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glp NR Roland Fischer

Roland Fischer im Nationalrat

Parlamentarische Vorstösse sind ein zentraler Teil der politischen Arbeit. Ratsmitglieder können mithilfe dieses Instruments Anstösse für Massnahmen oder für neue Rechtsbestimmungen geben (Motionen und Postulate) sowie Auskünfte oder Berichte vom Bundesrat verlangen (Interpellationen, Anfragen und Fragen). Eine Übersicht der von mir bisher eingereichten Vorstösse finden Sie hier:

Schweizerische Nationalbank. Stabile Geldpolitik dank Berücksichtigung von Klimarisiken

Parlamentarische Initiative vom 16.03.2023

Artikel 5 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbank (NBG) wird dahingehend ergänzt, dass die Schweizerische Nationalbank in der Führung ihrer Geld- und Währungspolitik auch Klima- und Umweltrisiken berücksichtigt.

Völkerrechtliche Grundlagen für Reparationszahlungen an die Ukraine

Motion vom 16.03.2023

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um auf internationaler Ebene die Grundlagen für einen Reparationsmechanismus zu Gunsten eines völkerrechtswidrig angegriffenen Staates und zu Lasten des Staatsvermögens des kriegführenden Aggressors zu erarbeiten. In internationaler Koordination sind die völkerrechtlichen Grundlagen zu klären und ein konkreter Mechanismus vorzuschlagen, der es erlaubt, die durch die Sanktionen eingefrorenen staatlichen (u.a. Zentralbankgelder) oder staatsnahen Gelder (u.a. Vermögen von Staatsbetrieben) rechtmässig an das angegriffene Land zu überweisen.

Intensivierung und Ausbau der sicherheitspolitischen Kooperation mit der EU und der NATO

Motion vom 16.03.2023

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie zur Umsetzung der im Zusatzbericht vom 7. September 2022 zum Sicherheitspolitischen Bericht aufgeführten Massnahmen für eine Intensivierung und den Ausbau der sicherheitspolitischen Kooperation der Schweiz mit der EU und der NATO vorzulegen.

Solidaritäts- und Wiederaufbaufonds für die Ukraine

Motion vom 16.03.2023

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur Schaffung eines befristeten Solidaritäts- und Wiederaufbaufonds für die Ukraine mit folgenden Eckwerten zu unterbreiten:

1. Der Fonds dient der Finanzierung der humanitären Hilfe und von Massnahmen für den Wiederaufbau in der Ukraine.

2. Die Massnahmen für den Wiederaufbau stehen im Einklang mit dem Klimaübereinkommen von Paris und dem UN-Übereinkommen zur biologischen Vielfalt.

3. Dem Fonds werden durch den Bund finanzielle Mittel in der Höhe von insgesamt drei Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts zur Verfügung gestellt.

4. Für die Einlagen in den Fonds beantragt der Bundesrat dem Parlament ausserordentlichen Zahlungsbedarf gemäss Artikel 126 Absatz 3 der Bundesverfassung.

Resilienz des Schweizer Finanzplatzes gegenüber klima- und umweltbedingten Finanzrisiken stärken

Postulat vom 15.12.2022

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie Schweizer Banken und Versicherer gegenüber klima- und umweltbedingten Finanzrisiken exponiert sind, wie sie aktuell damit umgehen und mit welchen unternehmerischen Vorkehrungen und regulatorischen Massnahmen (z.B. Liquiditätsanforderungen, Eigenmittelvorschriften) ihre Resilienz gegenüber solchen Risiken gestärkt werden könnte. Dabei ist der Blick sowohl auf die Finanzinstitute im Einzelnen als auch auf das Schweizer Finanzsystem als Ganzes zu richten.

Leben retten dank der Nachrüstung von Totwinkel-Assistenten

Interpellation vom 15.12.2022

Jährlich werden rund 30 Velofahrer:innen bei Unfällen mit schweren Motorfahrzeugen schwer verletzt oder getötet. Es ist davon auszugehen, dass ein grosser Teil dieser Unfälle sogenannte Totwinkel-Unfälle sind, will heissen, dass der Chauffeur bzw. die Chauffeuse das Velo nicht gesehen hat oder sehen konnte, weil es sich im Toten Winkel befand.

Institutionelle Regeln für die Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt. Unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen mit der EU

Kommissionsmotion 21.11.2022

Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich Verhandlungen mit der EU über einheitliche institutionelle Regeln für die bestehenden und zukünftigen Abkommen zur Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt aufzunehmen. Die institutionellen Regeln sollen in einem separaten Abkommen oder als Bestandteile der einzelnen Binnenmarkt-Abkommen festgehalten werden und insbesondere folgende Punkte beinhalten:

  • das Verfahren zur Übernahme von Rechtsakten der EU in den Bereichen der betroffenen Abkommen,
  • die Mitwirkungsrechte der Schweiz bei der Weiterentwicklung dieser Rechtsakte,
  • die Sicherstellung der binnenmarktweiten einheitlichen Auslegung der übernommenen Rechtsakte in der Schweiz,
  • die Überwachung der Anwendung der betroffenen Abkommen, und
  • die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit den betroffenen Abkommen.

Der Bundesrat legt das Abkommen mit den institutionellen Regeln oder die entsprechend angepassten Binnenmarkt-Abkommen bis Ende 2023 dem Parlament zur Genehmigung vor.

Willkommen im internationalen Klimaklub. Gemeinsam erreichen wir das Netto-null-Ziel!

Postulat vom 29.09.2022

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob und wie sich die Schweiz an der Gründung eines internationalen Klimaklubs beteiligen kann. Der Klimaklub soll mit international koordinierten Massnahmen Anreize für eine rasche globale Dekarbonisierung schaffen. Insbesondere ist zu prüfen, ob und wie sich die Schweiz an den diesbezüglichen Bestrebungen der G7 anschliessen kann.

Wachstumsorientierte Schuldenbremse

Postulat vom 29.09.2022

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, mit welchen gesetzlichen Anpassungen die Schuldenbremse auf das Ziel einer Stabilisierung der Schuldenquote ausgerichtet werden kann.

Mehr Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Transparenz im Bundeshaushalt

Motion vom 16.06.2022

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) vorzulegen, mit dem Ziel, die Kriterien für die Verbuchung von ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben gemäss Artikel 13 und Artikel 15 FHG zu präzisieren. Dadurch soll insbesondere angestrebt werden, dass im Sinne der Rechtssicherheit, der Verlässlichkeit und der Transparenz der Budgetierung und Rechnungslegung des Bundes gleichartige Geschäftsvorfälle gleich verbucht werden.

Swiss Green Investment Bank

Motion vom 11.05.2022

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur Schaffung einer unabhängigen Investitionsbank zur subsidiären Finanzierung von ökologischen Transformationsprojekten im In- und Ausland zu unterbreiten. Die Institution soll innovative Vorhaben, die besonders klima- und biodiversitätswirksam sind, aber durch den Markt aktuell nicht genügend umfangreich und schnell finanziert werden, ganzheitlich und evidenzbasiert bewerten. Sie soll durch die Hebelwirkung ihres eigenen finanziellen Engagements und ihrer Fachkompetenz substanziell privates Kapital mobilisieren und damit einen Beitrag leisten, die Schweiz als führendes Land für nachhaltige Finanzdienstleistungen zu positionieren. Ein transparentes Monitoringsystem garantiert die angestrebte Wirkung und Mobilisierung.

Transparenz von Finanzflüssen

Kommissionspostulat vom 2.05.2022

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Schweiz als Sitzstaat multinationaler Unternehmen und globale Drehscheibe grenzüberschreitender Vermögensverwaltung die Transparenz von entsprechenden Finanzflüssen erhöhen kann und wie sich entsprechende internationale Entwicklungen auf die Schweiz auswirken und der Bundesrat darauf zu reagieren gedenkt. Insbesondere soll er sich zu folgenden Fragen positionieren: Zur Offenlegung von wirtschaftlich Berechtigter von Offshore-Firmen, zur Veröffentlichung der Länderberichterstattung multinationaler Unternehmen und zur Publikation von Steuervorbescheiden zwischen kantonalen Steuerverwaltungen und neuanzusiedelnden Gesellschaften.

Ausrichtung der Kompensation der Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung auf das Netto-null-Ziel

Motion vom 16.12.2021

Der Bundesrat wird beauftragt, die Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung vollständig im Inland zu kompensieren. Die Kompensation mit Negativ-Emissionstechnologien soll weiterhin auch im Ausland möglich sein.

Förderung der Menschenrechte in China

Kommissionsmotion vom 25.06.2021

Der Bundesrat wird beauftragt, die Ziele und Massnahmen der China-Strategie zu den Menschenrechten wie folgt zu konkretisieren:

1. Der bilaterale Menschenrechtsdialog mit China wird überführt in eine konsequente Thematisierung der universellen Menschenrechtsanliegen bei sämtlichen bilateralen und multilateralen Treffen und Gesprächen mit China auf allen Hierarchieebenen.

2. In den Schweizerischen Auslandsvertretungen in China wird die Fachkompetenz im Bereich der Menschenrechte in Form von personellen Ressourcen ausgebaut.

3. Die Schweizerischen Auslandsvertretungen in China verstärken ihre Unterstützung für chinesische, zivilgesellschaftliche Akteure, die sich für die Wahrung der Menschenrechte einsetzen. Zudem nutzen die Auslandsvertretungen die ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle und Netzwerke dafür, auf die universellen Menschenrechte hinzuweisen.

4. Die Schweizerischen Auslandsvertretungen in China bauen ein Beratungsangebot auf, das Schweizer Firmen und Institutionen in China dabei unterstützt, entlang der in China liegenden Teile ihrer Wertschöpfungskette, bei der Beteiligung an Infrastrukturprojekten und bei weiteren Aktivitäten in China die Menschenrechtskonformität zu wahren.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in einem Abkommen stärken und erweitern

Interpellation vom 17.06.2021

2011 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat die (rechtlich unverbindlichen) Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) einstimmig. Seither arbeitet ein Teil der Staaten an deren Umsetzung, u.a. mittels Nationaler Aktionspläne für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), so auch die Schweiz.

Die nationalen Umsetzungen erfolgen in der Regel in nicht rechtsverbindlicher Form, und die unterschiedlichen NAP gewährleisten keine internationale Einheitlichkeit und damit - sowohl für Betroffene als auch für Unternehmen - keine Rechtsgleichheit, Rechtssicherheit und Wettbewerbsgleichheit. Gemäss Kommentar zu Leitprinzip 3 sollten die Staaten im Sinne eines 'smart mix' jedoch "eine intelligente Mischung nationaler und internationaler, bindender und freiwilliger Massnahmen in Erwägung ziehen".

Die internationale und gleichzeitig verbindliche Achse hat in den bisherigen Bemühungen weitgehend gefehlt. Sie ist jedoch unabdingbar, um den auf der Basis der UNGP begonnenen Prozess erfolgreich weiterzuführen und abzusichern. Der einzige Prozess in dieser Stossrichtung ist die seit 2015 laufende Ausarbeitung des UN-Abkommens für Wirtschaft und Menschenrechte.

Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die UNGP zwar einen wichtigen Baustein bilden, aber bei weitem nicht das einzige Instrument bleiben können, das den Staaten ermöglicht, ihre menschenrechtliche Schutz- und Erfüllungspflicht im wirtschaftlichen Kontext umzusetzen?

2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass ein internationales verbindliches Instrument unabdingbar ist, um den Schutz der Menschenrechte und den Zugang zu Wiedergutmachung ausreichend zu garantieren, um effektive Rechts- und Wettbewerbsgleichheit herzustellen und für von den UNGP nicht behandelte Themen einheitliche und verbindliche Lösungen zu finden?

3. Ist der Bundesrat bereit, hierzu am entstehenden UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte als komplementärem Instrument zu den UNGP aktiv und inhaltlich konkret mitzuwirken?

4. Ist der Bundesrat bereit, hierzu der Schweizer Delegation ein Verhandlungsmandat für die nächste Verhandlungsrunde im Oktober 2021 zu erteilen?

Integration der Schweiz in den europäischen Binnenmarkt durch einen Beitritt zum EWR

Postulat vom 10.06.2021

Der Bundesrat wird beauftragt, die Option einer Mitgliedschaft der Schweiz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.

Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz. Stand der Arbeiten

Interpellation vom 19.03.2021

Der Bundesrat hat im Jahr 2017 den Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz beschlossen, mit mehrjähriger Verspätung. Expertinnen und Experten beurteilen ihn als ungenügend und befürchten, dass sogar eine vollständige Umsetzung des heutigen Aktionsplans des Bundesrates den fortschreitenden Verlust der Artenvielfalt nicht stoppen, geschweige denn rückgängig machen kann. Dennoch ist eine umfassende Umsetzung des Aktionsplans wichtig. Es scheint aber, dass zumindest ein Teil der Massnahmen stark verspätet an die Hand genommen wurden.

Bei der Analyse der biodiversitätsschädigenden Anreize ist dies besonders offensichtlich: Wie der Bundesrat in verschiedenen Antworten auf Vorstösse schreibt, wurde erst im Jahr 2020 mit den Arbeiten begonnen. Unterdessen ist die Wissenschaft eingesprungen und hat eine umfassende Analyse vorgelegt, von denen das BAFU nun profitieren kann. Bei den meisten anderen verspäteten Massnahmen des Aktionsplans wird dies aber nicht der Fall sein.

Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Ziele der Strategie Biodiversität des Bundesrates können mit den Massnahmen des Aktionsplans erreicht werden, wenn diese Massnahmen vollständig umgesetzt würden?

2. Wie geht der Bundesrat vor, um auch die anderen Ziele der Strategie zu erreichen?

3. Welche Massnahmen des Aktionsplans sind zu mindestens 30 Prozent bzw. 60 Prozent umgesetzt?

4. Bei welchen Massnahmen kann mit einer vollständigen Umsetzung bis 2023 gerechnet werden?

Spillover-Effekte der Schweiz im Ausland reduzieren

Interpellation vom 19.03.2021

Gemäss Sustainable Development Report 2020 des UN Sustainable Development Solutions Network (SDSN) hat die Schweiz durch ihren Ressourcenverbrauch und ihre Wirtschaftspolitik einen übermässig hohen negativen Effekt auf andere Länder. Im darin enthaltenen "Spillover-Index" belegt die Schweiz den 163. Rang.

Der Spillover-Index misst Aspekte in vier Dimensionen der Nachhaltigkeit: Umweltindikatoren, Wirtschafts- und Finanzindikatoren, Sozialindikatoren und Sicherheitsindikatoren. Im Bereich Umwelt und Klima sind dies Indikatoren welchen die durch den Import von Konsumgütern anfallende Fussabdruck im Ausland abbilden. Bezüglich Finanzen und Wirtschaft bezieht der Index einerseits die Höhe der Entwicklungsgelder, andererseits einen Financial Secrecy Score, einen Corporate Tax Haven Score und Gewinnverschiebungen von multinationalen Firmen ein. Auf sozialer Ebene werden tödliche Unfälle in Produktionsländern von Importwaren eingerechnet, im Bereich der Sicherheit die Waffenexporte. Die Schweiz schneidet in allen Dimensionen schlecht ab. Die Schweiz schränkt damit die Möglichkeiten anderer Länder, die Agenda 2030 und die 17 darin enthaltenen SDGs zu erreichen, übermässig ein. Nur Singapur, Guyana und Luxemburg weisen einen tieferen Spillover-Index auf.

Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 soll das Umsetzungsinstrument der Agenda 2030 für die Schweiz sein. Die Schweiz hat 2015 die Agenda 2030 als "Referenzrahmen für ihre Beiträge zur Förderung des menschlichen Wohlergehens, einer nachhaltigen Entwicklung sowie zum Schutz der Umwelt - sowohl weltweit als auch im eigenen Land". Der Entwurf der Strategie benennt negative Spillovers im Umweltbereich, die anderen Themen werden jedoch weitestgehend ausgeklammert.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie will der Bundesrat die im Sustainable Development Report 2020 genannten Spillover-Effekte reduzieren?

2. Verfügt der Bundesrat über Zielsetzungen zu einzelnen oder allen im Report genannten Spillover-Effekten?

3. Wie misst der Bundesrat Entwicklungen in einzelnen oder allen im Report genannten Spillover-Effekte?

4. Wie informiert der Bundesrat die Bevölkerung über die Ergebnisse des Reports zur Schweiz?

Bevorzugter Marktzugang für nachhaltige Produkte

Motion vom 17.12.2020

Der Bundesrat wird beauftragt, sich in zukünftigen Freihandelsabkommen für griffige Nachhaltigkeitsbestimmungen einzusetzen und nachhaltig produzierten Produkten gemäss international anerkannter Standards einen präferentiellen Marktzugang zu gewähren.

Rahmenabkommen bis Ende 2020 dem Parlament übergeben

Motion vom 25.09.2020

Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2020 die Botschaft zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zuhanden des Parlaments zu verabschieden.

Anwendung der NFA-Grundsätze bei der Bewältigung von Epidemien und Pandemien

Postulat vom 24.09.2020

Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bei der Bewältigung der Covid19-Pandemie zu analysieren und mögliche gesetzliche Anpassungen im Hinblick auf die Bewältigung von zukünftigen Epidemien und Pandemien aufzuzeigen. Dabei sollen insbesondere den in der Bundesverfassung verankerten Grundsätzen der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz Rechnung getragen werden.

Taskforce für naturbezogene Finanzrisiken

Interpellation vom 24.09.2020

Im Juli 2020 haben sich über 10 global tätige Finanzinstitute und mehrere Nichtregierungsorganisationen einer gemeinsamen Initiative von UNO, Global Canopy und WWF angeschlossen mit dem Ziel, bis 2021 eine Task Force für naturbezogene Finanzrisiken (Task Force on Nature-related Financial Disclosure, TNFD) zu gründen. Auch die Regierungen Grossbritanniens und der Schweiz gehören der zu diesem Zweck gebildeten informellen Arbeitsgruppe an. Analog zur bereits existierenden und in Finanz- und Wirtschaftskreisen breit anerkannten Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) soll die neue Task Force das Verständnis darüber verbessern, wie der Finanzsektor von den Dienstleistungen der Natur abhängt, mit welchen finanziellen Risiken der Verlust von Naturkapital verbunden ist und welche Auswirkungen der Finanzsektor auf die Natur hat. Die Schaffung einer vom Finanzsektor mitgetragenen Task Force wird als wichtiges Element gesehen, um den fortschreitenden Biodiversitätsverlust und die weltweite Zerstörung von natürlichen Lebensräumen aufzuhalten.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Bundesstelle ist für die TNFD verantwortlich und vertritt die Schweiz in der neu gegründeten informellen Arbeitsgruppe?

2. Was unternimmt die zuständige Bundesstelle, um die Arbeiten in der informellen Arbeitsgruppe in der Schweiz breit abzustützen und die Sichtweisen und Expertise der Schweizer Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft einzubringen?

3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Mandat der zu gründenden Task Force nicht auf die finanziellen Risiken beschränkt sein darf, sondern gleichermassen die Wirkungsseite umfassen muss?

4. Wie gedenkt der Bundesrat die Öffentlichkeit über die Fortschritte beim Aufbau der Task Force zu informieren?

Steuerliche Anreize für einen nachhaltigen internationalen Handel

Kommissionspostulat vom 25.08.2020

Der Bundesrat wird beauftragt, zur Förderung eines nachhaltigen internationalen Handels die Einführung von Grenzausgleichssystemen zu prüfen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten.

Begründung:

Mit Grenzausgleichssystemen (Border Tax Adjustments) können im internationalen Handel höhere Kosten ausgeglichen werden, die sich durch eine Besteuerung von umweltschädlichen Aktivitäten im Inland ergeben, z.B. durch eine CO2-Lenkungsabgabe oder einer Pestizidsteuer. Durch eine vergleichbare Abgabe auf dem Kohlenstoffgehalt oder anderen negativen Umweltauswirkungen von Gütern beim Import wird verhindert, dass die Produktion und der Konsum von Gütern und Dienstleistungen allein aufgrund von Umweltsteuern ins Ausland verlagert werden, wo keine vergleichbaren Steuern erhoben werden.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres Green New Deals am 23. Juli 2020 zwei Initiativen in eine öffentliche Konsultation geschickt. (https://ec.europa.eu/taxation_customs/news/commission-launches-public-consultations-energy-taxation-and-carbon-border-adjustment-mechanism_de) Mit einer ersten Initiative soll die Energiebesteuerung in der EU neu gestaltet werden, um den Klimaschutzzielen der EU besser gerecht zu werden. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zu einem ökologischeren Verhalten ermutigt werden. Gleichzeitig soll mit einer zweiten Initiative ein CO2-Grenzausgleichssystem eingeführt werde. Es soll die Verlagerung von CO2-Emissionen möglichst verhindern, indem der Preis von Einfuhren ihren Kohlenstoffgehalt genauer widerspiegelt. Dadurch will die EU dafür sorgen, dass ihre ökologischen Ziele nicht durch die Abwanderung von Produktionsstätten in Länder mit einer weniger ehrgeizigen Klimapolitik ausgehöhlt werden. Die Einführung eines Grenzausgleichssystems durch die EU hat aufgrund der starken wirtschaftlichen Verflechtung Auswirkungen auf die Schweiz. Es ist deshalb zu prüfen, wie sich die Schweiz dem Grenzausgleichssystem der EU anschliessen könnte, um ihre eigenen Klimaschutzziele besser zu erreichen und keine Wettbewerbsnachteile zu erleiden.

Unabhängig von den Entwicklungen in der EU stellt sich für die Schweiz zunehmend die Frage, mit welchen Instrumenten Wettbewerbsnachteile im internationalen Handel, die sich aufgrund von höheren Umweltstandards und Umweltabgaben ergeben könnten, ausgeglichen werden können, z.B. bei landwirtschaftlichen Produkten. Es ist deshalb zu prüfen, wie Umweltziele und ein nachhaltiger Freihandel vermehrt mit einer Kombination von steuerlichen Massnahmen und Grenzausgleichssystemen erreicht werden können.

Green Bonds für Klimaschutz und Artenvielfalt

Motion vom 18.06.2020

Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlagen für einen "Swiss Sustainable Development Fund" zu schaffen, welcher die Finanzierung von Grossprojekten zugunsten des Klimaschutzes und dem Erhalt der Biodiversität dient. Gefördert werden sollen insbesondere neue Technologien und grosse Projekte mit hohem Investitionsrisiko, geringen Erfahrungswerten und langen Investitionszeiträumen.

Das Hauptziel des Fonds ist die Minimierung des Risikos, um die Attraktivität für private Investoren zu steigern. Der "Swiss Sustainable Development Fund" soll im Eigentum des Bundes stehen und hauptsächlich durch die Ausgabe von Green Bonds finanziert werden. Dabei handelt es sich um Bundesanleihen, deren Emissionsergebnis für die Einlage in den Fonds und somit für grüne Investitionen zweckgebunden wäre. Erträge würde der Fonds durch den Verkauf von erneuerbarer Energie auf dem Markt sowie mit Beiträgen des Bundes, z.B. für Biodiversitätsleistungen, erzielen. Mit den Erträgen sollen der Betriebsaufwand des Fonds sowie die Zinszahlungen der Green Bonds gedeckt werden.

Ist die Schweizerische Nationalbank an das Pariser Klimaabkommen gebunden?

Interpellation vom 17.06.2020

Gemäss Artikel 5 des Nationalbankgesetzes führt die Nationalbank die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Die Schweiz hat das Pariser Klimaabkommen am 6. Oktober 2017 ratifiziert.

1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens dem Gesamtinteresse der Schweiz entspricht und deshalb auch die Nationalbank daran gebunden ist?

2. Wie stellt die Nationalbank sicher, dass ihre Geld- und Währungspolitik mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel ist?

3. Ist aus der Sicht des Bundesrats eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen notwendig, damit die Geld- und Währungspolitik der Nationalbank einen Beitrag zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens leisten kann?

Mehr Transparenz über die Klimaverträglichkeit des Schweizer Finanzplatzes

Motion vom 17.06.2020

Der Bundesrat wird beauftragt, institutionelle Investoren mit Sitz in der Schweiz zur Durchführung einer Prüfung der Klimaverträglichkeit ihres Anlagenportfolios zu verpflichten und deren Resultate jährlich pro Finanzinstitut zu veröffentlichen. Damit soll die Transparenz über die Klimaverträglichkeit von Anlagen erhöht und der Wettbewerb für klimafreundliche Anlagestrategien unter den institutionellen Investoren gefördert werden.

Klimaverträgliche Altersvorsorge

Parlamentarische Initiative vom 17.06.2020

Um die Klimaverträglichkeit der Anlagen der Vorsorgeeinrichtungen zu verstärken soll das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG, SR 831.40) wie folgt geändert werden:

1. Die Vorsorgeeinrichtungen sind zu verpflichten, periodisch die Klimaverträglichkeit der Anlagen zu messen.

2. Die Vorsorgeeinrichtungen sind zu verpflichten, ihre Versicherten jährlich in geeigneter Form über die Klimaverträglichkeit ihrer Anlagen zu informieren.

3. Die Vorsorgeeinrichtungen sind zu verpflichten, Massnahmen zu ergreifen, um die Klimaverträglichkeit der Anlagen zu verbessern.

Ist die Schuldenbremse krisentauglich?

Interpellation vom 08.06.2020

Vor dem Hintergrund der grossen Herausforderungen und Unsicherheiten in Bezug auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung und der durch die Schuldenbremse angestrebten stabilisierenden Wirkung der Finanzpolitik stellen sich folgende Fragen:

1. Wie entwickelt sich gemäss aktuellstem Informationsstand der Trend des Bruttoinlandprodukts in den Jahren 2021-2024 und der k-Faktor der Schuldenbremse unter der Annahme, dass der Trend des Bruttoinlandprodukts mit der bisher im Rahmen der Schuldenbremse verwendeten Methode (modifizierter HP-Filter) berechnet wird?

2. Wie entwickelt sich gemäss aktuellstem Informationsstand der Trend des Bruttoinlandprodukts in den Jahren 2021-2024 und der k-Faktor der Schuldenbremse unter der Annahme, dass für die Berechnung des Trend-BIP eine Methode gewählt wird, welche die langfristige Entwicklung der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital und deren Produktivität widerspiegeln (Produktionsfunktionsansatz).

3. Ist der Bundesrat vor dem Hintergrund der Antworten zu Ziffer 1 und Ziffer 2 der Auffassung, dass im Hinblick auf eine bessere Wirksamkeit der Schuldenbremse im Sinne einer antizyklischen Fiskalpolitik die Berechnung des Trend-BIP und des k-Faktors auf eine neue Grundlage gestellt werden müssen?

Massnahmen zur Eindämmung von Zoonosen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen

Kommissionspostulat vom 26.05.2020

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, mit welchen Massnahmen die Schweiz im Rahmen der Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 einen stärkeren Beitrag zur Eindämmung von Zoonosen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen im Sinne einer längerfristigen Resilienzstrategie leisten kann.

Rahmenabkommen mit der EU. Vorwärts mit den Klarstellungen

Interpellation vom 20.12.2019

Eine engere und stabilere Vernetzung mit Europa ist eine grosse Chance und ein Gewinn für die Schweiz. Die europäische Partnerschaft muss daher zielgerichtet weiterentwickelt und intensiviert werden.

Seit einem Jahr liegt ein Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU auf dem Tisch, das unseren Unternehmen erlaubt, ihre Produkte und Dienstleistungen auch künftig gleichberechtigt in ganz Europa zu verkaufen. Unsere Hochschulen können damit weiter von europäischen Forschungsprogrammen profitieren und unsere Studierenden behalten den freien Zugang zu europäischen Universitäten. Schliesslich können bei zentralen Themen wie Energie, Börse oder Forschung endlich neue Verträge abgeschlossen werden, die unserem Land neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Der Bundesrat schreibt zwar in den Erläuterungen selbst, dass die wesentlichen Verhandlungsziele erreicht wurden. Er will jedoch den Vertrag trotzdem nur dann an das Parlament überweisen, wenn die EU in drei Punkten Hand zu Klärungen bietet (Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie sowie staatliche Beihilfen). Damit droht eine Verzögerung und somit Rechtsunsicherheit für den Wirtschafts- und Forschungsplatz Schweiz, zumal die EU Nachverhandlungen bis anhin kategorisch ablehnt. Ausserdem hat sich mit dem Wechsel an der Spitze der EU-Kommission und dem Wahlsieg der Brexit-Befürworter in Grossbritannien die Ausgangslage für die Schweiz verändert.

Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wann plant der Bundesrat, seine Vorschläge für die Klarstellungen zum Rahmenabkommen dem Parlament vorzulegen?

2. Wie beurteilt der Bundesrat den Fortschritt bei der Ausarbeitung der Klarstellungen?

3. Was spricht gegebenenfalls dagegen, dass der Bundesrat seine Vorschläge für die Klarstellungen zum Rahmenabkommen unverzüglich dem Parlament vorlegt?

4. Was würde nach Ansicht des Bundesrats dafür sprechen, die Gespräche mit der EU von der innenpolitischen Umsetzung des Rahmenabkommens zu trennen?

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