Aufstockung ihrer Verteidigungsausgaben auf mindestens 5% des BIP geeinigt. Auch die Schweiz will deshalb ihre Armee wieder verteidigungsfähig machen. Denn die Geschichte zeigt, dass Neutralität allein kein ausreichender Schutz vor Krieg bietet. Zudem ist auch die Schweiz von hybriden Angriffen betroffen, zum Beispiel im Cyberspace. Doch das Ziel, die Verteidigungsausgaben auf ein Prozent des BIP zu erhöhen, ist halbherzig und reicht selbst nach Aussagen des Verteidigungsdepartements nicht aus, die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz genügend zu stärken. Es stellt sich deshalb die Frage, weshalb die Investitionen in neue Rüstungsgüter nicht stärker erhöht werden. Als Antwort bekommt die Öffentlichkeit von Mitgliedern des Bundesrats und des Parlaments jeweils zu hören, dass eben die finanziellen Mittel dafür fehlen würden.

Doch diese Beschränkung ist selbst gewählt. Denn sie stützt sich auf eine äusserst restriktive Auslegung der Schuldenbremse des Bundes. Zum einen wurde diese Fiskalregel vom Gesetzgeber so ausgestaltet, dass im ordentlichen Haushalt selbst für Investitionen eine Kreditaufnahme nicht zulässig ist. Zwar lässt die Schuldenbremse ein Überschreiten des Ausgabenplafonds und somit eine zusätzliche Verschuldung in ausserordentlichen Lagen zu. Doch weder der Bundesrat noch die Mehrheit des Parlaments scheinen trotz angespannter sicherheitspolitischer Lage in Europa gewillt zu sein, diese Ausnahmeregel anzuwenden.

Diese Zurückhaltung steht in einem eklatanten Widerspruch zur ökonomischen und finanziellen Ausgangslage der Schweiz. Fast kein anderes Land in Europa ist besser in der Lage, massiv in die Verteidigung zu investieren als die Schweiz, von einer deutlich höheren (zivilen) Unterstützung der Ukraine ganz zu schweigen. Das BIP pro Einwohner gehört zu den höchsten der Welt. Die Schuldenquote, das sind die Staatsschulden in Prozent des BIP, liegt mit 24.5 Prozent im Jahr 2024 auf einem im internationalen Vergleich tiefen Niveau und sinkt seit der Corona-Pandemie weiter. Eine deutliche Erhöhung wäre für den Bundeshaushalt und die Schweizer Volkswirtschaft problemlos tragbar, nicht zuletzt aufgrund der tiefen Zinsen. Zudem spart die Schweizer Volkswirtschaft seit Jahren mehr als sie investiert, was mit einem hohen Kapitalexport verbunden ist. Das Nettoauslandsvermögen der Schweiz betrug im Jahr 2024 über eine Billion US-Dollar. Bemerkenswert ist auch, dass rund 300 Milliarden Dollar bzw. 3.5 Prozent der amerikanischen Staatsschuld gegenwärtig über den Schweizer Finanzplatz gehalten werden. Es wäre deshalb in der Schweiz genügend Kapital zur Finanzierung eines zusätzlichen Kreditbedarfs des Bundes vorhanden. Zudem würde mit neuen Bundesobligationen eine auf den Finanzmärkten wohl hochwillkommene zusätzliche sichere Anlageoption geschaffen.

Die höheren Investitionen könnten zwar auch mit Mehreinnahmen finanziert werden. Doch eine Erhöhung der direkten Bundessteuer oder der Mehrwertsteuer scheint tabu zu sein. Auch eine Erbschaftssteuer findet im Parlament derzeit keine Mehrheit. Zu gross ist in der Schweiz die permanente Angst vor einem Verlust an Standortattraktivität und einem angeblich ausufernden Staat. Es wird kaum zur Kenntnis genommen, dass sich sowohl die Fiskalquote (Steuereinnahmen in Prozent des BIP) als auch die Staatsquote (Staatsausgaben in Prozent des BIP) der Schweiz seit über 20 Jahren mehr oder weniger konstant auf einem im europäischen Vergleich tiefen Niveau von durchschnittlich rund 27 bzw. 32 Prozent befindet (vgl. Abbildung 1). Im EU-Euroraum lagen diese Kennzahlen im Jahr 2024 durchschnittlich bei rund 38 bzw. 50 Prozent. Mehreinnahmen in der Höhe von einem bis zwei Prozent des BIP zur Finanzierung von höheren Verteidigungsausgaben wären deshalb für die Schweizer Volkswirtschaft verkraftbar, ohne die Gesamtsteuerbelastung wesentlich zu erhöhen.

Abbildung1   Fiskal- und Staatsquote der Schweiz

Ein Bild, das Text, Diagramm, Reihe, Schrift enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

Quelle: Eidg. Finanzverwaltung, Finanzstatistik

Hingegen dürften sich Kürzungen auf der Ausgabenseite als unrealistisch herausstellen. Selbst die beschlossene Erhöhung der Verteidigungsausgaben von heute rund 0.7 auf ein Prozent des BIP hätten im Jahr 2024 Einsparungen bei anderen Bundesausgaben in Höhe von 2,5 Milliarden Franken zur Folge gehabt; eine Erhöhung auf zwei Prozent hätten im Jahr mit Minderausgaben in anderen Aufgabenbereichen im Umfang von 11 Milliarden Franken kompensiert werden müssen. Zum Vergleich: 2024 gab der Bund für den Verkehr 10,7 Milliarden, die Bildung und Forschung 8,7 Milliarden und die Landwirtschaft und Ernährung 3,7 Milliarden Franken aus. Die Personalausgaben betrugen 6,4 Milliarden Franken. Linear über mit Ausnahme der Verteidigung alle Aufgabenbereiche hinweg müsste der Bund rund 14 Prozent der Ausgaben einsparen, um nur schon eine im europäischen Vergleich bescheidene Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf zwei Prozent des BIP zu erreichen. Kürzungen in dieser Grössenordnung sind politisch kaum mehrheitsfähig. Hinzu kommt, dass aufgrund der demografischen Entwicklung und des Klimawandels in den kommenden Jahren auch in anderen Aufgabenbereichen Mehrausgaben zu tragen sind.

Eine sinnvolle Kombination von neuen Staatsschulden und Mehreinnahmen ist unumgänglich, um die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz wieder herzustellen. Gemäss der goldenen Regel der Finanzpolitik könnten die Neuinvestitionen durch eine Neuverschuldung, der höhere Personal- und Sachaufwand sowie die zusätzlichen Abschreibungen und Zinszahlungen durch Mehreinnahmen finanziert werden. Politisch braucht es dazu ein Umdenken im Bundesrat und Parlament. Denn - umgeben von NATO-Staaten – hatte bisher in der Schweiz eine restriktive Finanzpolitik und Auslegung der Schuldenbremse ein höheres Gewicht als eigene Investitionen in die Sicherheit, frei nach dem Motto: Trittbrettfahren ist günstiger als selbst ein Billet zu lösen. Diese Haltung ist verantwortungslos und unsolidarisch, nicht nur gegenüber den anderen europäischen Staaten, sondern auch gegenüber der eigenen Bevölkerung und den zukünftigen Generationen.

No-Billag beruht auf ökonomisch falschen Annahmen und streut den Stimmberechtigten Sand in die Augen

„Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.“ 

Dieser Satz steht heute als Artikel 93 Absatz 2 in der Bundesverfassung. Mit der No-Billag-Initiative würde er gestrichen. Der Bund dürfte zwar gemäss dem neuen Artikel 93 noch regelmässig Konzessionen versteigern. In eigener Regie Radio- und Fernsehstationen zu betreiben und zu finanzieren oder Subventionen an Sender zu leisten wäre ihm hingegen untersagt. Anstelle eines klaren Verfassungsauftrags an Radio und Fernsehen, eine Berichterstattung und Programme im Sinne der demokratischen Meinungsbildung und der kulturellen Vielfalt unseres anzubieten, würde eine Reihe von Verboten treten.

Die Argumente der Befürworter zielen darauf hinaus, dass sich auch ohne staatliche Unterstützung auf dem freien Markt eine Nachfrage und ein Angebot für Radio- und Fernsehsendungen bilden würde. Dieses würde, wie z.B. bei Lebensmitteln oder Kleidern, den vielfältigen Bedürfnissen der Konsument/innen in den Landesteilen entsprechen. Und die Konsumenten wären auch bereit, einen kostendeckenden Preis dafür zu bezahlen, z.B. für entsprechende Radio- und Fernseh-Abonnements. Dies mag für zahlreiche Gefässe wie z.B. Spielfilme, Serien oder die Übertragung von bestimmten Sportanlässen tatsächlich der Fall sein, wie wir dies bereits heute schon kennen. Fraglich ist jedoch, ob ein solcher funktionierender Markt auch für journalistische Angebote wie die unabhängige und ausgewogene Berichterstattung und Recherche von Nachrichten und Hintergrundberichten existieren würde. Betrachtet man die Medienlandschaft in anderen Staaten, z.B. USA oder Italien, so kommen grosse Zweifel an der Existenz und Funktionsfähigkeit eines solchen Marktes auf.

Zum einen ist mir persönlich international kein privater Fernseh- oder Radiokanal bekannt, der ein breites, unabhängiges, journalistisches Angebot ausschliesslich über den Verkauf von Sendeminuten oder Abonnements an die Konsumenten und somit mit Marktpreisen finanziert. Selbst im praktisch vollständig privatisierten und grossen Medienmarkt der USA existiert kein solches Angebot. Gerade dies müsste jedoch in einem funktionierenden Markt, wo die Nachfrage ihre Bedürfnisse über im Wettbewerb stehende Angebote befriedigen können, und wo die Konsument/innen bereit sind, dafür einen den Grenzkosten entsprechenden Preis zu bezahlen, der Fall sein. Offensichtlich kommt für die unabhängige journalistische Berichterstattung im Radio- und Fernsehen kein solcher Markt zustande. Es handelt sich offensichtlich um ein Marktversagen. Zwar gibt es in grossen Märkten wie z.B. den USA einen Wettbewerb zwischen mehreren grossen Fernseh- und Radiostationen. Diese werden jedoch fast ausschliesslich über Werbung und nicht via Gebühren oder Abonnements der Konsument/innen finanziert. Einige Stationen verfolgen überdies klare politische Programme, d.h. sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern keine wirklich unabhängige und ausgewogene Berichterstattung. In kleineren Märkten, welche mit der Schweiz und ihren Sprachregionen vergleichbar wären, fehlen ausschliesslich privat finanzierte Angebote vollständig. Die Befürworter der No-Billag-Initiative versprechen somit den Stimmberechtigten eine neue Medienlandschaft, welche wirtschaftlich nicht fundiert ist und bisher in keinem anderen Land existiert, selbst dort nicht, wo noch nie Radio- und Fernsehgebühren erhoben wurden.

Für ein Marktversagen gibt es in der liberalen Ökonomie grundsätzlich zwei Gründe. Zum einen sind Radio- und Fernsehen mit sehr hohen Fixkosten für die Investitionen und die Produktion des Angebots verbunden. Gleichzeitig sind bei elektronischen Medien die Grenzkosten für das Erreichen eines zusätzlichen Hörers oder Zuschauers ausgesprochen tief oder sogar nahe bei Null. Da in einem freien, funktionierenden Wettbewerbs-Markt die Preise den Grenzkosten entsprechen, bedeutet dies, dass auch die am Markt erzielbaren Preise nahe bei Null liegen würden. Kostendeckende Preise können deshalb insbesondere in kleinen Märkten nur von so genannten natürlichen Monopolen erzielt werden. In grösseren Märkten können bestenfalls einige wenige Anbieter überleben. Diese Eigenschaften treffen im Übrigen aufgrund des wachsenden Online-Vertriebs in zunehmenden Ausmass auch auf die traditionellen Printmedien zu, weshalb zurzeit ein starker Konzentrationsprozess beobachtet werden muss.

Damit in Monopolmärkten nicht auf Kosten der Konsumenten ein zu kleines, zu teures Angebot bereitgestellt wird, Monopolrenten abgeschöpft werden und die Qualität leidet, gibt es grundsätzliche zwei mögliche Lösungen: eine staatliche Produktion oder eine staatliche Regulierung. Die Vorstellung der No-Billag-Initianten, dass bei Radio und Fernsehen eine Vielzahl von Wettbewerbern ein den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürgern entsprechendes Angebot bereitstellen ist deshalb völlig unplausibel und ökonomisch nicht durchdacht. Klar gäbe es Nischenprodukte, für welche eine gewisse, vielleicht sogar hohe Zahlungsbereitschaft besteht. Sie existieren ja bereits heute neben der SRG, z.B. in den Bereichen Film und Sport. Eine breite, umfassende und neutrale Berichterstattung von Nachrichten und Kultur wäre jedoch nur zu Kosten möglich, für deren Deckung rein über den Preis die Schweiz und ihre Sprachregionen viel zu klein sind. Mit anderen Worten: die SRG in ihrer heutigen Form könnte wirtschaftlich nicht mehr existieren. Übrig bliebe wohl bestenfalls eine Rumpforganisation mit einem kleinen Angebot, welches sich lediglich zahlungskräftige Konsumentinnen und Konsumenten leisten könnten.

Der zweite Grund für das Marktversagen besteht darin, dass es sich bei der Vebreitung von Informationen um ein so genannt «öffentliches Gut» handelt. Bei öffentlichen Gütern im ökonomischen Sinne handelt es sich um Angebote, bei denen, wie es im Fachjargon heisst, "das Ausschlussprinzip nicht gilt". Eine einmal in elektronischen Medien verbreitete Information kann von allen konsumiert werden, auch von denjenigen, die nicht dafür bezahlen. Aus diesem Grund ist kaum jemand bereit, für Nachrichten und Hintergrundinformationen in elektronischen Medien einen kostendeckenden Preis zu bezahlen. Es besteht ein grosser Anreiz zum Trittbrettfahren, weshalb entweder kein oder nur ein kleines privates Angebot zustande kommt. Andere, klassische Beispiele für solche öffentliche Güter sind der Klimaschutz, die Aussenpolitik oder die Landesverteidigung. Auch hier kann aufgrund des fehlenden Ausschlussprinzips lediglich eine staatliche Bereitstellung oder eine staatliche Regulierung dafür sorgen, dass das Gut oder die Dienstleistung überhaupt zur Verfügung gestellt wird. Niemand wäre dazu bereit oder wirtschaftlich dazu in der Lage, diese Güter und Dienstleistungen in ausreichender Menge auf privater Basis gegen Bezahlung eines kostendeckenden Preises anzubieten.

Nun mag man einwenden, dass es ja unzählige private Radio- und Fernsehstationen und Online-Newsportale gibt, also eine private Bereitstellung trotz des «öffentlichen Gut-Charakters» offenbar möglich ist. Dies ist jedoch nur deshalb der Fall, weil die Bereitstellung des öffentlichen Guts, das heisst die journalistische Berichterstattung, an ein privates Gut, die Werbung, gekoppelt werden kann. Es wird jedoch in diesem Fall genau diejenige Menge des öffentlichen Guts bereitgestellt, welche der gekoppelten, bezahlbaren Nachfrage nach dem privaten Gut entspricht. Die Verbreitung einer unabhängigen, neutralen und umfassenden Berichterstattung existiert deshalb ohne Gebühren nur soweit, wie sie sich mit dem privaten Nutzen der Werbung deckt.

Befürworter einer kleineren SRG mögen dies als durchaus erstrebenswert betrachten. Für ein kleines, multikulturelles Land wie die Schweiz ergeben sich jedoch gravierende Probleme: Zum einen erfordert die ausschliessliche Finanzierung eines Programmangebots mit Werbung eine bestimmte minimale Marktgrösse. Denn sind die Durchschnittskosten pro erreichte Zuschauer/in oder Hörer/in zu hoch, können die Werbeplattformen aufgrund zu hoher Preise nicht verkauft werden. Gerade in den kleinen Sprachregionen der Schweiz besteht deshalb die Gefahr, dass aufgrund des kleinen Marktes der Preis zu hoch wäre, als dass ein breites, unabhängiges journalistisches Angebot alleine durch Werbung finanziert werden könnte. Aber selbst in grossen Märkten besteht das Problem, dass der Fokus der Programme nicht auf einer unabhängigen, neutralen und umfassenden Berichterstattung liegen würde, sondern auf möglichst hohen Einschaltquoten. Insbesondere die Bedürfnisse von Minderheiten und Randregionen kommen in einem solchen Markt zwangsläufig zu kurz. Regionale Radio- und Fernsehangebote wären kaum finanzierbar. Die derzeitige Medienlandschaft in den USA, welche von polarisierten, privaten Medienhäusern dominiert wird, die auch vor Falschinformationen und Diffamierungen nicht zurückschrecken, ist der beste Beweis dieser These. Selbst wenn also die SRG als geschrumpfte, durch Werbung und Abonnements finanzierte Organisation weiterbestehen könnte, würde sie vor allem Angebote mit hohen Einschaltquoten senden. Sie wäre jedoch nicht in der Lage, eine breite, ausgewogene und unabhängige journalistische Berichterstattung in allen Landesteilen sicher zu stellen.

Als Liberaler bin ich klar der Meinung, dass der Staat darauf verzichten soll, Güter und Dienstleistungen anzubieten, welche in ausreichendem Umfang und guter Qualität auf funktionierenden Wettbewerbs-Märkten bereitgestellt werden. Bei der breiten, unabhängigen, journalistischen Berichterstattung in Radio und Fernsehehen handelt es sich jedoch gerade nicht um solche Märkte. Es ist deshalb notwendig, dass die Gemeinschaft, d.h. der Staat dafür sorgt, dass ein optimales Angebot zustande kommt. Eine öffentliche Finanzierung gekoppelt mit einer durch die Verfassung garantierten Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen ist deshalb in unserem kleinen, demokratischen, kulturell vielfältigen Land nicht nur gerechtfertigt, sondern zwingend notwendig. Es ist durchaus berechtigt, wenn heute einzelne Sendungen und Programme der SRG hinterfragt werden und Anpassungen gefordert werden. Bekanntlich kann man es ja nie allen recht machen. Bei der No-Billag-Initiative geht es jedoch nicht um die Optimierung des Programms, sondern um einen vollständigen Kahlschlag, welcher einer unabhängigen Berichterstattung in allen Landesteilen die finanzielle Grundlage entzieht.

Die Verfügbarkeit von neutralen und umfassenden Informationen ist ein Herzstück jeder Demokratie. Eine unabhängige, institutionell durch die Verfassung abgesicherte Radio- und Fernsehberichterstattung ist deshalb für die Schweiz ein unverzichtbares öffentliches Gut. Diese Grundlage will No-Billag der Schweiz entziehen. Die Initianten unterliegen der ökonomisch nicht nachvollziehbaren Fehleinschätzung, dass der Wettbewerb eine dem heutigen Standard gleichwertige, unabhängige Berichterstattung sicherstellen könne. Ausserdem besteht offenbar für viele Befürworter der Nutzen der Initiative darin, gegen die SRG und die derzeitige Ausgestaltung der Gebühren und Programme zu demonstrieren, und damit die Initiative als Protestaktion zu missbrauchen. Mit einer liberalen, der Demokratie und dem Rechtsstaat verpflichtenden Grundhaltung hat diese radikale Initiative jedoch wenig zu tun. Ein Ja wäre für eine ausgewogene, den Menschen und Sprachregionen dienende Radio- und Fernsehberichterstattung fatal und somit äusserst gefährlich. No-Billag verdient deshalb nichts anderes als ein klares Nein!

Schattenboxen im Bundeshaus

Die Schuldenbremse des Bundes ist eine Erfolgsgeschichte. Durch einen austarierten Mechanismus sorgt sie gleichzeitig für eine antizyklische Fiskalpolitik und eine rückläufige Schuldenquote. Die beiden mit der Schuldenbremse verbundenen Schattenrechnungen, das Ausgleichskonto und das Amortisationskonto, haben hingegen nur einen geringen finanzpolitischen Nutzen. Zudem können die gesetzlichen Vorgaben zum Ausgleich dieser beiden Schattenrechnungen die antizyklische Wirkung der Schuldenbremse beeinträchtigen. Damit verbundene finanzpolitische Konsequenzen wie Sparmassnahmen oder Steuererhöhungen mitten in einer Rezession verfügen deshalb über wenig Rückhalt beim Bundesrat und beim Parlament. Der Sinn und die Praxistauglichkeit eines Ausgleichs der beiden Schattenrechnungen sind somit fragwürdig. Ihre Rolle soll deshalb auf statistische Funktionen beschränkt werden. Die Stabilität der Bundesfinanzen ist durch den Grundmechanismus der Schuldenbremse genügend gut gesichert.

Die Schuldenbremse des Bundes ist ein überzeugendes und erfolgreiches finanzpolitisches Konzept. Ihr Grundmechanismus basiert auf der Idee einer antizyklischen Finanzpolitik, die den konjunkturellen Schwankungen in einer Volkswirtschaft Rechnung trägt. Mit Hilfe eines Konjunkturfaktors wird für das Budget und den Finanzplan ein Ausgabenplafonds definiert. Der Konjunkturfaktor ist gleich dem Verhältnis zwischen dem Bruttoinlandprodukt bei Vollauslastung der Wirtschaft, dem Trend-BIP, und dem aktuellen BIP. Zur Berechnung des Ausgabenplafonds wird der Konjunkturfaktor mit den geschätzten Einnahmen multipliziert. In einer Rezession, das heisst wenn das aktuelle BIP kleiner ist als das Trend-BIP, ist der Konjunkturfaktor grösser als 1 und der Ausgabenplafonds folglich höher als die geschätzten Einnahmen. Der Bund soll deshalb ein Defizit schreiben und damit zusätzliche finanzielle Mittel in den Wirtschaftskreislauf schicken. In der Hochkonjunktur hingegen, wenn das aktuelle BIP über dem Trend-BIP liegt, ist der Konjunkturfaktor kleiner als 1. Der Ausgabenplafonds ist in diesem Fall kleiner als die geschätzten Einnahmen, so dass der Bund einen Überschuss erzielen muss. Damit entzieht er einer überhitzenden Wirtschaft finanzielle Mittel. Der Grundmechanismus der Schuldenbremse hat damit die Funktion eines automatischen Stabilisators für die Volkswirtschaft.

Da die Schuldenbremse des Bundes Investitionen und Zinszahlungen miteinschliesst, führt dieser Mechanismus über einen Konjunkturzyklus hinweg zu einem Gleichgewicht von Ausgaben und Einnahmen und folglich zu einem konstanten Schuldenstand. Das Risiko einer Schuldenspirale ist deshalb selbst bei steigenden Zinsen äusserst gering. Bei einem wachsenden Trend-BIP führt die Schuldenbremse zudem zu einer sinkenden Schuldenquote des Bundes, weil der (konstante) Schuldenstand im Verhältnis zur (wachsenden) Wirtschaftsleistung immer kleiner wird. Dieser Effekt wurde in den vergangenen Jahren zusätzlich verstärkt, weil der Ausgabenplafonds nie ausgeschöpft wurde und damit so genannte Kreditreste anfielen. Diese sind dadurch bedingt, dass die Verwaltung vorsichtig budgetiert, weil die bewilligten Ausgaben rechtlich bindend sind und nicht überschritten werden dürfen. Zudem gibt es bei Investitionen und Beschaffungen oft Verzögerungen, z.B. wegen Einsprachen bei Bauten. In einigen Jahren wurden ausserdem die Einnahmen stark unterschätzt. Der Bund erwirtschaftete deshalb seit der Einführung der Schuldenbremse fast jährlich so genannte strukturelle Überschüsse, die in den Schuldenabbau flossen. Als Folge davon und aufgrund des Wirtschaftswachstums ist seit der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 die Schuldenquote des Bundes von damals 24,9 Prozent auf 12,1 Prozent im Jahr 2019 gesunken. Betrachtet man sämtliche Einheiten des Staates, das heisst Bund, Kantone, Gemeinden und staatliche Sozialversicherungen zusammen, so sank die Schuldenquote im gleichen Zeitraum von 46,3 Prozent auf 25,9 Prozent.

Ergänzt wird die Schuldenbremse durch eine Ausnahmereglung für Notlagen. Sie erlaubt es dem Parlament mit qualifizierter Mehrheit Ausgaben als ausserordentlich zu beschliessen, womit sie nicht unter den Ausgabenplafonds fallen. Bedingung dafür ist, dass die Mehrausgaben aufgrund von aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbare Entwicklungen notwendig sind. Ebenfalls zulässig sind ausserordentliche Ausgaben als Folge von Anpassungen des Rechnungsmodells oder durch verbuchungsbedingte Zahlungsspitzen. Aktuelles Beispiel für ausserordentliche Ausgaben sind der Grossteil der durch die Corona-Pandemie bedingten Mehrausgaben. Sie könnten bis Ende 2021 ein Total von gegen 40 Milliarden Franken erreichen. Die Klassifizierung als ausserordentliche Ausgaben ist im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, welche zweifellos sowohl aussergewöhnlich als auch vom Bund nicht steuerbar ist, mehr als berechtigt.

Die ausserordentlichen Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben eine bisher unerreichte Höhe angenommen. Dennoch werden sie die Schuldenquote nur geringfügig anheben, auf schätzungsweise 15,5 Prozent beim Bund und auf 30,2 Prozent für den Gesamtstaat per Ende 2021. Die Stabilität der Schweizer Staatsfinanzen ist damit in keiner Art und Weise gefährdet. Auch zusätzliche Ausgaben bei allfälligen künftigen Notlagen wären weiterhin gut finanzierbar und tragbar für den Bundeshaushalt. Denn der oben beschriebene Grundmechanismus der Schuldenbremse wird in den kommenden Jahren die Staatsschuld wieder stabilisieren und – zusammen mit dem Wirtschaftswachstum – die Schuldenquote reduzieren. Zudem konnte der Bund die für die Corona-Ausgaben benötigten finanziellen Mittel am Kapitalmarkt langfristig zu Negativzinsen aufnehmen. Die ordentlichen Bundesausgaben werden somit nicht durch hohe Zinszahlungen verdrängt. Es gibt deshalb keinen Grund, an der hohen Bonität der Schweizer Staatsfinanzen zu zweifeln. Die Refinanzierung der Bundesanleihen dürfte selbst bei steigenden Zinsen problemlos möglich sein.

So weit so gut also; oder doch nicht? Neben dem Grundmechanismus und der Ausnahmeregelung für Notsituationen sind zwei Schattenrechnungen Teil der Schuldenbremse: das Ausgleichskonto und das Amortisationskonto. Diese beiden Schattenrechnungen sind gesetzlich geregelt und halten die Ausgaben und Einnahmen des Bundes über die Jahre hinweg minutiös fest. Finanzielle Konsequenzen ergeben sich erst dann, wenn eine der beiden Rechnungen ins Minus fällt. Beim Ausgleichskonto, auf welchem die ordentlichen Ausgaben und Einnahmen aufsummiert werden, muss ein Negativsaldo in den Folgejahren mit zusätzlichen Überschüssen im Budget abgebaut werden. Ein Negativsaldo, der 6 Prozent der Ausgaben überschreitet, muss sogar innert 3 Jahren abgebaut werden. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit eines Negativsaldos zur Zeit sehr gering, da aufgrund der strukturellen Überschüsse in den vergangenen Jahren das Ausgleichskonto ein kumulierter Überschuss von mittlerweile 29 Milliarden Franken aufweist. Beim Amortisationskonto, auf welchem die ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen festgehalten werden, muss ein Negativsaldo innert 6 Jahren mit zusätzlichen Überschüssen im Budget ausgeglichen werden. Das Parlament kann jedoch in besonderen Fällen diese Frist verlängern.

Im Gegensatz zum Grundmechanismus der Schuldenbremse ist der finanzpolitische Nutzen dieser beiden Schattenrechnungen zweifelhaft. Denn wie erwähnt führt bereits der Grundmechanismus der Schuldenbremse zu einer Stabilisierung der Staatsschuld und einer rückläufigen Schuldenquote. Die Abbauvorgaben für die Schattenrechnungen erhöhen deshalb die Stabilität der Staatsfinanzen – wenn überhaupt – nur geringfügig. Andererseits besteht die Gefahr, dass die Abbauvorgaben die antizyklische Fiskalpolitik und somit den Grundmechanismus der Schuldenbremse aushebeln. Angenommen das Ausgleichskonto würde mitten in einer Rezession ins Minus fallen. In diesem Fall müsste der Bund zu seinem Ausgleich mitten in einer Wirtschaftskrise zusätzliche Einnahmen generieren oder Sparmassnahmen beschliessen. Solche Zusatzbelastungen für die Haushalte und die Wirtschaft würden prozyklisch wirken und somit den wirtschaftlichen Einbruch verstärken.

Das Gleiche gilt für das Amortisationskonto, was sich sehr gut am Beispiel der Corona-Ausgaben veranschaulichen lässt. Durch die ausserordentlichen Ausgaben in den Jahren 2020 und 2021 wird der Saldo des Amortisationskontos per Ende 2021 voraussichtlich einen Fehlbetrag von rund 30 Milliarden Franken aufweisen. Müsste diese Summe in den kommenden sechs Jahren durch zusätzliche Budgetüberschüsse abgebaut werden, wären Sparmassnahmen oder höhere Steuereinnahmen von jährlich 5 Milliarden Franken notwendig. Angesicht der durch die Corona-Pandemie bewirkten Unterauslastung der Wirtschaft und den grossen Herausforderungen, die sich in den kommenden Jahren durch den Klimawandel und seine Eindämmung ergeben, wäre dies unverantwortlich. Bundesrat und Parlament sind sich deshalb einig, dass gesetzliche Anpassungen notwendig sind, welche zumindest die Frist für den Abbau des Fehlbetrags des Amortisationskontos erstrecken, so dass Sparmassnahmen oder Steuererhöhungen vermieden werden können.

Der Bundesrat will zwei Varianten für den Abbau des Fehlbetrags beim Amortisationskonto in die Vernehmlassung geben. Beide Varianten basieren einerseits auf den vereinbarten jährlichen Zusatzausschüttungen der Nationalbank in der Höhe von 1,3 Milliarden. Diese sollen als ausserordentliche Einnahmen verbucht und somit dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden. Dadurch reduzieren sie kontinuierlich den hohen Fehlbetrag dieser Schattenrechnung. Die Zusatzausschüttungen stehen deshalb aber nicht mehr zur Finanzierung von ordentlichen Ausgaben zur Verfügung und fliessen direkt in den Schuldenabbau. In beiden Varianten sollen zudem die jährlich anfallenden Kreditreste bzw. strukturellen Überschüsse in der Höhe von erfahrungsgemäss rund 1 Milliarde Franken nicht mehr dem Ausgleichskonto, sondern dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden. Dadurch wird sein Fehlbetrag zusätzlich reduziert, wobei auch diese Mittel in den Schuldenabbau fliessen. Durch die beiden Massnahmen könnte somit der Fehlbetrag des Amortisationskontos jährlich um 2,3 Milliarden Franken abgebaut werden, so dass es innert 12 Jahren wieder ausgeglichen wäre. Die gesetzliche Frist müsste also verdoppelt werden. Damit verbunden wäre ein entsprechender Schuldenabbau in der Höhe von insgesamt 30 Milliarden Franken.

Eine Variante sieht zusätzlich vor, dass die Hälfte des in den vergangenen Jahren entstandenen kumulierten Überschusses des Ausgleichskontos (rund 30 Milliarden Franken) auf das Amortisationskonto überschrieben wird. Dadurch würde der Fehlbetrag des Amortisationskontos auf einen Schlag um 15 Milliarden Franken sinken, wodurch es deutlich schneller ausgeglichen werden könnte. Der effektive jährliche Schuldenabbau erfolgt jedoch bei beiden Varianten gleich schnell, nämlich im Umfang der jährlichen Kreditreste und der jährlichen Zusatzausschüttungen der Nationalbank von zusammen 2,3 Milliarden Franken. Dabei handelt es sich um finanzielle Mittel, welche dem Bundeshaushalt in den kommenden Jahren sowieso zufliessen. Bei den vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Varianten zum Abbau der Corona-Schulden handelt sich somit im übertragenen Sinn lediglich um Schattenboxen.

Die etwas skurril anmutende Diskussionen über den Abbau der so genannten «Corona-Schulden» stellt den Sinn und die Praxistauglichkeit der beiden Schattenrechnungen generell in Frage. Zum einen hat der Grundmechanismus der Schuldenbremse, die antizyklische Wirkung, bereits eine ausreichend stabilisierende und im Vergleich zur Wirtschaftsleistung sogar reduzierende Wirkung auf die Staatsschuld. Diese wird durch die systembedingten jährlichen Kreditreste verstärkt. Das bedeutet, dass jede Erhöhung der Staatsschuld, sei sie nun durch ordentliche oder ausserordentliche Defizite bedingt, in relativ kurzer Zeit automatisch wieder abgebaut wird. Die zusätzlichen Abbauvorgaben für allfällige Fehlbeträge der beiden Schattenrechnungen sind deshalb aus finanzwissenschaftlicher Sicht unnötig. Zudem besteht bei beiden Schattenrechnungen die Gefahr, dass der geforderte rasche Ausgleich zur konjunkturellen Unzeit kommt, das heisst in einer Rezession. Wie es sich gegenwärtig bei den Corona-Ausgaben zeigt, sind aber Bundesrat und Parlament nicht gewillt, bei einer nicht ausgelasteten Wirtschaft Sparmassnahmen oder Mehreinnahmen zu beschliessen und damit Unternehmen und Haushalte zusätzlich zu belasten. Damit verlieren die Abbauvorgaben für die beiden Schattenrechnungen auch politischen ihren Zweck. Das Ausgleichskonto und das Amortisationskonto sollten deshalb im Sinne einer schlanken, rationalen Gesetzgebung auf ihre Funktion als Statistiken zur Messung der Wirksamkeit der Schuldenbremse reduziert werden, ohne dabei konjunkturpolitisch fragwürdige und finanzpolitisch unnötige Korrekturen bei den Ausgaben und Einnahmen des Bundes hervorzurufen. Denn die Stabilität der Bundesfinanzen ist durch den Grundmechanismus der Schuldenbremse genügend gut gesichert.

Steuervorlage 17: Rechtsformneutrale Dividendenbesteuerung als Ausweg

Die Steuervorlage 17 hat momentan einen schweren Stand. Zum Einen wird die unglückliche Verknüpfung mit der AHV-Finanzierung kritisiert. Andererseits kann der Vorwurf, die Reform begünstige einseitig die Unternehmen und führe zu hohen Steuerausfällen in den Kantonen und Städten, nicht entkräftet werden. Zu nahe bewegen sich die Reformvorschläge an der von der Stimmbevölkerung deutlich abgelehnten Unternehmenssteuerreform III, wobei insbesondere die zum Teil massiven Steuersenkungen in den Kantonen und die tiefe Dividendenbesteuerung in der Kritik stehen. Es droht abermals ein Scheitern einer für die Schweiz äusserst wichtigen Vorlage. Eine rechtsformneutrale Besteuerung der Dividenden könnte hier ein gangbarer Ausweg aus der verfahrenen Situation darstellen.

 

Worum geht es? Angenommen der Steuersatz für natürliche Personen beträgt 30 Prozent und die Gewinnsteuer 15%. Im Falle einer einfachen Gesellschaft bezahlt der Inhaber auf dem Gewinn seiner Firma eine Einkommenssteuer von 30%. Hätte er seine Firma als Aktiengesellschaft organisiert, würde bei vollständiger Besteuerung der Dividenden und bei vollständiger Ausschüttung des Gewinns insgesamt eine Steuer in der Höhe von 45% anfallen. Eine rechtsformneutrale Teilbesteuerung würde bedeuten, dass die Gesamtbelastung eines ausgeschütteten Gewinns gleich hoch ist wie bei einer einfachen Gesellschaft. Die Teilbesteuerung muss deshalb so hoch liegen, dass die Gesamtbelastung ebenfalls 30% beträgt. In unserem vereinfachten Beispiel würde die Teilbesteuerung der Dividenden somit bei 50% liegen. Wäre sie höher, so würde die Doppelbelastung zwar gemildert, jedoch nicht vollständig beseitigt. Wäre sie hingegen tiefer, so würden juristische Personen gegenüber natürlichen Personen steuerlich bevorzugt. Die rechtsformneutrale Teilbesteuerung sorgt dafür, dass keine Steuersenkungen oder –erhöhungen beschlossen werden, welche einseitig zu Lasten oder zu Gunsten der natürlichen Personen oder der juristischen Personen gehen. Würde in unserem Beispiel die Gewinnsteuer von 15% auf 7,5% halbiert, so müsste gleichzeitig die Teilbesteuerung der Dividenden von 50% auf 75% angehoben werden, damit weiterhin sowohl bei natürlichen Personen als auch bei juristischen Personen eine Gesamtbelastung von 30% besteht.

 

In der Steuervorlage 17 hat der Bundesrat beantragt, sowohl beim Bund als auch in den Kantonen die Teilesteuerung der Dividenden auf 70 Prozent festzulegen. Der Ständerat hat jedoch beschlossen, dass die Kantone bis auf 50 Prozent runtergehen können. Für die meisten Kantone ist jedoch eine Anrechnung der ausgeschütteten Gewinne zu lediglich 50 Prozent deutlich zu tief. So z.B. für den Kanton Luzern. Da der Kanton Luzern für Gewinne der juristischen Personen eine sehr tiefe Steuerbelastung kennt (in der Stadt Luzern beträgt der effektive Maximalsteuersatz 12.3%), bei den natürlichen Personen jedoch im Maximum eine fast drei Mal höhere Belastung aufweist, müsste die Dividendenbesteuerung relativ hoch liegen, damit eine rechtsformneutrale Besteuerung resultiert. Sie müsste bei rund 70 Prozent liegen, wie die Regierung des Kantons Luzern selbst festgehalten hat. In vielen Kantonen wäre die Situation ähnlich. Es wird deshalb zu Recht kritisiert, dass die Reform zu hohen Steuerausfällen in den Kantonen führen könnte, und dass einem der zentralen Kritikpunkte der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III zu wenig Rechnung getragen wird. Andererseits wäre eine Dividendenbesteuerung von 70 Prozent in einigen Kantonen zu hoch und würde die Unternehmen zu stark belasten. Dies ist dort der Fall, wo die Einkommenssteuersätze und Gewinnsteuersätze relativ nahe beieinanderliegen, z.B. im Kanton Zug. Die rechtsformneutrale Besteuerung, so wie sie im Nationalrat von einer Minderheit beantragt wird, könnte hier ein finanz- und sozialpolitisch sinnvoller Ausweg darstellen. Eine rechtsformneutrale Besteuerung der Dividenden hätte folgende Vorteile:

 

1) Steuergerechtigkeit

Bei einer rechtsformneutralen Besteuerung der Dividenden zahlt der Grossaktionär einer Unternehmung für das gleiche Einkommen die gleiche Steuer wie ein Angestellter oder ein selbständig Erwerbender, der eine Einzelunternehmung besitzt. Es kann sichergestellt werden, dass eine Reform der Unternehmensbesteuerung oder er Einkommensbesteuerung nicht einseitig zu Gunsten oder zu Lasten verschiedener Rechtsformen von Unternehmen oder der Arbeitnehmer führt.

 

2) Weniger Steuerausfälle in den Kantonen

Eine rechtsformneutrale Besteuerung der Dividenden reduziert die mit der Steuervorlage 17 prognostizierten Steuerausfälle in den Kantonen. Mit der Steuervorlage 17 werden vermutlich die meisten Kantone ihre Unternehmenssteuern senken müssen, um weiterhin international wettbewerbsfähig zu sein. Diese Steuersenkungen könnten mit einer rechtsformneutralen, höheren Dividendenbesteuerung auf eine gerechte Art und Weise kompensiert werden. Trotz Steuersenkungen könnten die Einnahmenausfälle in den Kantonen in Grenzen gehalten werden. Ausserdem wird einem der zentralen Gründe für die Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III Rechnung getragen

 

3) Eine echte Gegenfinanzierung

Bei einer rechtsformneutralen Besteuerung gilt grundsätzlich: je grösser die Differenz zwischen der Steuerbelastung der natürlichen Personen und der Gewinnsteuer der juristischen Personen, desto höher die Dividendenbesteuerung. Für eine rechtsformneutrale Besteuerung der Gewinne müssten die meisten Kantone ihre Dividendenbesteuerung erhöhen, selbst ohne Reduktion der Unternehmenssteuern. Die rechtsformneutrale Besteuerung der Dividenden stellt deshalb in der Steuervorlage 17 eine echte Gegenfinanzierung dar. Dies im Gegensatz zur vom Ständerat geplanten Verknüpfung mit der AHV, welche die Kosten der Reform sogar noch verdoppelt.

 

Die Steuervorlage 17 ist für die Schweiz von immenser Bedeutung. Dem Unbehagen in der Bevölkerung über die hohen Steuerausfälle und Mehrkosten muss jedoch Rechnung getragen werden. Eine rechtsformneutrale Besteuerung der Dividenden ist ein sinnvoller Weg, mit der Steuervorlage 17 die internationale Akzeptanz des Steuersystems, die Aufrechterhaltung der Standortattraktivität und die Steuergerechtigkeit in Einklang zu bringen.

Theorien über optimale Währungsgebiete sind aktueller denn je!

"Eine Europäische Währungsunion ist deshalb aus ökonomischer Sicht erst dann zu verantworten, wenn ein wirksames automatisch stabilisierendes Steuersystem besteht, welches bei Schocks die sonst notwendigen Anpassungen über die Arbeitsmobilität oder Wechselkursveränderungen ersetzen kann." Das sind die Schlussfolgerungen eines wissenschaftlichen Aufsatzes, welcher ich im Jahr 1992 als Assistent an der Universität Fribourg verfasst habe. Die zugrundeliegenden Theorien über optimale Währungsgebiete sind nach wie vor aktuell.

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Dennoch wäre es nicht sinnvoll, die Währungsunion wieder aufzulösen, zumal die Ausgangslage vieler Länder heute eine andere ist. Ein wirksamer Finanzausgleich nach dem Vorbild der Schweiz wäre eine mögliche Lösung für ein automatisch stabilisierendes Steuersystem.

Weg mit dem Schuldenbooster

Die Abschaffung des Eigenmietwerts war bereits mehrmals Gegenstand von Volksabstimmungen. Nach drei erfolglosen Anläufen ist es dem Parlament im letzten Jahr endlich gelungen, eine Vorlage zu verbschieden, welche an der Urne durchaus eine Mehrheit finden könnte. Denn sie umfasst, im Gegensatz zu den bisher abgelehnten Vorlagen, einen weitgehend reinen und vollständigen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Mit dem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung fallen auch die Abzugsmöglichkeiten für Unterhalt und Schuldzinsen weg. Die Einkommenssteuer wird damit einfacher und transparenter. Zudem werden Fehlanreize reduziert. 

Doch leider stehen in der Debatte zur Volksabstimmung am 28. September 2025 vor allem kurzfristige, verteilungspolitische Argumente im Vordergrund. Langjährige Hauseigentümer, die bereits einen Teil der Hypothekarkredite zurückbezahlt haben – dazu zählt auch der Autor selbst – würden auf Kosten der Allgemeinheit von Steuererleichterungen profitieren. Denn die Hypothekarzinsen sind derzeit sehr tief, während die Immobilienpreise und Mieten in den Zentren und Agglomerationen immer neue Rekordwerte erreichen. Der Eigenmietwert ist deshalb gegenwärtig für viele Immobilienbesitzer höher als die Abzüge, weshalb sie bei einer Annahme der Vorlage von einer Steuerentlastung profitieren würden. Deshalb ist bei einem Systemwechsel kurzfristig auch mit tieferen Steuererträgen zu rechnen. Dies könnte beim Bund vor dem Hintergrund der zahlreichen finanzpolitischen Herausforderungen in den kommenden Jahren und der unnötig restriktiven Schuldenbremse weitere Sparmassnahmen zur Folge haben.

Doch es wäre verfehlt, die Vorlage aufgrund von kurzfristigen, verteilungs- und finanzpolitischen Überlegungen abzulehnen. Zum einen können sich die Rahmenbedingungen rasch wieder ändern, das heisst die Zinsen steigen und die Immobilienpreise und Mieten sinken, oder zumindest stagnieren. Steigen die Hypothekarzinsen auf rund 2,5 bis 3 Prozent, so wäre die Vorlage gemässBerechnungen der Eidg. Finanzverwaltung für Bund, Kantone und Gemeinden haushaltsneutral. Das heisst Eigenmietwerte und Abzüge für Schuldzinsen und Unterhaltsausgaben würden sich im Durchschnitt die Waage halten. Des Weiteren ist die Eigenmietwertbesteuerung nicht nur eine steuersystematische Besonderheit. Sie ist auch für eine im internationalen Vergleich sehr hohe Verschuldung der Privathaushalte verantwortlich.

Eines der Hauptargumente für die Besteuerung des Eigenmietwerts ist die Sicherstellung einer Gleichbehandlung von Mietern und Hauseigentümern im Sinne der finanziellen Leistungsfähigkeit. Hauseigentümer würden von einem zusätzlichen Nutzen, einem Realeinkommen profitieren, da sie im Vergleich zu den Mietern für die Nutzung des Wohnraums keinen Mietzins zahlen würden. Aus ökonomischer Sicht überzeugt das Argument jedoch nicht. Denn Hauseigentümer sind mit den gleichen Kosten für ihren Wohnraum konfrontiert wie Mieter, jedoch in anderer Form, und je nach Konstellation und persönlichen Verhältnissen und Bedürfnissen in anderer Zusammensetzung. So tragen Hauseigentümer zum einen den Wertverlust ihrer Immobilie aufgrund der Nutzung, der sich in Abschreibungen und Ersatzinvestitionen niederschlägt. Des Weiteren fallen Betriebs- und Unterhaltskosten an. Hauptkostenpunkt sind jedoch die Hypothekarzinsen, die je nach Verschuldungsgrad höher oder tiefer ausfallen. Nicht zu vergessen ist die Eigenkapitalverzinsung im Sinne der Opportunitätskosten für entgangene Erträge auf dem in der Immobilie investierten Eigenkapital. Während all diese Kosten in den Mietzinsen mitberücksichtigt sind, tragen sie Hauseigentümer einzeln und individuell.

Der Aufwand der Hauseigentümer wird zwar bei der Besteuerung der selbstgenutzten Immobilie anerkannt, zumindest teilweise. So können Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Nicht abzugsberechtigt ist jedoch die Verzinsung des Eigenkapitals, obwohl sie im Sinne einer Gleichbehandlung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und vor dem Hintergrund einer finanzierungsneutralen Besteuerung berechtigt wäre. Gegebenenfalls erfolgt quasi eine indirekte Kompensation, da für die Bestimmung des Eigenmietwerts – wie z.B. im Kanton Luzern - nicht die volle Marktmiete berücksichtigt wird.

Die fehlende Abzugsmöglichkeit der Eigenkapitalverzinsung hat makroökonomische Folgen. Da der Eigenmietwert unabhängig von der Finanzierung der Liegenschaft dem Einkommen hinzugerechnet wird, jedoch nur die Fremdkapitalzinsen von diesem abgezogen werden können, besteht für Hausbesitzer der Anreiz, die Hypothekarverschuldung möglichst lange hochzuhalten. Nicht überraschend ist die Schweiz Spitzenreiterin bei der Verschuldung der privaten Haushalte. Sie betrug Ende 2024 rund 125 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und lag somit deutlich über den Werten vergleichbarer Staaten (siehe Grafik). Über 90 Prozent dieser Schulden sind Hypothekarkredite. Zwar sind Hypotheken durch den Wert der ihnen zugrunde liegenden Immobilien gedeckt. Nichtdestotrotz stellt die hohe Hypothekarverschuldung ein Risiko für die Finanzmarktstabilität dar, auf das die Schweizerische Nationalbank regelmässig hinweist.

Abbildung 1     Privatverschuldung in ausgewählten Volkswirtschaften

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Datenquelle: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS)

 

Steigende Zinsen und/oder sinkende Einkommen können die Tragbarkeit der privaten Verschuldung rasch reduzieren und das Ausfallrisiko der Zinszahlungen erhöhen. Die Folge ist ein Anstieg von (Zwangs-)verkäufen und eine sinkende Nachfrage nach Immobilien, was zu sinkenden Preisen und damit zu einem weiteren Anstieg der Ausfallrisiken führt. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Abwärtsspirale sind erfahrungsgemäss gravierend, wie z.B. die Schweiz Anfang der 90er Jahre und die USA und Spanien während der globalen Finanzkrise 2007-2009 schmerzlich erfahren mussten. Das Platzen der Immobilienblase in den USA wird sogar als eine der Hauptursachen für die globale Finanzkrise bezeichnet. Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung und des Schuldzinsabzugs würde somit langfristig einen positiven Beitrag zur Finanzmarktstabilität der Schweiz leisten.

Abbildung 2     Staatsverschuldung in ausgewählten Volkswirtschaften

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Datenquelle: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS)

 

Etwas grotesk wirkt vor diesem Hintergrund der Umstand, dass der finanzielle Handlungsspielraum des Bundes gerade durch die Schuldenbremse stark eingeschränkt ist. Ihre restriktive Ausgestaltung verbietet es dem Bund, Investitionen mit Krediten zu finanzieren. Die geplante Wiederaufrüstung der Armee und Investitionen in den Klimaschutz und die Infrastruktur müssen deshalb vollständig mit laufenden Steuererträgen finanziert werden. Die Staatsschulden der Schweiz sind jedoch sehr tief. Sie liegen im Vergleich zum BIP deutlich unter dem Niveau der meisten vergleichbaren Staaten (vgl. Grafik) und sinken aufgrund der Schuldenbremse stetig. Neuinvestitionen könnten, statt mit laufenden Einnahmen, problemlos mit höheren Staatsschulden finanziert werden, ohne dass damit für die Schweiz höhere finanzielle und makroökonomischen Risiken verbunden wären. Die Schweiz täte gut daran, eine etwas höhere Staatsverschuldung zu tolerieren, hingegen die Verschuldung der privaten Haushalte zu senken. Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein. Denn in der Schweiz sind nicht die Staatsschulden der sprichwörtliche Schuldenberg, den wir angeblich unseren Nachkommen hinterlassen, sondern die hohen Hypothekarschulden ihrer Eltern und Grosseltern.