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Die Schweizer Wirtschaft braucht nun die Unterstützung des Bundes und der Kantone: rasch, massiv, unbürokratisch und unkompliziert

18. März 2020

Die vom Bundesrat verordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus führen bei zahlreichen Unternehmen und Selbständigerwerbenden zu Liquiditätsengpässen. Am letzten Freitag hat der Bundesrat ein Hilfspaket in der Höhe von 10 Milliarden Franken angekündigt. Der Grossteil dieser Mittel, 8 Milliarden, betrifft die Kurzarbeitsentschädigung. Das Instrument der Kurzarbeit ist in der momentanen Lage äusserst wertvoll. Es ist deshalb sehr zu begrüssen, dass der Bundesrat mehrere Milliarden Franken für die Kurzarbeitsentschädigung in Aussicht gestellt hat. Sofern erforderlich muss der Bund dafür auch eine Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung ins Auge fassen. Aber es braucht mehr, massiv mehr finanzielle Unterstützung, um die Wirtschaft zu stabilisieren.

Nicht alle Erwerbstätige und Firmen können von Kurzarbeit profitieren. Zur Stabilisierung der Wirtschaft ist es jedoch entscheidend, dass sämtliche Löhne weiterhin ausbezahlt werden und dass auch Selbständigerwerbende unterstützt werden. Neben den Löhnen fallen zudem andere laufende Ausgaben und Fixkosten an, wie z.B. Unterhaltskosten und Mieten. Auch diese Kosten müssen während der ausserordentlichen Lage gedeckt sein. Ansonsten drohen ein massiver Einbruch der Konjunktur und zahlreiche Konkurse.

Ein relativ einfacher Kanal, den betroffenen Unternehmen, selbständig Erwerbenden und Freischaffenden rasch zusätzlich Geld zur Verfügung zu stellen, sind die Banken. Sie verfügen aufgrund der starken Ausdehnung der Geldmenge durch die Nationalbank über genügend Liquidität, die zudem zu einem grossen Teil bei der Nationalbank deponiert ist. Die Giroguthaben der inländischen Banken betrugen Ende 2019 über 500 Milliarden. Ausserdem dürften die meisten Unternehmen, auch die Selbständigerwerbenden, über eine Bankverbindung verfügen. Die Banken sollten deshalb in der Lage sein, ihren Kunden rasch liquide Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese Unterstützung kann kurzfristig durchaus in der Form von Krediten erfolgen. Im Umfang des Betrags, welcher zur Deckung der durch die Corona-Massnahmen bedingten Ertragsausfälle notwendig ist, müssen diese Schulden jedoch später vom Staat übernommen werden. Denn werden sie als Kredite stehen gelassen, stehen ihnen in den Bilanzen der Unternehmen keine Vermögenswerte gegenüber und die Gefahr der Überschuldung besteht weiter (Erläuterungen und schematische Bilanz eines fiktiven KMU)

Die Frage stellt sich, ob der Bund und die Kantone sich eine solch massive Unterstützung leisten können. Ja, sie können! Denn die Staatsverschuldung der Schweiz ist niedrig, die Ertragslage gut. Die Schuldenquote des Bundes ist mit 13 Prozent auf tiefem Niveau. Das Gleiche gilt für die Schuldenquote des gesamten Staates (Bund, Kantone, Gemeinde und Sozialversicherungen), welche mit 26,8 Prozent deutlich unter den Werten der meisten europäischen Staaten und unter dem von der EU propagierten Maastricht-Kriterium von 60% liegt. Das Ausgleichskonto der Schuldenbremse, quasi die Geschichte der Rechnungsabschlüsse des Bundes seit der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003, wies Ende 2018 einen Überschuss in der Höhe von rund 25 Milliarden Franken auf. Zudem weist der Bund ein solides Eigenkapital auf. Das Gleiche gilt für zahlreiche Kantone (Ausschnitt SRFInfo vom 18. März 2020)

Auch die rechtlichen Grundlagen und die Schuldenbremse stellen kein Hindernis für eine sofortige und massive Unterstützung durch den Bund dar. Eine Verordnung kann der Bundesrat gestützt auf die Bundesverfassung erlassen, die Schuldenbremse betrifft nur die ordentlichen Ausgaben. In aussergewöhnlichen und unvorhersehbaren Fällen kann die Bundesversammlung einen Nachtrag zum Budget verabschieden, der den Ausgabenplafonds der Schuldenbremse übersteigt. Dringliche Nachträge kann der Bundesrat mit Zustimmung der Finanzdelegation schon vor der Genehmigung durch das Parlament beschliessen.

Die durch das Corona-Virus verursachte Pandemie ist ein ausserordentliches Ereignis, deren Eindämmung massive Eingriffe in die Wirtschaft erforderlich macht. Die Schweizer Staatsfinanzen sind jedoch gesund, so dass die Schweizer Wirtschaft in dieser Krisensituation gut mit staatlichen Mitteln und zusammen mit den Banken gestützt werden kann: rasch, massiv, unbürokratisch und unkompliziert.